Beschlussvorschlag:
Der Hauptausausschuss nimmt den Bericht über den
Personalbestand und die Personalkostenentwicklung zum 30.06.2023 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Personalbestand
Mit Stand 31.12.2023 hat die Stadt Hilden insgesamt 1.109 (darin enthalten: 71 ehrenamtlich Beschäftigte - sog. Übungsleiterinnen und Übungsleiter) Personen beschäftigt.
Der mit den Personalbestandsberichten vom 30.06.2021 und vom 31.12.2021 etablierten Einteilung folgend, können die Beschäftigungsverhältnisse in drei Kategorien geclustert werden:
1) Beschäftigungsverhältnisse aus dem Stellenplan - Beamte und tariflich Beschäftigte
2) Ausbildungsverhältnisse
3) Sonstige Beschäftigungsverhältnisse
Darüber hinaus hat die Stadt Hilden Personalgestellungsverträge mit Zeitarbeitsfirmen für drei Personen (zum 31.12.2022: 2) mit einer Personalkapazität von 2,8 vollzeitverrechneten Stellen (zum 31.12.2022: 1,0) abgeschlossen.
Im Einzelnen ergibt sich (ohne Zeitarbeit) folgendes Bild:
1)
Beschäftigungsverhältnisse
aus dem Stellenplan
Der Stellenplan 2023 umfasst inkl. Nachtragsstellenplan 2023 850,68 vollzeitverrechnete Soll-Stellen. Darin enthalten sind insgesamt 24 Stellen für Vertretungseinsätze, die als zusätzliche Planstellen ohne fest definierte Planaufgaben zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes und Sicherstellung der Aufgabenerledigung auf Planstellen ohne Personalkostenansatz eingerichtet wurden. Diese 24 Stellen teilen sich in 11 Stellen im allgemeinen Verwaltungsbereich, 12 im Bereich der Kindertagesstätten und eine Stelle im bautechnischen Bereich auf. Von den 11 Stellen im allgemeinen Verwaltungsbereich waren zum 30.06.2023 10 Stellen besetzt, im Bereich der Kindertagesstätten 7,44 Stellen. Die Stelle im bautechnischen Bereich war vakant und soll zukünftig durch Stellenverlagerung für originäre Aufgaben genutzt werden. Darüber hinaus sind enthalten 5 Überhangsstellen, die für den flexiblen Personaleinsatz auf einer Planstelle bei unterjährigen Veränderungen genutzt werden sollen.
Die bereinigte Soll-Personalkapazität liegt daher bei 821,68 für 2023. In dieser Personalkapazität sind leistungsgeminderte Dienstkräfte über s.g. Springerstellen vollständig berücksichtigt.
Die Teilzeitquote der Beschäftigten auf Planstellen beträgt 44 %; die durchschnittliche Arbeitszeit aller Beschäftigten auf Planstellen beträgt 82,50 %.
Von den Stellen laut Stellenplan für Beamte und tariflich Beschäftigte (850,68) waren gerundet 76 VZÄ zum 30.06.2023 vollumfänglich oder teilweise nicht besetzt.
Die Vakanzquote liegt somit bei 8,9 % und somit um 2,8 % höher als zum 31.12.2022 (hier 6,1 %), aber 0,6 % niedriger als zum Vorjahresstichtag 30.06.2022. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil der vakanten Stellen bereits durch externe Rekrutierungen bzw. durch die Personaleinsatzplanung der im Sommer 2023 fertig werdenden Auszubildenden besetzt ist und insofern kein Handlungsbedarf besteht. Zudem waren Stellen aus dem Stellenplan 2023 noch nicht besetzt - dies erfolgt erfahrungsgemäß im größeren Umfang erst im zweiten Halbjahr. Dennoch gilt es, die Vakanzquote zum 31.12.2023 wieder in den Bereich von ca. 5-7 % zu bringen.[1]
2)
Ausbildungskräfte
Zum 30.06.2023 bestanden 42 Ausbildungsverhältnisse im weiteren Sinne und damit ggü. dem Vorjahr leicht erhöht (30.06.2022: 39). Davon entfallen 33 auf reguläre Ausbildungsverhältnisse (Verwaltungsbereich, Brandmeisteranwärter/innen, Erzieher/innen und weitere bedarfsorientiert ausgewählte Ausbildungsberufe) und 9 auf weitere Praktikanten- oder Freiwilligendienstverhältnisse.
Die Ausbildungszahlen werden mit Einstellungsjahrgang 2023 erheblich erhöht. Zwischen dem 01.08. und 01.10. werden nach aktuellem Stand 28 neue Auszubildende bei der Stadt Hilden beginnen. Diese teilen sich auf folgende Ausbildungs- und Studiengänge auf:
- 5 Inspektoranwärter/innen
- 2 Sekretäranwärter/innen
- 2 duale Student/innen für den Studiengang „Soziale Arbeit“
- 1 KFZ-Mechatroniker
- 4 Brandmeisteranwärter/innen
- 2 Notfallsanitäter/innen
- 7 Erzieher/innen im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung
- 5 Anerkennungspraktikant/innen im Anerkennungsjahr zur / zum Erzieher/in
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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