Betreff
Antrag der CDU Fraktion vom 13.12.2022: Entwicklung Grundschullandschaft
Vorlage
WP 20-25 SV 26/042
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In den letzten Jahren zeigte es sich, dass die Hildener Grundschullandschaft sich in den nächsten Jahren in die verschiedensten Richtungen weiterentwickeln muss und möchte. Dies rührt daher, dass die Grundschulen in Hilden, mit den verschiedenen Standorten, verschiedenste Anforderungen erfüllen müssen oder auch leisten möchten. Um diesem Potenzial der Hildener Grundschullandschaft Raum zu gewähren, sollte es eine ganzheitliche Machbarkeitsstudie geben, die die baulichen Möglichkeiten in Relation zu den Notwendigkeiten setzt und dabei den voraussichtlich benötigten Finanzrahmen darlegt. Diese Machbarkeitsstudie dient der Politik, sich einen Überblick zu schaffen, welche Standorte in welchen Zeiträumen weiterzuentwickeln sind und welche Potentiale in der Hildener Schullandschaft stecken.

Durch eine solche übergeordnete Studie können Bedarfe schnell erkannt werden und schnellstmöglich durch vorgezeigte Entwicklungsstufen oder Kleinstkonzepte umgesetzt werden. Hierzu gehört es auch, einen gezielten Zusammenhang von Schulentwicklungsplan und vorgezeigte Lösungen für einzelne Standorte im Hildener Stadtgebiet herzustellen und in Einklang zu bringen.

 

Einzig und allein dient dies der positiven Weiterentwicklung der Schullandschaft und der bestmöglichen Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in Hilden.

 


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion Hilden beantragt, die Erarbeitung eine Machbarkeitsstudie für die bauliche Entwicklung der gesamten Hildener Grundschullandschaft. Ziel ist die Vorbereitung und Erstellung eines Masterplans „Grundschule“. Die Machbarkeitsstudie soll zum einen die zu erwartenden räumlichen Entwicklungsbedarfe der Hildener Grundschulen aufgreifen, zum anderen einen groben Zeitplan für die durchzuführenden Maßnahmen zum Inhalt haben.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangssituation

 

Aus Anlass des Antrags der CDU-Fraktion vom 13.12.2022 haben im ersten Quartal des Jahres das Amt für Gebäudewirtschaft (26) und das Amt für Bildung, Entwicklung und Jugendförderung (40) alle Grundschulstandorte gemeinsam mit den jeweiligen Schulleitungen besichtigt. Dabei wurde der räumliche Bestand mit den Anforderungen aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan abgeglichen.

 

Der räumliche Bedarf je Schule wurde im Schulentwicklungsplan mit 1,5 Räumen je Klasse für Schul- und Betreuungsangebote definiert. Dieses Kriterium ist an allen Grundschulstandorten in Hilden weitgehend erfüllt.

 

Aufgrund vielfacher Veränderungen im pädagogischen Anspruch, in den Betreuungsangeboten und der Ansprüche an Lehrer- und Betreuerarbeitsplätze haben sich seit der Festlegung im Schulentwicklungsplan die Raumbedarfe jedoch geändert. Auch der 2026 in Kraft tretende Rechtsanspruch für die verlässliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Primarschulbereich kann Auswirkungen auf den Raumbedarf haben. Parallel zu den Bedarfen ändern sich die Raumkonzepte.

 

Moderne Raumkonzepte

 

In neu gebauten Schulen lassen sich u.a. folgende Trends beobachten:

 

Flexible Lernräume:

Statt traditioneller Klassenzimmer mit festen Tischen und Stühlen setzen viele Grundschulen heute auf flexible Lernumgebungen. Das bedeutet, dass die Möbel leicht umgestellt werden können, um unterschiedliche Lernarrangements zu ermöglichen. Es gibt zum Beispiel Bereiche mit Sitzkissen oder Bodenmatten für Gruppenarbeit, gemütliche Leseecken oder Stehtische für Einzelarbeit.

 

Offene Lernlandschaften:

Einige Grundschulen haben sich von der klassischen Klassenraumstruktur verabschiedet und stattdessen offene Lernlandschaften geschaffen. Hier werden Trennwände entfernt, um großzügige Räume zu schaffen, die verschiedene Lernbereiche integrieren. Es gibt zum Beispiel Bereiche für Projektarbeit, Computerarbeitsplätze, Kunst- und Musikbereiche oder sogar Naturräume.

 

Rückzugsmöglichkeiten:

Obwohl offene Lernkonzepte an Beliebtheit gewinnen, erkennen Schulen auch die Bedeutung von Rückzugsmöglichkeiten und Ruhezonen. Diese Bereiche bieten den Schülerinnen und Schülern einen ruhigen Ort, an dem sie sich zurückziehen und konzentrieren können. Das können separate Räume sein oder auch abgetrennte Nischen innerhalb des Klassenzimmers.

 

Räume für Lehrer, Verwaltung und Betreuungspersonal:

Es werden Teambereiche zur Kommunikation, Ruhebereiche zur Entspannung sowie Arbeitsbereiche zur Unterrichtsvorbereitung vorgesehen. Durch zusätzliche Betreuungsangebote müssen Sozialräume für das Personal adäquat bereitgestellt werden.

 

Diese Trends zeigen, dass Raumkonzepte in modernen Grundschulbauten heutzutage vielfältiger und anpassungsfähiger sind, um den verschiedenen Lernstilen und pädagogischen Ansätzen gerecht zu werden. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität, Zusammenarbeit und individuelle Lernmöglichkeiten.

 

Diese Trends finden sich auch in der Neubauplanung von Schulen wie beispielsweise beim „Haus des Lernens“ wieder.

 

Spannungsfeld Bestandsbauten / moderne Raumkonzepte

 

Die heute in Hilden vorhandenen Grundschulbauten wurden nicht mit den heutigen Anforderungen an Bildungsräume entworfen. Die vorhandene Raumaufteilung und Infrastruktur ist in der Regel unflexibler als gewünscht und könnte dadurch den Bedürfnissen moderner pädagogischer Ansätze nicht gerecht werden. Die Anpassungsfähigkeit der Räume, um verschiedene Lernszenarien zu ermöglichen, stellt eine Herausforderung dar. Auch rechtliche Einschränkungen, z.B. hinsichtlich Brandschutz, können Veränderungen im Bestand erschweren.

 

Konsequenz

 

Als Konsequenz aus den Bestandserfassungen bei den Begehungen sowie dem Trend zu modernen Raumkonzepten hat Amt 40 nun das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch beauftragt, die Raumprogramme der Grundschulen in Hilden zu analysieren und ein Gesamtkonzept für Hilden zu entwickeln. Bei der Konzepterstellung soll der bauliche Bestand so weit wie möglich berücksichtigt werden.

 

Nach Vorliegen des Konzeptes können notwendige bauliche Folgemaßnahmen definiert und kostenmäßig bewertet werden.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Das Ergebnis der Neukonzeptionierung der Raumprogramme sollte in die Prüfung der weiteren baulichen Machbarkeit einfließen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Beratung des Antrags zurückzustellen, bis das Ergebnis der Studie zu den Raumprogrammen vorliegt.

 

 

gez.
In Vertetung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

 

keine