Änderung des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 64B für die Grundstücke Schalbruch 32-36
Erläuterungen zum
Antrag:
Wir möchten die intensivere Bebauung entlang der Straße mit dem etwa
neun Wohneinheiten umfassenden Mehrfamilienhaus durch einen im Bebauungsplan
ausgewiesenen, verbesserten Freiflächenschutz im hinteren Teil der Grundstücke
kompensiert sehen.
Im Sinne einer ausgewogene Planung halten wir den Vorschlag für städtebaulich sinnvoll und geboten. Einerseits, wird dem Anliegen „Schaffung von Wohnraum“ entsprochen, andererseits werden der Bebauungsverdichtung und der damit einhergehenden Versiegelung notwendige Grenzen gesetzt und eine Nutzungsintensivierung des Hinterlands unterbunden.
Antragstext:
Die BA-Fraktion beantragt, den Bebauungsplan-Entwurf dahingehend abzuändern, dass eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus entlang der Straße wie vorgesehen möglich wird, dass Hintergelände der Grundstücke jedoch als Freifläche geschützt wird.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 64B für die Grundstücke Schalbruch 32-36 wurde durch den
Stadtentwicklungsausschuss am 09.06.2021 gefasst.
Das Planungsziel wurde so formuliert:
“Ziel des Bebauungsplans Nr. 64B ist, im Plangebiet
eine Wohnbebauung, bestehend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern, zu ermöglichen.
Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte Berücksichtigung finden.”
Der Beschluss über
den städtebaulichen Entwurf erfolgte durch den Stadtentwicklungsausschuss am
27.10.2021 (s.u.).
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 02.06.2022 durchgeführt. Die Ergebnisse
dieser Veranstaltung, weitere Bürgeranregungen sowie die Anregungen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden dem Stadtentwicklungsausschuss
und dem Rat vorgelegt. Der Rat der Stadt Hilden fasste daraufhin am 13.12.2022
den Offenlagebeschluss für den Planentwurf.
Die Offenlage
selbst erfolgte dann im Zeitraum vom 23.01.2023 bis 24.02.2023 einschließlich.
Im Verfahren
stehen jetzt noch aus der Beschluss über den städtebaulichen Vertrag
(insbesondere hinsichtlich des Baus des Mehrfamilienhauses an der Straße
Schalbruch, in dem auch einige öffentlich geförderte Wohnungen entstehen
sollen) und der sich daran anschließende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
64B durch den Rat der Stadt Hilden (nach Vorberatung durch den
Stadtentwicklungsausschuss).
Änderungsantrag
Hauptanliegen des Änderungsantrages der Fraktion
Bürgeraktion (BA) ist es, das Hinterland der Grundstücke vor baulicher
Nutzungsintensivierung und damit einhergehender Versieglung zu schützen und als
Freifläche zu erhalten.
Hierzu wird seitens der Verwaltung wie folgt
Stellung genommen:
1.)
Der
vorliegende Bebauungsplan-Entwurf basiert auf einem städtebaulichen Entwurf
(siehe Anlage 2), welcher durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner
Sitzung am 27. Oktober 2021 nach intensiver Diskussion mehrheitlich (16
ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossen wurde. Auch die jetzige
Antragstellerin hatte dem städtebaulichen Entwurf zugestimmt.
2.)
Der im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte Landschaftspflegerische
Fachbeitrag weist nach, dass sich hinsichtlich der Flächenbilanz aus der
Neubebauung im Vergleich zur Bestandsnutzung kein Defizit ergibt. Grund ist,
dass die Grundstücke bereits heute zu einem großen Teil, sogar bis direkt an
die Böschung des Baches, versiegelt sind. Die Planung sieht zum Teil Bebauung
auf bisher unbebauten Flächen vor, andererseits wird aber auch Bebauung auf
anderen Flächen zurückgenommen und versiegelte Fläche entsiegelt, wodurch sich
hinsichtlich der Flächenbilanz sogar ein kleines Plus zugunsten einer besseren
ökologischen Situation ergibt.
Es wird vor diesem Hintergrund empfohlen, dem
Antrag nicht zu folgen und den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf nach Vorlage
des abgestimmten städtebaulichen Vertrages als Satzung zu beschließen. Nach
endgültiger Abstimmung des Vertrages - der Vertragspartner sieht noch
Schwierigkeiten hinsichtlich der Fristen - werden dem
Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat die entsprechenden Vorlagen zur Beratung
vorgelegt werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung des
Bebauungsplans auf das Klima sind im städtebaulichen Abwägungsprozess ausführlich
diskutiert sowie in Begründung und Umweltbericht dargestellt.
Zur Prognose der Auswirkungen wird ausgeführt:
„Daher sind für die Planung erhebliche Veränderungen der geländeklimatischen
Verhältnisse (Temperaturausgleichsfunktion, Luftregenerations- und
Luftleitungsfunktion) auszuschließen.
Klimatische oder lufthygienische Auswirkungen auf benachbarte Flächen mit besonderem Schutzbedarf (Wohngebiete oder Flächen mit bestehenden Belastungen) sind bei Umsetzung der Planung nicht zu befürchten.“