Betreff
Antrag des TC Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale / Einbau Bewässerungsanlage
Vorlage
WP 20-25 SV 51/234
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.736,10 € zu bewilligen.


Erläuterungen und Begründungen:

Der TC Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 19.03.2023 einen Dringlichkeitsantrag auf Bezuschussung für den Einbau einer Bewässerungsanlage auf seiner Sportanlage, Am Heidekrug 46 in 40724 Hilden, gestellt.

 

Der Verein hat der Verwaltung zwei Angebote für die Sanierung der Plätze vorgelegt. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit des Vereins mit einer Fachfirma, hat der Verein eben dieser Firma den Auftrag erteilt. Das Angebot der benannten Firma beläuft sich auf 31.054,24€ und ist das günstigere der beiden vorliegenden Angebote. Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren.

 

Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Da wegen der Dringlichkeit bereits eine Abschlussrechnung vorliegt, ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 9.736,10 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen