Betreff
Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume 2023/24"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/085
Aktenzeichen
AZ.: 66.3 Klimaanpassung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, zur Umsetzung der vom Rat am 11.12.2019 beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme sind 20 zusätzliche Straßenbäume gemäß der vorgelegten Planung zu pflanzen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In 2019 hat die Verwaltung weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung erarbeitet. Diese wurde im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im damaligen Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und modifiziert. Mit der SV 66/160/1 wurde sie abschließend dem Rat vorgelegt und am 11.12.2019 einstimmig beschlossen.

 

Ein Bestandteil ist das Handlungsfeld „A1 Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen“. Dies beinhaltet:

 

Maßnahme

Begründung/ Ziel

Erläuterungen

Stellungnahme Verwaltung

Finanzielle Auswirkung

Pflanzung von

insgesamt 100 neuen

Straßenbäumen:

(Programm für 5 Jahre)

Nachweislich dämpfen Straßenbäume die Hitzeentwicklung

Die Realisierung wird im Regelfall nur unter Wegfall von öffentlichem Parkraum möglich sein, da eine Pflanzung in Bürgersteigen wegen der fehlenden Breite und der dort liegenden Leitungen kaum möglich ist.
Die vorgesehenen Pflanzstellen sind dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen. [1]

(siehe hierzu auch SV WP 14-20 SV 66/150)

Es ist mit hohen Kosten (die Erfahrungen der Stadt Düsseldorf liegen je nach Standort bei bis zu 5.000€/Baum) zu rechnen.

Bei Neupflanzungen im Straßenraum: i.d.R. unter Wegfall von Stellplätzen

100.000 €/ Jahr

ab Haushalt 2020

 

Die Standorte der für das Jahr 2023 vorgesehenen Straßenbaumpflanzungen (20 Stück) wurden erarbeitet. Im Fokus dieser Klimaanpassungsmaßnahmen stand und steht die Entsieglung von bisher versiegelten Verkehrsflächen. Dabei kann es möglicherweise rein rechnerisch zum Wegfall von Parkplätzen kommen. Vorgesehen sind sie an folgenden Stellen:

 

Straße

Haus
Nr.

Standort

Druckerweg

 

 

 

10

Parkstreifen

Weidenweg

 

 

Ecke Erikaweg

Parkstreifen, in Sperrfläche

Weidenweg

 

 

 

14

Gehweg

 

 

 

Buchenweg

 

 

Ecke Hagebuttenweg

Gehweg

Buchenweg

 

 

hinter Schlehenweg 10

Gehweg u. Parkstreifen

Diesterweg

 

 

 

23

Gehweg

Hans Sachs Straße

 

 

 

 

Gehweg - 2 Stck. Bäume

Breddert

 

 

 

Parkstreifen, in Sperrfläche

Am Bandsbusch

 

 

 

Parkstreifen, in Sperrfläche

Gustav Mahler Straße

 

 

 

Fahrbahn

Meide

 

 

 

1

Fahrbahn

Oderstraße

 

 

 

7

Fahrbahn, in Sperrfläche

 Schalbruch

 

33

Gehweg

Werner-Egk-Straße

 

 

 

neben 15

Fahrbahn

Ellerstraße

 

 

 

Ecke Immermannstraße

Gehweg

Lortzingstraße

 

 

 

 

Gehweg

Hegelstraße

 

 

 

geg. 5

Fahrbahn

 

geg. 7

Fahrbahn

Erikaweg

 

 

 

6a

Gehweg

Lodenheide

 

 

 

 

Fahrbahn

 

 

Die als Anlage 1 beigefügten Luftbilder zeigen die Situation an jedem geplanten Standort.

 

Bei der Standortsuche wurden Kriterien wie:

 

-    Verteilung im Stadtgebiet

-    vorh. Baumbestand im Straßenbereichsumfeld

-    Parkplatzsituation

-    straßenverkehrliche Belange

-    Feuerwehraufstellflächen

-    vorh. Infrastrukturleitungen

-    Straßenbestand ohne Baumbestand

 

überprüft und berücksichtigt. Dabei hat sich bestätigt, dass neue Baumstandorte wegen Nutzungsanspruchskonkurrenzen kaum konfliktfrei zu realisieren sind. Besonders einschränkend sind hier die umfängliche Nutzung der Bürgersteige für alle Arten von Infrastrukturleitungen sowie die Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume als Feuerwehraufstellflächen wegen nicht vorhandener

2. baulicher Rettungswege in den Gebäudebeständen.

 

Bei der Auswahl der Baumarten werden klimaangepasste Arten gewählt. Dies ist z.B. der Purpurerle, der rotlaubige Ahorn, die Hopfenbuche, der Schnurbaum, der Zürgelbaum und die Felsenbirne. Darüber hinaus wurden die teilweise schöne Herbstfärbung und schmalkronige Wuchsform mit einbezogen.

 

Die Finanzmittel sind im Unterhaltungsbudget des Baudezernates (dort im Produkt Verkehrsflächen u. Brücken des Tiefbau- und Grünflächenamtes) in 2023 etatisiert. Die Kosten werden auf bis zu 100.000 € geschätzt (je nach Baupreisstand Herbst 2020).

 

Parallel zu dieser Klimaanpassungsmaßnahme werden beim Tiefbau- und Grünflächenamt eingehende Ideen und Anregungen zu zusätzlich zu pflanzenden Bäumen begrüßt - wie z.B. die Vorschläge des Bürgervereins Hilden-West oder der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN. Jede Anregung wird hinsichtlich der o.g. Nutzungskonkurrenzen geprüft und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Rahmen von planmäßigen Ersatzpflanzungen auf Grünflächen und Baumscheiben zeitnah umgesetzt. Um diesen Prozess weiter zu strukturieren und strategischer auszurichten wurden im Stellenplan 2023 zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt. In diesem Zusammenhang werden auch die eingehenden Vorschläge weitergehend geprüft.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1. Beigeordneter



[1]    Hinweis zum Verfahren:

Bei den „Straßenbäumen“ handelt es sich um Straßenbegleitgrün und somit um einen Teil der „Bauentwürfe für Stadtstraßen“. Wenn ein politisches Gremium für die Entscheidung über die Standorte von Straßenbäumen zuständig ist, ist es deshalb der Stadtentwicklungsausschuss.
Dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird die Sitzungsvorlage zur Vorberatung gegeben.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen u.

Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

2.737.049,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

(x)

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer