1. Vorstellung des Masterplanes
2. Beschluss des Masterplanes als Grundlage für den Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der beigefügte Masterplan als
Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 67C verwendet wird.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 25.01.2023
hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass der städtebauliche Entwurf des Planungsbüros
„Rheinflügel Severin, Düsseldorf“ als Grundlage für die Erarbeitung des
Masterplanes zum Bebauungsplan verwendet wird (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV
61/107).
Inzwischen ist die
Ausarbeitung des Masterplanes in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und
der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Überarbeitungsempfehlungen des
Bewertungsgremiums (siehe WP 20-25 SV 61/097 Anlage 4) erfolgt. Die Verwaltung
sieht mit der nun vorliegenden Planung eine ausreichende Detailtiefe für die Ausarbeitung
des Bebauungsplan-Vorentwurfs Nr. 67C als gegeben. So wurde im Rahmen des
Masterplans das städtebauliche Konzept im Detail weiter ausgearbeitet. Das
bezieht sich etwa auf die wahrscheinliche Größe der benötigten Tiefgaragen, auf
die Umsetzbarkeit der Grundrisse, auf die Konkretisierung von
Grünflächenplanung, Feuerwehraufstellflächen und Wohnungsanzahl sowie Aspekte
der Geschossigkeit und der oberirdischen Erschließung.
Die städtebauliche
Dichte sowie die Höhe der oberen Etage wurden vor dem Hintergrund der Anregung
im Bewertungsgremium im Zuge des Masterplans überprüft und auch erhöht. Aufgrund
der Hinweise aus der schalltechnischen Untersuchung wurde z.B. die Bebauung
entlang der Neustraße auf vier Geschosse erhöht. So kann die Bebauung einen
Schallschutz für die weiter östlich geplante Bebauung und für die Innenhöfe
bilden. Weiterhin erfolgte eine städtebauliche Erhöhung an der Itter. Hier wird
nun auch im nördlichen und südlichen Bereich eine Fünfgeschossigkeit
vorgesehen, welche sich jeweils harmonisch aus der angrenzenden
viergeschossigen Bebauung im Süden und dreigeschossigen Bebauung im Norden
entwickelt. Eine detaillierte Tabelle mit allen städtebaulichen Kennwerten des
Masterplans im Vergleich zum städtebaulichen Entwurf des Wettbewerbs befindet
sich in der Anlage dieser Sitzungsvorlage.
Die privaten und öffentlich nutzbaren Frei- und Grünflächen wurden im
Rahmen des Masterplanes weiter qualifiziert. Der Masterplan beinhaltet entlang
der Itter eine von der Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung. Weiterhin sieht
er nun am Ende der von West nach Ost verlaufenden internen Wegeverbindung am
östlichen Abschluss eine Fußgängerbrücke über die Itter vor, womit das künftige
Quartier noch stärker mit dem angrenzenden Stadtpark verbunden werden könnte. Im
Lauf des weiteren Planungsverfahren, jedoch ggfs. unabhängig vom
aufzustellenden Bebauungsplan, soll dieser Vorschlag geprüft und unter anderem
mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange und Behörden diskutiert
werden.
Die Innenhöfe des Quartiers sollen aufgrund des Grundwassers und
der unmittelbaren Nähe zur Itter sowie im Hinblick auf mögliche
Starkregenereignisse gegenüber den umliegenden Straßen um ca. 50 cm erhöht
werden. Diese zusätzlichen Erkenntnisse sind bereits im Masterplan berücksichtigt.
In den Tiefgaragen sollen die erforderlichen PKW-Stellplätze und
Fahrradabstellplätze untergebracht werden. Die Dimensionierung wurde anhand der
Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Hilden überprüft und angepasst. Im
Zuge des weiteren Verfahrens wird ein Mobilitätskonzept entwickelt.
Feuerwehraufstellflächen können entlang der Itter im Bereich der
vorgesehenen Fußwege angeordnet werden. Weitere Feuerwehraufstellflächen sind
im Bereich der geplanten fußläufigen West-Ost-Wegeverbindung im Quartier und
der Neustraße sowie Itterstraße vorgesehen. Eine Verringerung der Anzahl
öffentlicher Parkplätze ist in den angrenzenden Straßen nicht vorgesehen.
Gegebenenfalls ist hierzu eine Verbreiterung der Itterstraße zulasten des
Grundstücks Interboden einzuplanen (der Entwurf des Masterplanes berücksichtigt
dies bereits). Alle Überarbeitungshinweise aus dem Bewertungsgremium wurden im Zuge der
Erarbeitung des Masterplanes berücksichtigt.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, den vorliegenden Planungsstand als
Masterplan zu beschließen. Bei positiver Beschlussfassung könnte im Herbst 2023
ein Bebauungsplanvorentwurf ausgearbeitet werden und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister