Betreff
Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich Ellerstraße / Benrather Str. / Poststraße (Museum), Anordnung der Umlegung
Vorlage
WP 04-09 SV 61/250
Aktenzeichen
IV/61.2 Uml St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner derzeit gültigen Fassung ordnet die Stadt Hilden für den Bereich des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 240 die Umlegung an.

 

Die Anordnung der Umlegung umfasst folgende Flurstücke in Flur 51 der Gemarkung Hilden:

 

369

Ellerstr.

370

Ellerstr. 1a

197

Benrather Str. 24

196

Benrather Str. 26

195

Benrather Str. 28

343

zu Benrather Str. 28

345

zu Benrather Str. 28

344

Benrather Str. 30

361

Benrather Str. 32

362

Benrather Str. 32a

363

zu Benrather Str. 30/32

190

Benrather Str. 34

307

Poststr. 2

 


Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 25.08.1999 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 240 für den Bereich Ellerstraße / Benrather Straße / Poststraße gefasst. In der Sitzung am 12.11.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 61/243 einstimmig den städtebaulichen Entwurf beschlossen. Der Kulturausschuss wird die Sitzungsvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung am 15.12.2008 beraten.

 

Mit diesem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Wilhelm-Fabry-Museum mit einem Neubau an der Ellerstraße zu erweitern. Eine Entscheidung, ob das Museum tatsächlich erweitert werden soll, soll später zu gegebener Zeit gefällt werden.

 

Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 61/243 bereits ausgeführt, ist zur Realisierung des Projekts aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines Umlegungsverfahrens notwendig, um in direkten Gesprächen und Verhandlungen mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke und mit den Nutzungsberechtigten auch die liegenschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu ermöglichen, d.h. Grundstücke oder Teilflächen von Grundstücken in das Eigentum der Stadt Hilden zu übertragen.

 

Zur Durchführung dieses Umlegungsverfahrens sind sicherlich künftig finanzielle Mittel für den „Erwerb“ der benötigten Grundstücksflächen bereit zu stellen, wobei die tatsächliche Höhe erst nach Durchführung der Verhandlungen mit den Betroffenen festgelegt werden kann.

 

Im Zuge des anstehenden Abrisses der aufstehenden Gebäude ist – neben den eigentlichen noch nicht geschätzten Abrisskosten – noch ihr Buchwert als Sonderabschreibung sowie eine Auflösung des Sonderpostens „Zuschuss Investitionspauschale“ in der Anlagenbuchhaltung zu verbuchen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

0905010010

Bezeichnung: 

Grundstücksneuordnung und
-wertermittlung
Bodenordnungsverfahren

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

I076100001

 

 

Zur Durchführung des neuen Umlegungsverfahrens sind sicherlich finanzielle Mittel bereit zu stellen. Die folgenden Angaben sind erste Schätzungen, die auf den Ergebnissen der ersten unverbindlichen Sondierungsgespräche basieren.

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009

~ 40.000,-

 

ja

für den Erwerb von unbebauten Teilflächen von Grundstücken

2009

~ 260.000,-

 

ja

für den Erwerb eines bebauten Grundstücks

2010

~ 170.000,-

 

nein

Aufwand für eine Sonderabschreibung

2010

 

~ 70.000,-

ja

Zuschussauflösung der zugeordneten Investitionspauschale für das Gebäude Ellerstr. 1a

2010

???

 

ja

Abriss der Gebäude Ellerstraße 1a und Benrather Str. 24

2011

~ 80.000,-

 

nein

Aufwand zum Umbau der Zu- und Abfahrt eines Garagenhofs

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer