Erläuterungen zum
Antrag:
Die allgemein steigenden Pensionslasten, sowie bisher nicht
berücksichtigte zusätzlich geplante Einstellungen von z.B. 16 weiteren
Feuerwehrleuten, die in den Beamtendienst eintreten werden, erfordern diese
Maßnahme.
Antragstext:
Der Rat wird gebeten nach
Vorberatung im AFB folgendes zu beschließen:
Im Zuge einer nachhaltigen
Personaleinsatzplanung wird die Stadtverwaltung gebeten die Pensionsrücklagen
um 750.000 EUR bis Ende des Jahres 2023 aufzustocken.
Die finanziellen
Mittel sind aus der Rückführung der Kreisumlage des Jahres 2022 zu entnehmen
und entsprechend zweckgebunden der Pensionskasse zu zuführen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
I.
Kurze
Einordnung der Thematik
Eingangs ist zur Herstellung eines allgemeinen Verständnisses der Pensionslasten der Stadtverwaltung kurz zwischen der in der Bilanz auszuweisenden Pensionsrückstellung und der teilweisen finanziellen Absicherung der zukünftigen Pensionszahlungen zu differenzieren.
Pensionsrückstellung:
§ 37 KomHVO NRW schreibt hinsichtlich der
Pensionsrückstellungen detailliert den Wertansatz ebendieser vor. Demnach ist
für Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften der Barwert
der Rückstellung im Teilwertverfahren mit einem Rechnungszinsfuß von 5 % zu
ermitteln. Die Barwertermittlung ist über die Rheinische Versorgungskasse an
die Firma Heubeck AG ausgelagert. Im jährlichen Pensionsgutachten wird der
Barwert der Pensionsverpflichtung für aktuelle und ausgeschiedene Beamte
ermittelt und dient somit als Grundlage für die Höhe der in der Bilanz
auszuweisenden Rückstellung sowie des entsprechenden Zuführungsbetrages in der
Ergebnisrechnung.
Bei einer Ausweitung des Stellenplans wie beispielsweise die
im Antrag genannten 16 Stellen für Beamtinnen und Beamte des
feuerwehrtechnischen Dienstes, sowie der letztendlichen Besetzung wird die
Rückstellungssumme automatisch mit dem nächsten Gutachten angepasst und
bilanziert.
Die in der Bilanz der Stadt Hilden enthaltene
Pensionsrückstellung beträgt mit Stichtag 31.12.2022 knapp 101,6 Mio. €.
Absicherung der
aus der Pensionsrückstellung entstehenden finanziellen Risiken:
Davon zu differenzieren ist die Finanzierung der
Pensionszahlungen. Die Pensionen werden durch die Rheinischen Versorgungskassen
an die Pensionärinnen und Pensionäre ausgezahlt - hierfür erhebt diese gemäß
ihrer Satzung eine Umlage von ihren Mitgliedern. Diese Umlage muss aus dem
laufenden städtischen Haushalt bezahlt werden.
Um diesen sich in Zukunft sicherlich erhöhenden
wiederkehrenden Zahlungen nachkommen zu können, können Städte freiwillig eine
Finanzanlage tätigen, aus der zu gegebener Zeit Rückstellungszuführungen zur
Reduzierung der künftigen Haushaltsjahre erwirtschaftet werden können.
Auf ebendiese Finanzanlage bezieht sich der Antrag der
FDP-Fraktion.
II.
Aktuelle
Rücklagen für Pensionsverpflichtungen
Mit Stichtag 31.12.2022 verfügt die Stadt Hilden über
folgende Finanzanlagen, die der zukünftigen Bedienung von
Umlagezahlungsverpflichtungen dienen:
-
Rückdeckungsversicherungen:
Im Jahr 2009 schloss die Stadt Hilden gemäß Ratsbeschluss (SV-Nr.: WP 04-09- SV
20/170) mit zwei Versicherungsunternehmen infolge einer europaweiten
Ausschreibung eine Rückdeckungsversicherung zur teilweisen Finanzierung der
zukünftigen Pensionslasten der verbeamteten Mitarbeiter/innen der Stadt Hilden
ab. Der aktuelle Bilanzwert zum Stichtag 31.12.2022 beträgt 18,01 Mio. €.
-
Rücklagen im sog. KVR-Fond der Rheinischen
Versorgungskasse:
Dort enthalten sind aktuell Wertpapiere mit einem Bilanzwert von 1,61 Mio. €,
die als Wertpapiere des Anlagevermögens den Finanzanlagen zuzuordnen sind. Die
Anteile speisen sich durch Abfindungszahlungen, die die Stadt Hilden im Rahmen
von Versorgungslastenteilungen bei Versetzungen von Beamtinnen und Beamten der
Stadt zu anderen Dienstherrn erhält. Anteile aus dem KVR-Fonds dienen
insbesondere der Gegenbilanzierung von Pensionsrückstellungen, die bei
Versetzung zur Stadt Hilden sprunghaft ansteigen.
Insgesamt bestehen zum Stichtag 31.12.2023 Finanzanlagen in
Höhe von 19,62 Mio. €, die der späteren Finanzierung der Pensionsverpflichtungen
dienen.
Wie in den Vorjahren sind auch für das Jahr 2023 aktuell
Zuführungen zu den Rückdeckungsversicherungen im Haushaltsplan unter der
Investitionsnummer IO20270001 vorgesehen.
Für das Jahr 2023 wurde im Haushalt hierfür ein Betrag i.H.v. 1,0 Mio €
bereitgestellt.
Wie aus den Jahresabschlüssen der Jahre 2020 bis 2022 ersichtlich, wurde jedoch
in diesen Jahren tatsächlich keine Zuführungen durchgeführt.
III.
Empfehlung der
Verwaltung
Grundsätzlich hält die Verwaltung es - insbesondere für
Haushaltsjahre, in denen ein Finanzmittelüberschuss erwirtschaftet wird - für
sinnvoll, über den bisher festgelegten Umfang hinausgehend Rücklagen für
künftige Pensionsverpflichtungen zu bilden, zumal die Pensionsverpflichtung den
Wert der Finanzanlagen erheblich übersteigt.
Angesichts der aktuell im Haushalt vorgesehenen Finanzierung
der Investitionstätigkeit über Kredite wäre zum Zeitpunkt der Anlage eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Zinssatz des Kredites gegenüber zu erwartender
Rendite der Wertanlage) durchzuführen. In den Jahren 2020 bis 2022 ist die
Abwägung hinsichtlich der Zuführung negativ ausgefallen.
Bei Entscheidung für eine Erhöhung der o. g.
Investitionssumme von 1,0 Mio. € auf 1,75 Mio. € im Jahr 2023 müsste der Rat
der Stadt Hilden überplanmäßig Mittel hierfür bereitstellen.
Als Deckung könnte dann die feststehende Minderaufwendung
durch Reduzierung der Kreisumlage herangezogen werden.
Die Zuführung müsste - je nach Wahl des Finanzproduktes - bis
zum 01.09. des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommen werden.
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 Zahlungsströme der
allg. Finanzwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO20270001 |
Zuführung Versorgungsrücklage/Pen |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Finanzplan
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
IO20270001 |
Auszahlungen f. d. Erwerb von Finanzanlagen |
1.000.000 € |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
IO20270001 |
Auszahlungen f. d. Erwerb von Finanzanlagen |
1.750.000 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
überplanmäßige Bereitstellung von zusätzlichen Budgetmitteln zur Aufstockung
der in den Rückdeckungsversicherungen enthaltenen Finanzanlagen erfüllt
angesichts der im Haushalt und in den Jahresabschlüssen dargestellten und
allgemein akzeptierten erheblichen Unterdeckung des aus den
Pensionsrückstellungen resultierenden finanziellen Risikos künftiger
Haushaltsjahre nicht die Voraussetzungen nach § 83 GO. Die sicherlich
sinnvolle Abmilderung des Risikos ist deshalb weder zeitlich noch inhaltlich
zwingend erforderlich. Stuhlträger |
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