Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz, zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.2019 beschlossenen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme sind 20 zusätzliche Straßenbäume gemäß
der vorgelegten Planung zu pflanzen.
Erläuterungen und Begründungen:
In 2019 hat die
Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung erarbeitet.
Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im
Stadtentwicklungsausschuss sowie im damaligen Haupt- und Finanzausschuss
vorberaten und modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat
vorgelegt und am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.
Ein Bestandteil ist
das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von
zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:
Maßnahme |
Begründung/
Ziel |
Erläuterungen |
Stellungnahme
Verwaltung |
Finanzielle
Auswirkung |
Pflanzung von insgesamt 100 neuen Straßenbäumen: (Programm für 5 Jahre) |
Nachweislich
dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung |
Die
Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum
möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite
und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist. (siehe
hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150) |
Es
ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach
Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen. Bei
Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen |
100.000
€/ Jahr ab
Haushalt 2020 |
Die Standorte der
für das Jahr 2023 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück) wurden
erarbeitet. Im Fokus dieser Klimaanpassungsmaßnahmen stand und steht die
Entsieglung von bisher versiegelten Verkehrsflächen. Dabei kann es möglicherweise
rein rechnerisch zum Wegfall von Parkplätzen kommen. Vorgesehen sind sie an
folgenden Stellen:
Straße |
Haus |
Standort |
Druckerweg |
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10 |
Parkstreifen |
Weidenweg |
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Ecke Erikaweg |
Parkstreifen, in Sperrfläche |
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Weidenweg |
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14 |
Gehweg |
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Buchenweg |
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Ecke Hagebuttenweg |
Gehweg |
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Buchenweg |
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hinter Schlehenweg 10 |
Gehweg u. Parkstreifen |
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Diesterweg |
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23 |
Gehweg |
Hans Sachs Straße |
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Gehweg - 2 Stck. Bäume |
Breddert |
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Parkstreifen, in Sperrfläche |
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Am Bandsbusch |
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Parkstreifen, in Sperrfläche |
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Gustav Mahler Straße |
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Fahrbahn |
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Meide |
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1 |
Fahrbahn |
Oderstraße |
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7 |
Fahrbahn, in Sperrfläche |
Schalbruch |
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33 |
Gehweg |
Werner-Egk-Straße |
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neben 15 |
Fahrbahn |
Ellerstraße |
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Ecke Immermannstraße |
Gehweg |
Lortzingstraße |
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Gehweg |
Hegelstraße |
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geg. 5 |
Fahrbahn |
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geg. 7 |
Fahrbahn |
Erikaweg |
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6a |
Gehweg |
Lodenheide |
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Fahrbahn |
Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem
geplanten Standort.
Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:
- Verteilung im Stadtgebiet
- vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld
- Parkplatzsituation
- straßenverkehrliche Belange
- Feuerwehraufstellflächen
- vorh. Infrastrukturleitungen
- Straßenbestand ohne Baumbestand
überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue
Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren
sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der
Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der
öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener
2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.
Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies
ist z.B. der Purpurerle, der rotlaubige Ahorn, die Hopfenbuche, der Schnurbaum,
der Zürgelbaum und die Felsenbirne. Darüber hinaus wurden die teilweise schöne
Herbstfärbung und schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.
Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im
Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2023
etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000 € geschätzt (je nach
Baupreisstand Herbst 2020).
Parallel zu dieser Klimaanpassungsmaßnahme werden beim Tiefbau- und
Grünflächenamt eingehende Ideen und Anregungen zu zusätzlich zu pflanzenden
Bäumen begrüßt - wie z.B. die Vorschläge des Bürgervereins Hilden-West oder der
Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN. Jede Anregung wird hinsichtlich der o.g.
Nutzungskonkurrenzen geprüft und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden
Finanzmittel im Rahmen von planmäßigen Ersatzpflanzungen auf Grünflächen und
Baumscheiben zeitnah umgesetzt. Um diesen Prozess weiter zu strukturieren und
strategischer auszurichten wurden im Stellenplan 2023 zusätzliche
Personalressourcen bereitgestellt. In diesem Zusammenhang werden auch die
eingehenden Vorschläge weitergehend geprüft.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
[1] Hinweis zum Verfahren:
Bei den „Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um
einen Teil der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für
die Entscheidung über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es
deshalb der Stadtentwicklungsausschuss.
Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur
Vorberatung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen u. Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze,
Brücken |
2.737.049,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (x) (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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