Betreff
Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße:
1. Vorstellung des Masterplanes
2. Beschluss des Masterplanes als Grundlage für den Bebauungsplan
Vorlage
WP 20-25 SV 61/125
Aktenzeichen
IV/61.1 B-Plan 67C
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der beigefügte Masterplan als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 67C verwendet wird.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 25.01.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass der städtebauliche Entwurf des Planungsbüros „Rheinflügel Severin, Düsseldorf“ als Grundlage für die Erarbeitung des Masterplanes zum Bebauungsplan verwendet wird (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/107).

 

Inzwischen ist die Ausarbeitung des Masterplanes in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der Überarbeitungsempfehlungen des Bewertungsgremiums (siehe WP 20-25 SV 61/097 Anlage 4) erfolgt. Die Verwaltung sieht mit der nun vorliegenden Planung eine ausreichende Detailtiefe für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfs Nr. 67C als gegeben. So wurde im Rahmen des Masterplans das städtebauliche Konzept im Detail weiter ausgearbeitet. Das bezieht sich etwa auf die wahrscheinliche Größe der benötigten Tiefgaragen, auf die Umsetzbarkeit der Grundrisse, auf die Konkretisierung von Grünflächenplanung, Feuerwehraufstellflächen und Wohnungsanzahl sowie Aspekte der Geschossigkeit und der oberirdischen Erschließung.

 

Die städtebauliche Dichte sowie die Höhe der oberen Etage wurden vor dem Hintergrund der Anregung im Bewertungsgremium im Zuge des Masterplans überprüft und auch erhöht. Aufgrund der Hinweise aus der schalltechnischen Untersuchung wurde z.B. die Bebauung entlang der Neustraße auf vier Geschosse erhöht. So kann die Bebauung einen Schallschutz für die weiter östlich geplante Bebauung und für die Innenhöfe bilden. Weiterhin erfolgte eine städtebauliche Erhöhung an der Itter. Hier wird nun auch im nördlichen und südlichen Bereich eine Fünfgeschossigkeit vorgesehen, welche sich jeweils harmonisch aus der angrenzenden viergeschossigen Bebauung im Süden und dreigeschossigen Bebauung im Norden entwickelt. Eine detaillierte Tabelle mit allen städtebaulichen Kennwerten des Masterplans im Vergleich zum städtebaulichen Entwurf des Wettbewerbs befindet sich in der Anlage dieser Sitzungsvorlage.

 

Die privaten und öffentlich nutzbaren Frei- und Grünflächen wurden im Rahmen des Masterplanes weiter qualifiziert. Der Masterplan beinhaltet entlang der Itter eine von der Öffentlichkeit nutzbare Wegeverbindung. Weiterhin sieht er nun am Ende der von West nach Ost verlaufenden internen Wegeverbindung am östlichen Abschluss eine Fußgängerbrücke über die Itter vor, womit das künftige Quartier noch stärker mit dem angrenzenden Stadtpark verbunden werden könnte. Im Lauf des weiteren Planungsverfahren, jedoch ggfs. unabhängig vom aufzustellenden Bebauungsplan, soll dieser Vorschlag geprüft und unter anderem mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange und Behörden diskutiert werden.

 

Die Innenhöfe des Quartiers sollen aufgrund des Grundwassers und der unmittelbaren Nähe zur Itter sowie im Hinblick auf mögliche Starkregenereignisse gegenüber den umliegenden Straßen um ca. 50 cm erhöht werden. Diese zusätzlichen Erkenntnisse sind bereits im Masterplan berücksichtigt. In den Tiefgaragen sollen die erforderlichen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze untergebracht werden. Die Dimensionierung wurde anhand der Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Hilden überprüft und angepasst. Im Zuge des weiteren Verfahrens wird ein Mobilitätskonzept entwickelt.

 

Feuerwehraufstellflächen können entlang der Itter im Bereich der vorgesehenen Fußwege angeordnet werden. Weitere Feuerwehraufstellflächen sind im Bereich der geplanten fußläufigen West-Ost-Wegeverbindung im Quartier und der Neustraße sowie Itterstraße vorgesehen. Eine Verringerung der Anzahl öffentlicher Parkplätze ist in den angrenzenden Straßen nicht vorgesehen. Gegebenenfalls ist hierzu eine Verbreiterung der Itterstraße zulasten des Grundstücks Interboden einzuplanen (der Entwurf des Masterplanes berücksichtigt dies bereits). Alle Überarbeitungshinweise aus dem Bewertungsgremium wurden im Zuge der Erarbeitung des Masterplanes berücksichtigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, den vorliegenden Planungsstand als Masterplan zu beschließen. Bei positiver Beschlussfassung könnte im Herbst 2023 ein Bebauungsplanvorentwurf ausgearbeitet werden und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister