Erläuterungen zum
Antrag:
Statistisch gesehen ist jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal von häuslicher Gewalt
betroffen gewesen. Um auf die Wichtigkeit des Themas aufmerksam zu machen, findet am
25. November der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ statt. Ziel ist
es, Mädchen und Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfe anzubieten und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Im Zuge dessen beantragen wir, dass sich auch die Stadt Hilden an dieser Aktion beteiligt. An
allen öffentlichen kommunalen Gebäuden sollen die Fahnen gehisst werden. Es ist wichtig, dass
das Thema häusliche Gewalt und deren Bekämpfung mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird. Oft sprechen betroffene Mädchen oder Frauen nicht darüber, dass sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Mit dem Tag wollen wir ihnen Mut machen, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Frauen, die Hilfe benötigen, können sich telefonisch an die professionelle Beratungs-Hotline 08000 116 016 wenden. Weitere Informationen zum Hilfetelefon und den Materialien gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter
Antragstext:
Die Stadtverwaltung Hilden wird damit beauftragt, am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, dem 25. November 2023 an allen öffentlichen, kommunalen Gebäuden eine einheitliche Beflaggung mit Flaggen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen vorzunehmen. In den Gebäuden ohne Flaggenmasten werden an zentralen Orten, beispielsweise in den Eingangsbereichen, Plakate des Telefons angebracht.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Hilden unterstützt den
Antrag der SPD-Fraktion.
Der 25. November, der Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
ist neben dem Weltfrauentag Hauptveranstaltungstag der Gleichstellungsstelle.
An diesem Tag sowie auch zu anderen Anlässen informiert die
Gleichstellungsstelle zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen z. B. mit
Infoständen, der kreisweiten Brötchentütenaktion, Ausstellungen wie „What are
you wearing“ und „Broken - Unbroken“ sowie der Aktion „Catcalling - Wir kreiden
an“.
Bei all diesen Aktionen nutzt die Gleichstellungsstelle regelmäßig das
Werbematerial des „Hilfetelefons“. Das Hilfetelefon des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist 365 Tage, 24 h täglich in 18 Sprachen,
zusätzlich in Gebärdensprache und leichter Sprache per Chat und auch E-Mail
erreichbar. Von Gewalt betroffene Frauen werden dort von qualifizierten
Fachkräften beraten. Sie leisten psychosoziale Erstberatung sowie
Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor
Ort wie die Frauenberatung und das Frauenhaus. Die kontinuierliche
Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle und die enge Zusammenarbeit mit
dem örtlichen Träger, dem SKFM Mettmann e. V., haben zu einer spürbaren
Steigerung der Nachfrage geführt. Dadurch konnten wichtige Hilfemöglichkeiten
eröffnet werden.
Eine Ergänzung dieses Angebotes durch weit sichtbare Fahnen außerhalb von öffentlichen Gebäuden und eine weitere Verstetigung durch Plakate innerhalb von Gebäuden ist wünschenswert. Auf diese Weise wird die Hilfetelefon-Nr. noch mehr Menschen bekannt und Betroffene werden ermutigt, sie zu kontaktieren. Die öffentliche Sichtbarkeit trägt dazu bei, dass Thema zu enttabuisieren und ist ein klares Statement gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.
Für die Beschaffung der entsprechenden Plakate fallen keine Kosten an. Sie werden vom Hilfetelefon des Bundesministeriums kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Verteilung ist durch die Gleichstellungsstelle möglich.
Für den Fahnendruck wird eine Druckvorlage mit der
Möglichkeit, das Stadtlogo eindrucken zu lassen, ebenfalls kostenfrei durch das
Hilfetelefon zur Verfügung gestellt. Um die Kosten für die Fahnen zu ermitteln,
müsste zunächst eine konkrete Auswahl der Standorte stattfinden, da die
jeweiligen Fahnenbefestigungssysteme unterschiedlich sind. Grob geschätzt - durch Internetrecherche -
kostet eine Fahne durchschnittlich 40,00 Euro, abhängig von Qualität, Größe und
Befestigungssystem. Insgesamt gibt es 33 städtische Fahnenmasten. Damit die
Fahnen tatsächlich wahrgenommen werden, wird vorgeschlagen, wo es möglich ist,
nicht nur eine Fahne an einem Standort aufzuhängen, sondern drei nebeneinander.
Als Standorte werden hierzu vorgeschlagen:
-
Elberfelder
Straße/Ecke Oststraße (3)
-
Richrather
Straße/Salzmannweg (3)
-
Krankenhaus
(3)
-
Bahnhof
(3)
-
Altes
Helmholtz (2)
-
Marie-Colinet-Schule
(früher Fabry Schule) (1)
-
Helmholtz-Gymnasium
(1)
-
Stadthalle
Benrather Straße (3)
-
Bürgerhaus
(1)
Die Anschaffung im vorgeschlagenen Umfang würde ca. 800 Euro kosten. Die Fahnen sind über einen längeren Zeitraum nutzbar. Aus dem aktuellen Budget der Gleichstellungsstelle können diese zusätzlichen Ausgaben leider nicht finanziert werden, da es bereits verplant ist.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der Antrag hat außer den Emissionen, die mit dem Druck- und Herstellungsprozess verbunden sind, keine Auswirkungen auf das Klima
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010301 Förderung d. Gleichstellung v. Frauen und Männern |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
2.488,- |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
3.288,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Sollte das vorhandene Budget nicht ausreichen, können die Mittel im
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt werden. Stuhlträger |
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