Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
und im Haupt- und Finanzausschuss:
- Die in vollem Wortlaut als Anlage
beigefügte Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
in der Stadt Hilden wird hiermit beschlossen.
- Der Mehrbetrag von 1.221,77 € als
jährlicher Sachkostenzuschuss für den Behindertenbeirat wird bei
Haushaltsstelle 4700.7187 überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) in Kraft getreten. Mit diesem
Landesgesetz und mit den dazu gehörigen und zum 1.7.2004 in Kraftgetretenen
Verordnungen setzt das Land NRW die Gleichstellung auf Landesebene um. Das BGG
NRW unterstreicht dabei das Leitmotiv des Bundesgesetzes, diskriminierendes
Verhalten, behindertenfeindliche Bedingungen und bauliche und kommunikative
Barrieren weitestgehend zu vermeiden.
Ziel des Gesetzes: Menschen mit Behinderung
sollen gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben.
Die Broschüre des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales NW: Leben
ohne Barrieren – Neue Rechte für Menschen mit Behinderungen mit den
Texten der Gesetze und Verordnungen ist als Anlage 2 beigefügt.
In § 13 BGG NRW heißt es:
Die Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von
wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen.
Näheres bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.
Die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung in Hilden ist seit Jahren selbstverständliche Aufgabe von Rat und
Verwaltung, was durch Umsetzung in baulicher, verkehrlicher und gesellschaftlicher
Hinsicht nachzuweisen ist. Nicht zuletzt durch Schaffung und Unterstützung
eines Behindertenbeirates, der in diesem Jahr auf sein 30-jähriges Bestehen
zurückblicken kann. Ein Behindertenbeirat, der sich in den vergangenen Jahren
in viele Belange im positiven Sinn „eingemischt“ und mit dazu beigetragen hat,
Hilden zu einer behindertenfreundlichen und in vielen Bereichen
behindertengerechten Stadt gemacht hat. Der Behindertenbeirat, als
Dachorganisation der in Hilden vorhandenen Behindertenverbände, -vereine und
Selbsthilfegruppen, genießt in der Öffentlichkeit einen sehr hohen Stellenwert.
Für die Stadt Hilden soll nunmehr gemäß der
gesetzlichen Vorgabe eine Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung erlassen werden.
Die vorgesehene Satzung ist als Anlage 1 in vollem Wortlaut
beigefügt.
Eine „amtliche“ Mustersatzung ist nicht
vorhanden. Auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat davon
abgesehen eine Mustersatzung zu
erstellen, da die örtlichen Gegebenheiten, nach denen die Belange behinderter
Menschen auf kommunaler Ebene in
NRW Berücksichtigung finden, zu
unterschiedlich ausgeprägt sind. Eine Mustersatzung würde auch nicht nur
annähernd die kommunale Vielfalt widerspiegeln können, zumal nur wenige Städte
in NRW sich bisher mit den Belangen behinderter Menschen beschäftigt haben.
Auch gibt es nur vereinzelt Behindertenbeiräte in anderen Städten.
Es gibt jedoch eine „Mustersatzung“, die von
der Behindertenkoordinatorin der Stadt Münster geleiteten Arbeitskreis der
BehindertenkoordinatorInnen NRW erstellt wurde. Der vorliegende
Satzungsentwurf ist an diese Mustersatzung mit Abweichungen angelehnt.
Für die Stadt Hilden wurde aus Sicht der
Verwaltung auf die Einführung eines kommunalen Behindertenbeauftragten
verzichtet. Entsprechend der langjährigen bewährten Praxis sollen die entsprechenden
Aufgaben dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden übertragen werden (vgl. §§ 2 +
3 der Satzung). Der Beirat hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er mit seinen
in Behinderungsfällen fachkundigen Mitgliedern den Aufgaben, Rat und Verwaltung
zu beraten, zu informieren und zu unterstützen, gerecht wird.
Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung
am 3. Februar 2006 einer Übertragung der Aufgaben und dem Satzungsentwurf
zugestimmt. Der vorliegende Entwurf ist durch das Rechtsamt der Stadt und den
Städte- und Gemeindebund NRW geprüft worden.
Da nach der Übertragung der Aufgaben der
Behindertenbeirat einen höheren Verwaltungsaufwand hat, empfiehlt der
Behindertenbeirat, den bisherigen Sachkostenzuschuss zur Bestreitung der Geschäftsausgaben
von bisher 1.278,23 € auf 2.500 € zu erhöhen. Die Erhöhung wird notwendig, weil
die zusätzlich zu übernehmenden Aufgaben auch bisher nicht anfallenden
Sachaufwand erfordern (Fortbildungskosten, Fahrtkosten, erhöhte Sachkosten
durch Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Aus Sicht der Verwaltung
erscheint dies auch sachgerecht. Die zweckentsprechende Verwendung wird durch
die Verwaltung geprüft.
Mit dem Beschluss über die Satzung wäre auch
der Mehrbetrag des Sachkostenzuschusses für 2006 in Höhe von 1.221,77 €
überplanmäßig bei Haushaltsstelle 4700.7187 –Zuschüsse Beiratsarbeit- zur Verfügung
zu stellen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung in der
vorgelegten Form zu erlassen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 4700.7187 |
Bezeichnung: Zuschüsse
Beiratsarbeit |
||
Mehrkosten: 1.221,77 € |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Siehe Erläuterungen |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||