Beschlussvorschlag:
Zum/Zur
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG
– vom 12 Dezember 1990 in der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied
gewählt:
Frau / Herr
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Erläuterungen und Begründungen:
Frau Sabine Kittel hat zum 01.09.2022 den Verzicht auf ihren Sitz im Rat erklärt.
Da Frau Kittel auch stellvertretende Ausschussvorsitzende war, ist nun die Neuwahl einer/eines Vertreter*in notwendig. Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes –AG –KJHG vom 12. Dezember 1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die/der Stellvertreter*in von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die der Vertretungskörperschaft angehören.
gez.
Dr. Claus Pommer