Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, der St. Seb. Schützenbrüderschaft e.V. nach Einreichung der
Abschlussrechnung einen städtischen Zuschuss von 30% des Rechnungsbetrages zu
bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 02.02.2023
einen Antrag auf Bezuschussung für den Kauf von 2 gebrauchten Seecontainer und
der notwendigen Zusatzarbeiten für ihre Sportanlage, Oststraße 80 in
40721 Hilden, gestellt.
Der Verein hat der Verwaltung die
entsprechenden Angebote für den Kauf und die Arbeiten vorgelegt. Das Angebot
beläuft sich auf 20.540,14€. Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit
und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende
Rücklagen existieren. Es wurde zudem ein vorzeitiger Maßnahmenstart beantragt
und genehmigt.
Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich aktuell lt. Angebot ein
städtischer Zuschuss in Höhe von 6.162,04 €, der erst mit der Abschlussrechnung
genau beziffert werden kann.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss nach
Einreichung der Abschlussrechnung in Höhe von 30% zu gewähren und auszuzahlen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter