Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
WP 20-25 SV 01/122
Art
Mitteilungsvorlage

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das bisherige Ratsmitglied Norbert Lang der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist am 20.06.2023 verstorben und somit aus dem Rat der Stadt Hilden ausgeschieden.

 

I. Ersatzbestimmung

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode verstirbt und aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG und § 69 KWahlO.

 

Herr Norbert Lang ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 13.09.2020 als Bewerber des Bündnisses 90/DIE GRÜNEN in den Rat der Stadt Hilden gewählt worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei, für die er bei der Wahl aufgestellt war (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.

§ 37 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Die Reihenfolge der Reserveliste vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht als nächste Bewerberin vor:

 

Frau Helga Achterwinter.

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

II. Einführung und Verpflichtung

 

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit folgender Formel einverstanden erklären:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister