Betreff
Antrag der SPD Fraktion vom 31.05.2023; Beflaggung am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Vorlage
WP 20-25 SV GL/002
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Statistisch gesehen ist jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal von häuslicher Gewalt

betroffen gewesen. Um auf die Wichtigkeit des Themas aufmerksam zu machen, findet am

25. November der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ statt. Ziel ist

es, Mädchen und Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfe anzubieten und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Im Zuge dessen beantragen wir, dass sich auch die Stadt Hilden an dieser Aktion beteiligt. An

allen öffentlichen kommunalen Gebäuden sollen die Fahnen gehisst werden. Es ist wichtig, dass

das Thema häusliche Gewalt und deren Bekämpfung mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird. Oft sprechen betroffene Mädchen oder Frauen nicht darüber, dass sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Mit dem Tag wollen wir ihnen Mut machen, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Frauen, die Hilfe benötigen, können sich telefonisch an die professionelle Beratungs-Hotline 08000 116 016 wenden. Weitere Informationen zum Hilfetelefon und den Materialien gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfe-telefon.html


Antragstext:

 

Die Stadtverwaltung Hilden wird damit beauftragt, am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, dem 25. November 2023 an allen öffentlichen, kommunalen Gebäuden eine einheitliche Beflaggung mit Flaggen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen vorzunehmen. In den Gebäuden ohne Flaggenmasten werden an zentralen Orten, beispielsweise in den Eingangsbereichen, Plakate des Telefons angebracht.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Hilden unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion.

Der 25. November, der Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist neben dem Weltfrauentag Hauptveranstaltungstag der Gleichstellungsstelle. An diesem Tag sowie auch zu anderen Anlässen informiert die Gleichstellungsstelle zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen z. B. mit Infoständen, der kreisweiten Brötchentütenaktion, Ausstellungen wie „What are you wearing“ und „Broken - Unbroken“ sowie der Aktion „Catcalling - Wir kreiden an“.

Bei all diesen Aktionen nutzt die Gleichstellungsstelle regelmäßig das Werbematerial des „Hilfetelefons“. Das Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist 365 Tage, 24 h täglich in 18 Sprachen, zusätzlich in Gebärdensprache und leichter Sprache per Chat und auch E-Mail erreichbar. Von Gewalt betroffene Frauen werden dort von qualifizierten Fachkräften beraten. Sie leisten psychosoziale Erstberatung sowie Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort wie die Frauenberatung und das Frauenhaus. Die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle und die enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger, dem SKFM Mettmann e. V., haben zu einer spürbaren Steigerung der Nachfrage geführt. Dadurch konnten wichtige Hilfemöglichkeiten eröffnet werden.

Eine Ergänzung dieses Angebotes durch weit sichtbare Fahnen außerhalb von öffentlichen Gebäuden und eine weitere Verstetigung durch Plakate innerhalb von Gebäuden ist wünschenswert. Auf diese Weise wird die Hilfetelefon-Nr. noch mehr Menschen bekannt und Betroffene werden ermutigt, sie zu kontaktieren. Die öffentliche Sichtbarkeit trägt dazu bei, dass Thema zu enttabuisieren und ist ein klares Statement gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

Für die Beschaffung der entsprechenden Plakate fallen keine Kosten an. Sie werden vom Hilfetelefon des Bundesministeriums kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Verteilung ist durch die Gleichstellungsstelle möglich.

Für den Fahnendruck wird eine Druckvorlage mit der Möglichkeit, das Stadtlogo eindrucken zu lassen, ebenfalls kostenfrei durch das Hilfetelefon zur Verfügung gestellt. Um die Kosten für die Fahnen zu ermitteln, müsste zunächst eine konkrete Auswahl der Standorte stattfinden, da die jeweiligen Fahnenbefestigungssysteme unterschiedlich sind.  Grob geschätzt - durch Internetrecherche - kostet eine Fahne durchschnittlich 40,00 Euro, abhängig von Qualität, Größe und Befestigungssystem. Insgesamt gibt es 33 städtische Fahnenmasten. Damit die Fahnen tatsächlich wahrgenommen werden, wird vorgeschlagen, wo es möglich ist, nicht nur eine Fahne an einem Standort aufzuhängen, sondern drei nebeneinander. Als Standorte werden hierzu vorgeschlagen:

 

-          Elberfelder Straße/Ecke Oststraße (3)

-          Richrather Straße/Salzmannweg (3)

-          Krankenhaus (3)

-          Bahnhof (3)

-          Altes Helmholtz (2)

-          Marie-Colinet-Schule (früher Fabry Schule) (1)

-          Helmholtz-Gymnasium (1)

-          Stadthalle Benrather Straße (3)

-          Bürgerhaus (1)

Die Anschaffung im vorgeschlagenen Umfang würde ca. 800 Euro kosten. Die Fahnen sind über einen längeren Zeitraum nutzbar.  Aus dem aktuellen Budget der Gleichstellungsstelle können diese zusätzlichen Ausgaben leider nicht finanziert werden, da es bereits verplant ist.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Der Antrag hat außer den Emissionen, die mit dem Druck- und Herstellungsprozess verbunden sind, keine Auswirkungen auf das Klima


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010301

Förderung d. Gleichstellung v. Frauen und Männern

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.488,-

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.288,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Sollte das vorhandene Budget nicht ausreichen, können die Mittel im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt werden.

 

Stuhlträger