Erläuterungen zum
Antrag:
In den letzten Jahren zeigte es sich,
dass die Hildener Grundschullandschaft sich in den nächsten Jahren in die
verschiedensten Richtungen weiterentwickeln muss und möchte. Dies rührt daher,
dass die Grundschulen in Hilden, mit den verschiedenen Standorten,
verschiedenste Anforderungen erfüllen müssen oder auch leisten möchten. Um
diesem Potenzial der Hildener Grundschullandschaft Raum zu gewähren, sollte es
eine ganzheitliche Machbarkeitsstudie geben, die die baulichen Möglichkeiten in
Relation zu den Notwendigkeiten setzt und dabei den voraussichtlich benötigten
Finanzrahmen darlegt. Diese Machbarkeitsstudie dient der Politik, sich einen
Überblick zu schaffen, welche Standorte in welchen Zeiträumen
weiterzuentwickeln sind und welche Potentiale in der Hildener Schullandschaft
stecken.
Durch eine solche übergeordnete Studie
können Bedarfe schnell erkannt werden und schnellstmöglich durch vorgezeigte
Entwicklungsstufen oder Kleinstkonzepte umgesetzt werden. Hierzu gehört es
auch, einen gezielten Zusammenhang von Schulentwicklungsplan und vorgezeigte
Lösungen für einzelne Standorte im Hildener Stadtgebiet herzustellen und in
Einklang zu bringen.
Einzig und allein dient dies der
positiven Weiterentwicklung der Schullandschaft und der bestmöglichen
Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in Hilden.
Antragstext:
Die CDU Fraktion Hilden beantragt, die Erarbeitung eine Machbarkeitsstudie für die bauliche Entwicklung der gesamten Hildener Grundschullandschaft. Ziel ist die Vorbereitung und Erstellung eines Masterplans „Grundschule“. Die Machbarkeitsstudie soll zum einen die zu erwartenden räumlichen Entwicklungsbedarfe der Hildener Grundschulen aufgreifen, zum anderen einen groben Zeitplan für die durchzuführenden Maßnahmen zum Inhalt haben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ausgangssituation
Aus Anlass des
Antrags der CDU-Fraktion vom 13.12.2022 haben im ersten Quartal des Jahres das
Amt für Gebäudewirtschaft (26) und das Amt für Bildung, Entwicklung und
Jugendförderung (40) alle Grundschulstandorte gemeinsam mit den jeweiligen
Schulleitungen besichtigt. Dabei wurde der räumliche Bestand mit den
Anforderungen aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan abgeglichen.
Der räumliche
Bedarf je Schule wurde im Schulentwicklungsplan mit 1,5 Räumen je Klasse für
Schul- und Betreuungsangebote definiert. Dieses Kriterium ist an allen
Grundschulstandorten in Hilden weitgehend erfüllt.
Aufgrund
vielfacher Veränderungen im pädagogischen Anspruch, in den Betreuungsangeboten
und der Ansprüche an Lehrer- und Betreuerarbeitsplätze haben sich seit der
Festlegung im Schulentwicklungsplan die Raumbedarfe jedoch geändert. Auch der
2026 in Kraft tretende Rechtsanspruch für die verlässliche Betreuung von
Schülerinnen und Schülern im Primarschulbereich kann Auswirkungen auf den
Raumbedarf haben. Parallel zu den Bedarfen ändern sich die Raumkonzepte.
Moderne Raumkonzepte
In neu gebauten
Schulen lassen sich u.a. folgende Trends beobachten:
Flexible
Lernräume:
Statt
traditioneller Klassenzimmer mit festen Tischen und Stühlen setzen viele
Grundschulen heute auf flexible Lernumgebungen. Das bedeutet, dass die Möbel
leicht umgestellt werden können, um unterschiedliche Lernarrangements zu
ermöglichen. Es gibt zum Beispiel Bereiche mit Sitzkissen oder Bodenmatten für
Gruppenarbeit, gemütliche Leseecken oder Stehtische für Einzelarbeit.
Offene
Lernlandschaften:
Einige
Grundschulen haben sich von der klassischen Klassenraumstruktur verabschiedet
und stattdessen offene Lernlandschaften geschaffen. Hier werden Trennwände
entfernt, um großzügige Räume zu schaffen, die verschiedene Lernbereiche
integrieren. Es gibt zum Beispiel Bereiche für Projektarbeit,
Computerarbeitsplätze, Kunst- und Musikbereiche oder sogar Naturräume.
Rückzugsmöglichkeiten:
Obwohl offene
Lernkonzepte an Beliebtheit gewinnen, erkennen Schulen auch die Bedeutung von
Rückzugsmöglichkeiten und Ruhezonen. Diese Bereiche bieten den Schülerinnen und
Schülern einen ruhigen Ort, an dem sie sich zurückziehen und konzentrieren
können. Das können separate Räume sein oder auch abgetrennte Nischen innerhalb
des Klassenzimmers.
Räume für Lehrer,
Verwaltung und Betreuungspersonal:
Es werden
Teambereiche zur Kommunikation, Ruhebereiche zur Entspannung sowie
Arbeitsbereiche zur Unterrichtsvorbereitung vorgesehen. Durch zusätzliche
Betreuungsangebote müssen Sozialräume für das Personal adäquat bereitgestellt
werden.
Diese Trends
zeigen, dass Raumkonzepte in modernen Grundschulbauten heutzutage vielfältiger
und anpassungsfähiger sind, um den verschiedenen Lernstilen und pädagogischen
Ansätzen gerecht zu werden. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern mehr
Flexibilität, Zusammenarbeit und individuelle Lernmöglichkeiten.
Diese Trends
finden sich auch in der Neubauplanung von Schulen wie beispielsweise beim „Haus
des Lernens“ wieder.
Spannungsfeld Bestandsbauten / moderne Raumkonzepte
Die heute in Hilden vorhandenen
Grundschulbauten wurden nicht mit den heutigen Anforderungen an Bildungsräume
entworfen. Die vorhandene Raumaufteilung und Infrastruktur ist in der Regel
unflexibler als gewünscht und könnte dadurch den Bedürfnissen moderner
pädagogischer Ansätze nicht gerecht werden. Die Anpassungsfähigkeit der Räume,
um verschiedene Lernszenarien zu ermöglichen, stellt eine Herausforderung dar.
Auch rechtliche Einschränkungen, z.B. hinsichtlich Brandschutz, können
Veränderungen im Bestand erschweren.
Konsequenz
Als Konsequenz aus
den Bestandserfassungen bei den Begehungen sowie dem Trend zu modernen
Raumkonzepten hat Amt 40 nun das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von
Berlepsch beauftragt, die Raumprogramme der Grundschulen in Hilden zu
analysieren und ein Gesamtkonzept für Hilden zu entwickeln. Bei der
Konzepterstellung soll der bauliche Bestand so weit wie möglich berücksichtigt
werden.
Nach Vorliegen des
Konzeptes können notwendige bauliche Folgemaßnahmen definiert und kostenmäßig
bewertet werden.
Empfehlung der Verwaltung
Das Ergebnis der
Neukonzeptionierung der Raumprogramme sollte in die Prüfung der weiteren
baulichen Machbarkeit einfließen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Beratung
des Antrags zurückzustellen, bis das Ergebnis der Studie zu den Raumprogrammen
vorliegt.
gez.
In Vertetung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
keine