Betreff
Antrag der St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale / Kauf gebrauchter Seecontainer
Vorlage
WP 20-25 SV 51/235
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der St. Seb. Schützenbrüderschaft e.V. nach Einreichung der Abschlussrechnung einen städtischen Zuschuss von 30% des Rechnungsbetrages zu bewilligen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 02.02.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für den Kauf von 2 gebrauchten Seecontainer und der notwendigen Zusatzarbeiten für ihre Sportanlage, Oststraße 80 in 40721 Hilden, gestellt.

 

Der Verein hat der Verwaltung die entsprechenden Angebote für den Kauf und die Arbeiten vorgelegt. Das Angebot beläuft sich auf 20.540,14€. Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren. Es wurde zudem ein vorzeitiger Maßnahmenstart beantragt und genehmigt.

 

Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich aktuell lt. Angebot ein städtischer Zuschuss in Höhe von 6.162,04 €, der erst mit der Abschlussrechnung genau beziffert werden kann.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss nach Einreichung der Abschlussrechnung in Höhe von 30% zu gewähren und auszuzahlen.

 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter