Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEn vom 10.05.2023:
Lückenschluss der Radverbindungen Hilden - Langenfeld
Vorlage
WP 20-25 SV 61/127
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_Fahrrad
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit kurzem ist der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Richrather Straße ab Salzmannweg stadtauswärts, aufgrund von Wegeschäden nur noch von Fußgängern zu nutzen.

 

Hiermit fällt eine wichtige und sichere Radwegeverbindung nach Langenfeld, besonders für die Schüler*innen der Bettine-von-Arnim-Schule, weg.

 

Zudem waren im Stadtentwicklungsausschuss am 15.3.23 die Anmerkungen der TÖB zu unserem Mobilitätskonzept einzusehen. Die Stadt Langenfeld machte hier den Wunsch deutlich, die Radwege gemeinsam auszubauen.

 

Um den Radverkehr im Sinne der Ausrichtung des Mobilitätskonzeptes auf mehr Fuß- und Radverkehr zu stärken, beantragt die GRÜNE Ratsfraktion Hilden die Prüfung, inwiefern eine Zusammenarbeit mit der Stadt Langenfeld - auf deren Stadtgebiet der größte Teil der Strecken liegt - möglich ist und wo Synergieeffekte zu erzielen wären (gemeinsame Baustelleneinrichtung / - und Betrieb).


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden wird an die Stadt Langenfeld herantreten, um gemeinsam den Ausbau folgender Radwegeverbindungen zu prüfen:

 

    Stadtverbindung: „Richrather Straße“ (Hilden) bis „Hildener Straße“ (Langenfeld). Verbindung v.a. zur BVA-Gesamtschule.

 

    Grünverbindung: „An den Gölden“ (Hilden) bis „Am schwarzen Weiher“ (Langenfeld)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss ist über das Fortschreiten gemeinsamer Planungen in Kenntnis zu setzen - eine Kostenschätzung für den Ausbau auf Hildener Stadtgebiet ist bis zur Haushaltsplanberatung im Jahr 2023 vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadtverwaltung Hilden misst den Radverkehrsverbindungen nach Langenfeld-Richrath eine wichtige Bedeutung zu, da es zahlreiche Bezüge zwischen den Orten gibt. Dennoch sind die Verhältnisse für den Radverkehr aufgrund entgegenstehender Rahmenbedingungen alles andere als optimal.

 

Entlang der Hildener Straße, L 403, (der Fortsetzung der Richrather Straße auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld (Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen.NRW) gibt es lediglich einen in beide Fahrtrichtungen zu nutzenden gemeinsamen Geh- und Radweg von ca. 2,0 m Breite auf der Ostseite der Straße. Dennoch hat dieser Weg eine gewisse verkehrliche Bedeutung für den Fahrradverkehr, da er eine direkte und leicht erkennbare Verbindung zwischen Hilden und Langenfeld darstellt und auch die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule (die von zahlreichen Kindern aus Hilden besucht wird) anbindet.

 

 

Aktuelle Situation

 

Als zuständiger Straßenbaulastträger (in diesem Außerortsbereich auch für den Gehweg) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Rhein-Berg) der Auffassung, dass aufgrund der vorhandenen (massiven) Schäden im Bereich des östlichen Gehwegs der Richrather Straße zwischen der Einmündung Lehmkuhler Weg und der Stadtgrenze Radverkehr nicht mehr verantwortet werden kann. Deshalb wurde vom Landesbetrieb die Beschilderung geändert und unter anderem auch die Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (unter den Schildern „Gehweg“) demontiert.

 

Dem Landesbetrieb ist bewusst, dass es sich hier um eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Hilden und Langenfeld handelt.

Von daher ist er bemüht, im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten, hier schnelle Abhilfe zu schaffen. Dies hat er noch einmal in einer E-Mail vom 09.08.2023 ausdrücklich bestätigt.

Im Zuge einer Übergangslösung wird zurzeit die Beschilderung noch einmal korrigiert bzw. ergänzt.

 

Für Radfahrer bedeutet das folgende Einschränkungen:

Fahrtrichtung Süden (nach Langenfeld):

Radfahrer können wie bisher auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg auf der westlichen Seite der Richrather Straße bis zur Einmündung Salzmannweg fahren, wechseln dann über die Que-rungshilfe auf den östlichen Gehweg, sollten jedoch ab dort das Fahrrad im Bereich des beschädigten Gehwegs schieben und können dann zulässigerweise wieder ab der Stadtgrenze (nach Erreichen des gemeinsamen Geh- und Radwegs) mit dem Fahrrad in Richtung Langenfeld fahren.

 

Fahrtrichtung Norden (nach Hilden):

Radfahrer können wie bisher von Langenfeld aus bis zur Stadtgrenze nach Hilden fahren, müssen aber ab dort entweder das Fahrrad bis zur Einmündung Lehmkuhler Weg schieben, wenn sie den beschädigten Gehweg nutzen wollen oder auf die Fahrbahn wechseln.

 

Der Gehwegbereich wird aktuell vom Landesbetrieb daraufhin geprüft, ob es ausreichend ist, einzelne Schadstellen zu beheben oder ob der gesamte Gehwegbereich saniert werden muss.

 

 

Konzept der Stadtverwaltungen in Hilden und Langenfeld

 

Auch nach Instandsetzung des Gehwegbereichs ist dieser gemeinsam nutzbare Geh- und Radweg nach den heutigen Maßstäben hinsichtlich Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit völlig unzureichend.

 

Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Mettmann im vergangenen Jahr wurden auch Aussagen gemacht zu den Platzanforderungen für Radverkehrsanlagen entlang von klassifizierten Hauptverkehrsstraßen, wie es die Hildener Straße ist. Demnach sind bei einem einseitigen gemeinsamen Zwei-Richtungs-Geh- und Radweg außerorts Breiten von 3,50 m angebracht.

 

Bei der zweiten im Antrag genannten Verbindung handelt es sich um eine mehr für den Freizeitverkehr relevante Route. Sie beginnt im westlichen Langenfeld-Richrath in Höhe des Landschaftsparks Fuhrkamp und verläuft in Richtung Norden. Auf Hildener Stadtgebiet stößt die Wegeverbindung in Höhe des Oerkhaussees (bei der Vogelbeobachtungshütte). Von dort aus kann man über „An den Gölden“ weiter Richtung Forst Garath, die Itter oder auch die Hildener Innenstadt, weiterfahren. Die Strecke verläuft über autoarme Straßen und Wege, ist aber deutlich länger und auch aufgrund z.T. fehlender Beleuchtung und der relativen Siedlungsferne meist nur tagsüber zu benutzen.

 

 

Die Stadt Langenfeld berichtet aktuell über folgende Sachstände:

 

- zur Wegeverbindung entlang der Hildener Straße (L 403) bis zum Kreisverkehr Rietherbach:

 

„Der Planungsprozess gestaltete sich lange Zeit schwierig, unter anderem auch aufgrund personeller (krankheitsbedingter) Ausfälle bzw. Personalwechseln. Hinzu kam die Problematik, dass sich der Planungsumfang stetig erhöhte. Mit dem Landesbetrieb konnte zu Beginn des Projekts eine Einigung über einen beidseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg erzielt werden. Auf dieser Grundlage wurde, damals noch mit der Regionalniederlassung Niederrhein, eine Planungsvereinbarung über den Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Westseite der Hildener Straße geschlossen. [Anmerkung: damit hätte man auf Ost- und Westseite der Hildener Straße eine Anlage für den Fuß- und Fahrradverkehr erhalten]

 

Im Planungsprozess erweiterte sich dies um eine Sanierung des östlichen gemeinsamen Geh- und Radweges und eine Sanierung bzw. Erweiterung von Teilen der Fahrbahn, eine Überplanung bzw. Anpassung des Kreisverkehrs Rietherbach an die gültigen Regelwerke sowie die Überplanung der Entwässerung des gesamten Abschnitts in Verbindung mit der Planung zur Rückhaltung und Reinigung des Regenwassers (Einleitung in den Viehbach bzw. Oerkhausgraben). Daher wurde eine Erweiterung der bestehenden Planungsvereinbarung erforderlich. In dem Rahmen wurde vom Landesbetrieb angemerkt, dass unter Umständen zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, in jedem Fall jedoch ein Beitrag zur Wasserrahmenrichtlinie.  

 

In dem Zeitraum wurde das Projekt außerdem an die Regionalniederlassung Rhein-Berg übergeben. Eine Projektleitung von Seiten dieser Niederlassung ist noch nicht benannt und die angepasste Planungsvereinbarung ist noch nicht zur Unterschrift gelangt.

 

Die Stadt Langenfeld bemüht sich aktuell darum mit der Niederlassung Rhein-Berg das weitere Verfahren abzustimmen. Dazu gehört die endgültige Festlegung des vollständigen Projektumfangs sowie die Unterschrift der erweiterten Planungsvereinbarung. Ziel ist es, die Planungen mit Beginn des nächsten Jahres wieder aufnehmen zu können.“

 

- zur Wegeverbindung „Am Schwarzen Weiher“:

 

„Hier geht es um die Ertüchtigung der bestehenden Verbindung. Die Stadt Langenfeld strebt die Asphaltierung des Weges an, was jedoch aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet weiter zu untersuchen ist. In jedem Fall ist die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Zusätzlich werden in dem Bereich Kreuzkröten und Zauneidechsen vermutet. Daher wurde von einem Planungsbüro eine Kartierung durchgeführt, auf dessen Basis eine Artenschutzprüfung ll zu erstellen ist. Die Kartierung erfolgte 2022 und 2023, die Ergebnisse werden nach den Sommerferien mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann besprochen.“

 

Als Fazit konstatiert die Stadt Langenfeld, dass zunächst bei beiden Projekten Rahmenbedingungen zu klären sein. Erst dann können die konkreten Planungen wieder aufgenommen werden.

 

Für den vorliegenden Antrag bedeutet dies, dass die Stadt Hilden erst dann wieder in die Projekte einbezogen wird, wenn die jeweiligen Übergänge an der Stadtgrenze Hilden/Langenfeld auf Vorentwurfsbasis durchgeplant sind.

 

Wann dies soweit sein wird, ist derzeit zeitlich nicht absehbar. Daher ist es auch nicht möglich, Kostenschätzungen vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird auch weiterhin bei der Stadt Langenfeld das Interesse der Stadt Hilden an der Thematik verdeutlichen und den Stadtentwicklungsausschuss unaufgefordert informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Förderung des Fahrradverkehrs - auch zwischen benachbarten Kommunen - hat vom Grundsatz her eine große Bedeutung für den Klimaschutz, da hierdurch im Verkehrs-/Mobilitätssektor Alternativen zum „motorisierten Individualverkehr“ (MIV = Kraftfahrzeug) geschaffen werden.