Betreff
Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH auf Durchführung einer weiteren zusätzlichen Verkaufsöffnung am Sonntag in Hilden im Jahr 2006
Vorlage
WP 04-09 SV 32/005
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass:

 

Anlage:            Verkaufsoffener Sonntag am 5. November 2006 anlässlich des Hildener Büchermarktes.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat bereits für das Jahr 2006 anlässlich der Veranstaltungen „Hildener Gebrauchtwagen-Ausstellung“, „Hildener Künstlermarkt“ und „Hildener Autoschau“ die Durchführung von drei verkaufsoffenen Sonntagen jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr beantragt. Der Rat der Stadt Hilden hat diese Verkaufsöffnungen auch in seiner Sitzung am 14.12.2005 beschlossen.

                                                     

Mit dem nunmehr vorliegenden Schreiben vom 4. September 2006 wird die Durchführung einer weiteren, sonntäglichen Verkaufsöffnung am 5. November 2006 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr beantragt.

 

Bei dem Hildener Büchermarkt mit ca. 30 Beschickern/Ausstellern, der im Bereich der oberen Mittelstraße stattfinden soll, handelt es sich um einen festsetzungsfähigen Spezialmarkt nach § 69 i.V.m. § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Die Voraussetzungen des § 14 Ladenschlußgesetz (LschlG) für die Öffnung der Verkaufstellen an Sonntagen in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr liegen somit vor. Auch wird die gesetzliche Beschränkung (…jährlich an höchstens vier Sonntagen…) beachtet 

 

Im Zuge der erfolgten Liberalisierung der Ladenschlusszeiten müssen die an der Verkaufsöffnung beteiligten Verkaufsstellen nicht mehr am jeweils vorausgehenden Samstag ab 14.00 Uhr geschlossen sein.

 

Die nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09. August 1999 geforderte Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelverbandes und der Kirchen ist erfolgt. Auf Grund des kurzfristig eingegangenen Antrags und unter Berücksichtigung, dass dem Antragsteller/Veranstalter rechtzeitig Planungssicherheit gewährleistet werden soll, wird die SV schon vor Eingang etwaiger Stellungnahmen in den Rat zur Abstimmung eingebracht. Sollten bis zum Beratungstermin bereits Stellungnahmen vorliegen, so werden diese nachgereicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib