Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem TC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.736,10 € zu bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der TC Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 19.03.2023 einen Dringlichkeitsantrag
auf Bezuschussung für den Einbau einer Bewässerungsanlage auf seiner
Sportanlage, Am Heidekrug 46 in 40724 Hilden, gestellt.
Der Verein hat der Verwaltung zwei
Angebote für die Sanierung der Plätze vorgelegt. Aufgrund der langjährigen
Zusammenarbeit des Vereins mit einer Fachfirma, hat der Verein eben dieser
Firma den Auftrag erteilt. Das Angebot der benannten Firma beläuft sich auf 31.054,24€
und ist das günstigere der beiden vorliegenden Angebote. Die Prüfung des
Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein
nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren.
Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Da wegen der Dringlichkeit bereits eine
Abschlussrechnung vorliegt, ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 9.736,10 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen