Betreff
Deutschlandticket im Schülerverkehr
Vorlage
WP 20-25 SV 40/004
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Verkehrsverbund Rheinbahn eine Ergänzungsvereinba-rung abzuschließen, um die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2023/24 zu ermöglichen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Landesregierung NRW beabsichtigt über einen Fördererlass das DeutschlandTicket im NRW-Schulverkehr einzuführen. So soll für das Schuljahr 2023/2024 für Schüler*innen in NRW die Mög-lichkeit geschaffen werden, ebenfalls vom DeutschlandTicket zu profitieren.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass Schulträger, die sich für das DeutschlandTicket für Schüler*innen an ihren Schulen entscheiden, eine entsprechende Vertragsergänzung zum bestehenden Schoko-Ticket-Vertrag mit ihrem Verkehrsunternehmen und dem VRR abschließen.

Anspruchsberechtigte Schüler*innen mit Anspruch gem. Schülerfahrkostenverordnung bekommen dann ab dem Schuljahreswechsel 2023/2024 ein DeutschlandTicket Schule, die Eigenanteile blei-ben in gleicher Höhe wie bisher bestehen. Selbstzahlende Schüler*innen können zum Preis von 29,00 Euro pro Monat ein DeutschlandTicket Schule erwerben. Will der Schulträger an dem be-schriebenen Modell teilnehmen und Selbstzahlern den Bezug eines günstigen Deutschlandtickets für 29 Euro/Monat eröffnen, muss er mit dem örtlichen Verkehrsverbund/ Verkehrsunternehmen den Bezug von Deutschlandtickets für die freifahrtberechtigten Schüler vereinbaren und sich ver-traglich verpflichten, Mittel in einen „Fonds“ beim örtlichen Verkehrsverbund abzuführen. Aus die-sem „Fonds“ wird dann regional auf Ebene des Verbundes die Differenz zwischen dem ermäßigten Deutschlandticket (29 Euro) und dem regulären Preis des Deutschlandtickets (49 Euro), also 20 Euro, ausgeglichen. Sollten die von den Schulträgern dem „Fonds“ des jeweiligen Verkehrsverbun-des zugeführten Mittel nicht ausreichen, die Differenz zwischen ermäßigtem Deutschlandticket und dessen Normalpreis auszugleichen, wird das Land den offenen Betrag übernehmen.

 

In einer der Infoveranstaltungen, an der die Verwaltung teilgenommen hat, wurde erläutert, es ist je nach Schulform zu entscheiden, ob der Schulträger den Schüler*innen weiterhin das SchokoTicket anbieten möchte oder ob zum Angebot des DeutschlandTickets Schule gewechselt werden soll. Bei einem ausschließlichen Verbleib beim SchokoTicket ist keine Vertragsergänzung notwendig.

Falls sich für das Angebot des DeutschlandTicket Schule entschieden wird, sind gemäß dem Erlass „DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen“ des Landes NRW die Schulträgerzahlungen in Höhe von mindestens 588,00 € je anspruchsberechtigte*n Schüler*in pro Schuljahr je bestehenden SchokoTicket-Vertrag zu zahlen. Nur, wenn sich der Schulträger für das DeutschlandTicket Schule entscheidet, können auch selbstzahlende Schüler*innen an ihren Schulen ein Deutschlandticket zum Preis von 29,00 € erwerben. Die Entscheidung gilt dann für alle Schüler*innen einer Schulform.

 

Die genannte Vertragsergänzung ist als Anlage beigefügt.

 

Ebenso ist der Fördererlass des Landes als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf des Fördererlasses beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

 

• Für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler können die Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als Träger der öffentlichen Schulen das Deutschlandticket zum aktuellen Preis in Höhe von 49,- Euro beziehen. Dieser günstige Preis ist eine Folge des (zunächst) sehr hohen Kostenbei-trags des Bundes. Natürlich bedarf es für diese Maßnahme an sich keiner Zwischenschritte seitens des Landes. Die Zielrichtung des Erlasses soll es aber vielmehr sein, die auf Seiten der Schulträ-gerkommunen zu erwartenden Einsparungen „im System zu halten“.

 

• Der maßgebliche Hebel hierfür ist die Versorgung der nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler. Jene sollen das Deutschlandticket ebenfalls beziehen können, und zwar zu einem Preis in Höhe von 29,- Euro. An diesem Punkt käme die Landesförderung zum Zuge: Unter der Voraussetzung, dass die Schulträgerkommunen in einen regionalen Topf einzahlen, würde das Land die insoweit gegebenenfalls noch verbleibenden Mehrkosten

übernehmen.

 

• Die Förderung wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 bereitgestellt.

Die Entscheidung über die Annahme des Förderangebots ist eine Angelegenheit der freiwilligen Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden! Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Änderung des derzeit vor Ort praktizierten Systems des Schulverkehrs.

 

 

Für die Entscheidung über die Annahme des Förderangebots zu den in der Sitzungsvorlage darge-stellten Bedingungen ist somit der Rat zuständig.

 

Die Stadt Hilden hat nach derzeitigem Stand folgende Handlungsoptionen:

 

Option 1: Die Stadt Hilden kann weiterhin die regulären Fahrscheine des Ausbildungsverkehrs be-ziehen bzw. erstatten, die lediglich zwischen Schule und Wohnort oder in einem definierten Bezirk des Verkehrsverbundes gelten. Wirtschaftlich sinnvoll ist das, weil der von der Stadt Hilden zu tra-gende Preis für die derzeitigen Tickets im Durchschnitt unter dem jeweiligen Preis für ein Deutsch-landticket liegt.

Bei dieser Option bleibt quasi „alles beim Alten“ – allerdings werden möglichweise durch die öffent-liche Berichterstattung geweckte Erwartungen seitens der Elternschaft nicht erfüllt. Das Ziel eines Schubs für die Nutzung klimafreundlicher Mobilität wäre in diesem Fall nur eingeschränkt verwirk-licht, da insbesondere die „Selbstzahler“ im Bereich eines Schulträgers nicht berechtigt wären, das vergünstigte Deutschlandticket zu erwerben. Sie müssten entweder das Deutschlandticket zum Regelpreis oder ein reguläres Ticket für einen spezifischen Geltungsbereich erwerben.

 

Option 2: Will die Stadt Hilden an dem beschriebenen Modell teilnehmen und Selbstzahlern den Bezug eines günstigen Deutschlandtickets für 29 Euro/Monat eröffnen, muss sie mit dem örtlichen Verkehrsverbund/ Verkehrsunternehmen den Bezug von Deutschlandtickets für die freifahrtberech-tigten Schüler vereinbaren und sich vertraglich verpflichten, die durch den Bezug des Deutschland-tickets für die freifahrtberechtigten Schüler aufzustockende Mittel in einen „Fonds“ beim örtlichen Verkehrsverbund abzuführen. Aus diesem „Fonds“ wird dann regional auf Ebene des Verbundes die Differenz zwischen dem ermäßigten Deutschlandticket (29 Euro) und dem regulären Preis des Deutschlandtickets (49 Euro), also 20 Euro, ausgeglichen. Sollten die von den Schulträgern dem „Fonds“ des jeweiligen Verkehrsverbundes zugeführten Mittel nicht ausreichen, die Differenz zwi-schen ermäßigtem Deutschlandticket und dessen Normalpreis auszugleichen, wird das Land den offenen Betrag übernehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Option 2, die folgende finanzielle Auswirkungen hat.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aktuell übernimmt die Verwaltung für ein Schüler-/Schokoticket laut Berechnung der Rheinbahn einen Kostenanteil pro Monat von 45,54 € bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 14,00 € für das erste anspruchsberechtigte Kind und 7,00 € für das zweite Kind. Ab dem dritten Kind gibt es keine weitere Selbstbeteiligung, so dass Familien mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern maximal 21,00 € als Selbstbeteiligung leisten müssen.

 

Der Kostenanteil der Verwaltung pro Jahr beträgt auf elf Monate berechnet 500,89 €. Der Kostenanteil für das DeutschlandTicket beträgt pro Jahr pro Schüler*in 588,00 €, was eine Differenz von 87,11 € ausmacht.

 

Aktuell werden laut Berechnung der Rheinbahn 226 Schokotickets an städtischen Schulen in Anspruch genommen. Die Gesamtkosten der Verwaltung betragen 113.201,22 € im Jahr. Bei 226 DeutschlandTickets würde der Gesamtbetrag bei 132.888,00 € liegen (226 x 49 € x 12 Monate). Die Differenz von 19.686,78 € muss die Stadt Hilden zusätzlich bereitstellen und in den „Fonds“ einzahlen. Für das Haushaltsjahr 2023 betragen die Mehraufwendungen für den Zeitraum August bis Dezember 8.202,83 €. Der Eigenanteil für anspruchsberechtigte Kinder bleibt unverändert.

 

In den Folgejahren ist eher davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme steigt, was zu tatsächli-chen Mehraufwendungen pro Jahr von rund 24.000 € führen dürfte, so lange das DeutschlandTi-cket für 49 € angeboten wird.

 

Die entstehenden Mehraufwendungen im laufenden Haushaltsjahr sollen innerhalb der Produkte 030101 (Grundschulen), 030103 (Sekundarschule) und 030104 (Gymnasium) gedeckt werden.

 

Für die Folgejahre sind die entsprechenden Mehraufwendungen ggfs. im Haushalt zu berücksichtigen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister