Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 25.05.2023: Aufstockung der Pensionsrücklagen
Vorlage
WP 20-25 SV 10/044
Aktenzeichen
II / 10.2 / La.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die allgemein steigenden Pensionslasten, sowie bisher nicht berücksichtigte zusätzlich geplante Einstellungen von z.B. 16 weiteren Feuerwehrleuten, die in den Beamtendienst eintreten werden, erfordern diese Maßnahme.


Antragstext:

 

Der Rat wird gebeten nach Vorberatung im AFB folgendes zu beschließen:

 

Im Zuge einer nachhaltigen Personaleinsatzplanung wird die Stadtverwaltung gebeten die Pensionsrücklagen um 750.000 EUR bis Ende des Jahres 2023 aufzustocken.

Die finanziellen Mittel sind aus der Rückführung der Kreisumlage des Jahres 2022 zu entnehmen und entsprechend zweckgebunden der Pensionskasse zu zuführen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

I.              Kurze Einordnung der Thematik

 

Eingangs ist zur Herstellung eines allgemeinen Verständnisses der Pensionslasten der Stadtverwaltung kurz zwischen der in der Bilanz auszuweisenden Pensionsrückstellung und der teilweisen finanziellen Absicherung der zukünftigen Pensionszahlungen zu differenzieren.

 

Pensionsrückstellung:

 

§ 37 KomHVO NRW schreibt hinsichtlich der Pensionsrückstellungen detailliert den Wertansatz ebendieser vor. Demnach ist für Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften der Barwert der Rückstellung im Teilwertverfahren mit einem Rechnungszinsfuß von 5 % zu ermitteln. Die Barwertermittlung ist über die Rheinische Versorgungskasse an die Firma Heubeck AG ausgelagert. Im jährlichen Pensionsgutachten wird der Barwert der Pensionsverpflichtung für aktuelle und ausgeschiedene Beamte ermittelt und dient somit als Grundlage für die Höhe der in der Bilanz auszuweisenden Rückstellung sowie des entsprechenden Zuführungsbetrages in der Ergebnisrechnung.

 

Bei einer Ausweitung des Stellenplans wie beispielsweise die im Antrag genannten 16 Stellen für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, sowie der letztendlichen Besetzung wird die Rückstellungssumme automatisch mit dem nächsten Gutachten angepasst und bilanziert.

 

Die in der Bilanz der Stadt Hilden enthaltene Pensionsrückstellung beträgt mit Stichtag 31.12.2022 knapp 101,6 Mio. €.

 

Absicherung der aus der Pensionsrückstellung entstehenden finanziellen Risiken:

 

Davon zu differenzieren ist die Finanzierung der Pensionszahlungen. Die Pensionen werden durch die Rheinischen Versorgungskassen an die Pensionärinnen und Pensionäre ausgezahlt - hierfür erhebt diese gemäß ihrer Satzung eine Umlage von ihren Mitgliedern. Diese Umlage muss aus dem laufenden städtischen Haushalt bezahlt werden.

 

Um diesen sich in Zukunft sicherlich erhöhenden wiederkehrenden Zahlungen nachkommen zu können, können Städte freiwillig eine Finanzanlage tätigen, aus der zu gegebener Zeit Rückstellungszuführungen zur Reduzierung der künftigen Haushaltsjahre erwirtschaftet werden können.

Auf ebendiese Finanzanlage bezieht sich der Antrag der FDP-Fraktion.

 

II.            Aktuelle Rücklagen für Pensionsverpflichtungen

 

Mit Stichtag 31.12.2022 verfügt die Stadt Hilden über folgende Finanzanlagen, die der zukünftigen Bedienung von Umlagezahlungsverpflichtungen dienen:

 

-       Rückdeckungsversicherungen:
Im Jahr 2009 schloss die Stadt Hilden gemäß Ratsbeschluss (SV-Nr.: WP 04-09- SV 20/170) mit zwei Versicherungsunternehmen infolge einer europaweiten Ausschreibung eine Rückdeckungsversicherung zur teilweisen Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten der verbeamteten Mitarbeiter/innen der Stadt Hilden ab. Der aktuelle Bilanzwert zum Stichtag 31.12.2022 beträgt 18,01 Mio. €.

-       Rücklagen im sog. KVR-Fond der Rheinischen Versorgungskasse:
Dort enthalten sind aktuell Wertpapiere mit einem Bilanzwert von 1,61 Mio. €, die als Wertpapiere des Anlagevermögens den Finanzanlagen zuzuordnen sind. Die Anteile speisen sich durch Abfindungszahlungen, die die Stadt Hilden im Rahmen von Versorgungslastenteilungen bei Versetzungen von Beamtinnen und Beamten der Stadt zu anderen Dienstherrn erhält. Anteile aus dem KVR-Fonds dienen insbesondere der Gegenbilanzierung von Pensionsrückstellungen, die bei Versetzung zur Stadt Hilden sprunghaft ansteigen.

 

Insgesamt bestehen zum Stichtag 31.12.2023 Finanzanlagen in Höhe von 19,62 Mio. €, die der späteren Finanzierung der Pensionsverpflichtungen dienen.

 

Wie in den Vorjahren sind auch für das Jahr 2023 aktuell Zuführungen zu den Rückdeckungsversicherungen im Haushaltsplan unter der Investitionsnummer IO20270001 vorgesehen. Für das Jahr 2023 wurde im Haushalt hierfür ein Betrag i.H.v. 1,0 Mio € bereitgestellt.
Wie aus den Jahresabschlüssen der Jahre 2020 bis 2022 ersichtlich, wurde jedoch in diesen Jahren tatsächlich keine Zuführungen durchgeführt.

 

 

III.           Empfehlung der Verwaltung

 

Grundsätzlich hält die Verwaltung es - insbesondere für Haushaltsjahre, in denen ein Finanzmittelüberschuss erwirtschaftet wird - für sinnvoll, über den bisher festgelegten Umfang hinausgehend Rücklagen für künftige Pensionsverpflichtungen zu bilden, zumal die Pensionsverpflichtung den Wert der Finanzanlagen erheblich übersteigt.

 

Angesichts der aktuell im Haushalt vorgesehenen Finanzierung der Investitionstätigkeit über Kredite wäre zum Zeitpunkt der Anlage eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Zinssatz des Kredites gegenüber zu erwartender Rendite der Wertanlage) durchzuführen. In den Jahren 2020 bis 2022 ist die Abwägung hinsichtlich der Zuführung negativ ausgefallen.

 

 

Bei Entscheidung für eine Erhöhung der o. g. Investitionssumme von 1,0 Mio. € auf 1,75 Mio. € im Jahr 2023 müsste der Rat der Stadt Hilden überplanmäßig Mittel hierfür bereitstellen.

Als Deckung könnte dann die feststehende Minderaufwendung durch Reduzierung der Kreisumlage herangezogen werden.

 

Die Zuführung müsste - je nach Wahl des Finanzproduktes - bis zum 01.09. des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommen werden.

 

 

Klimarelevanz:

 

keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO20270001

Zuführung Versorgungsrücklage/Pen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

IO20270001

Auszahlungen f. d. Erwerb von Finanzanlagen

1.000.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

IO20270001

Auszahlungen f. d. Erwerb von Finanzanlagen

1.750.000 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die überplanmäßige Bereitstellung von zusätzlichen Budgetmitteln zur Aufstockung der in den Rückdeckungsversicherungen enthaltenen Finanzanlagen erfüllt angesichts der im Haushalt und in den Jahresabschlüssen dargestellten und allgemein akzeptierten erheblichen Unterdeckung des aus den Pensionsrückstellungen resultierenden finanziellen Risikos künftiger Haushaltsjahre nicht die Voraussetzungen nach § 83 GO. Die sicherlich sinnvolle Abmilderung des Risikos ist deshalb weder zeitlich noch inhaltlich zwingend erforderlich.

 

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