Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als
Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:
Anlage: Verkaufsoffener Sonntag am 5.
November 2006 anlässlich des Hildener Büchermarktes.
Günter
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat bereits
für das Jahr 2006 anlässlich der Veranstaltungen „Hildener
Gebrauchtwagen-Ausstellung“, „Hildener Künstlermarkt“ und „Hildener Autoschau“
die Durchführung von drei verkaufsoffenen Sonntagen jeweils in der Zeit von
13.00 – 18.00 Uhr beantragt. Der Rat der Stadt Hilden hat diese Verkaufsöffnungen
auch in seiner Sitzung am 14.12.2005 beschlossen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Schreiben vom 4.
September 2006 wird die Durchführung einer weiteren, sonntäglichen
Verkaufsöffnung am 5. November 2006 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr
beantragt.
Bei dem Hildener
Büchermarkt mit ca. 30 Beschickern/Ausstellern, der im Bereich der oberen
Mittelstraße stattfinden soll, handelt es sich um einen festsetzungsfähigen
Spezialmarkt nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Die
Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung der
Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit vor.
Auch wird die gesetzliche Beschränkung (…jährlich an höchstens vier Sonntagen…)
beachtet
Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der
Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten
Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00
Uhr geschlossen sein.
Die nach dem Runderlass des Ministeriums für
Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999
geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der
Kirchen ist erfolgt. Auf Grund des kurzfristig eingegangenen Antrags und unter
Berücksichtigung, dass dem Antragsteller/Veranstalter rechtzeitig
Planungssicherheit gewährleistet werden soll, wird die SV schon vor Eingang
etwaiger Stellungnahmen in den Rat zur Abstimmung eingebracht. Sollten bis zum
Beratungstermin bereits Stellungnahmen vorliegen, so werden diese nachgereicht.
Günter Scheib