Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des JHA
Vorlage
WP 20-25 SV 51/231
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zum/Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12 Dezember 1990 in der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt:

 

 

 

Frau / Herr ________________________________


Erläuterungen und Begründungen:

Frau Sabine Kittel hat zum 01.09.2022 den Verzicht auf ihren Sitz im Rat erklärt.

 

Da Frau Kittel auch stellvertretende Ausschussvorsitzende war, ist nun die Neuwahl einer/eines Vertreter*in notwendig. Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes –AG –KJHG vom 12. Dezember 1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die/der Stellvertreter*in von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die der Vertretungskörperschaft angehören.

 

gez.

Dr. Claus Pommer