Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
Investitionsmaßnahme „Neubau Gärtnerhof Herder Str.41 (IO26250031)“ in Höhe von
400 Tsd Euro auf 3,6 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch
investive Minderauszahlung aus der Maßnahme Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung (IO26250008).
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschloss in seiner Sitzung am 01.12.2021 nach Vorberatung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs.7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Neubau des Gärtnerhofes Herderstraße 45.
Der Rat der Stadt Hilden hat mit dem Beschluss vom 13.12.2022 die Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „Neubau Gärtnerhof Herder Str.41 (IO26250031)“ in Höhe von insgesamt 1.850.000 Euro für das HH-Jahr 2023 beschlossen. Neben den in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1.350.000 Euro beträgt das Budget somit insgesamt 3.200.000 Euro.
Die Beauftragung der Zimmerer-, Gerüstbau-, Dachabdichtungs- und Metallbauarbeiten (Fenster), sowie verschiedener Ausbaugewerke ist erfolgt und die Mittel im vorhandenen Budget reserviert. Die Leistungen für die restlichen Innenausbaugewerke und der Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung befinden sich zurzeit im Vergabeprozess bzw. dessen Vorbereitung.
Aktuelle Situation
Der Gärtnerhof inkl. des einzelstehenden Technikraums befindet sich mitten in der Bauphase. Nach dem vorgelagerten Abbruch der Bestandsgebäude und dem Herrichten des Geländes wurden mittlerweile der Rohbau und die Gebäudehülle (Holzständerwerk) fertiggestellt. Zudem sind die Dachabdichtungsarbeiten im ersten Schritt erfolgt. Neben den notwendigen Vergaben dieser Gewerke in der Hochpreisphase nach Beginn des Ukrainekrieges sind auch bei den zurzeit stattfindenden Ausschreibungen der technischen Ausbaugewerke teils erhebliche Materialpreis- und Lohnsteigerungen festzustellen. Zusätzlich ist die Auslastung der Handwerksbetriebe im gebäudetechnischen Bereich weiterhin sehr hoch; feststellbar u.a. an der geringen Anzahl der Angebote trotz erhöhtem Aufwand im Bereich der Eignungsprüfungen, so dass ein merklicher und stetig anhaltender Preisrückgang auch in den nächsten Monaten nicht zu erwarten ist. Zwar ist eine leichte „Entspannung“ im Bereich der Innenausbaugewerke festzustellen, die allerdings durch die Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung komplett aufgezehrt werden.
Nachfolgend aufgeführt die finanziell markanten bisher erfolgten Gewerkevergaben:
Gewerk |
Kostenberechnung € (Stand 09/22) |
Auftragssumme € |
Differenz € |
Rohbauarbeiten |
225.000,00 |
295.236,00 |
70.236,00 |
Zimmererarbeiten |
378.712,00 |
561.325,00 |
182.613,00 |
Sanitärinstallation |
165.410,00 |
206.669,68 |
41.259,68 |
|
|
|
|
Summe |
769.122,00 |
1.063.230,68 |
294.108,68 |
Wegen der zurzeit schnellen Entwicklung in den technischen Gewerken hinsichtlich Klima- und Umweltschutz (z.B. Thema Wärmepumpe) wurden die Planungen im weiteren Planungs- und Bauprozess optimiert, um den nachhaltigen Ansatz weiter zu vertiefen.
Diese Überlegungen führten teilweise zu Planungsänderungen, so dass z.B. zusätzliche Leistungen eingeplant wurden. So wurden in der Heizungsplanung von einer Erdwärmepumpe auf eine wirtschaftlich nachhaltigere Lösung mit Luftwärmepumpe umgestellt.
Vor dem Hintergrund des aktuell diskutierten Grundsatzbeschlusses, den Fuhrpark des Zentralen Bauhofes auf Elektroantrieb umzustellen, wird nun auch die Möglichkeit geschaffen, die ersten zum Austausch vorgesehen Fahrzeuge am Gärtnerhof mit Ladestrom zu versorgen.
Aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen, vor allem in Folge der weiterhin hohen Auslastung der technischen Ausbaugewerke, rechnet die Verwaltung bei den nun anstehenden Vergaben in den technischen Ausbaugewerken ebenfalls mit signifikanten Kostenerhöhungen. Unter Berücksichtigung der Prognosen und sich ebenfalls erhöhender Ingenieurhonorare auf Basis der abschließenden Kostenberechnungen, wird zurzeit von Gesamtkosten i.H.v. 3.600.000 Euro ausgegangen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 400.000 Euro an Haushaltsmitteln.
Für die Installation der PV-Anlage wurde ein Förderantrag gestellt, der zurzeit noch durch die Bezirksregierung geprüft wird. Es wurde eine Förderung i.H.v. 100.000 Euro beantragt. Bei positivem Bescheid kann somit ein Teil der Kostenerhöhung durch Zuwendungen kompensiert werden.
Hinweis:
Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und die Auslastung der ausführenden Unternehmen ergibt sich auch eine Bauzeitverlängerung bis zum Ende des Jahres 2023.
Finanzielle
Auswirkungen
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme „Neubau Gärtnerhof Herder Str.41 (IO26250031)“ in Höhe von 400.000 Euro wird in gleicher Höhe durch die investive Minderauszahlung aus der Maßnahme Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung (IO26250008) realisiert. Dieses Bauvorhaben befindet sich aktuell noch in der Planungsphase, so dass die für 2023 zur Verfügung gestellten HH-Mittel i.H.v. 3.500.000 Mio Euro nicht in vollem Umfang im Jahr 2023 benötigt werden.
Empfehlung
Aufgrund der mit Einreichung der §13 Unterlagen hinreichend dargestellten Notwendigkeit des Projektes und des fortgeschrittenen Bauablaufs wird empfohlen, der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zuzustimmen, damit das Projekt weiterverfolgt und zeitnah fertiggestellt werden kann.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investition |
|
|||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250031 |
Neubau
Gärtnerhof Herder Str.41 |
|||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||||
|
|||||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
|||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||||
2021 und
2022 |
0113030010 /
IO26250031 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
1.350.000 |
|||||
2023 |
0113030010 /
IO26250031 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
1.850.000 |
|||||
|
|
|
|
|
|
||||
Aus der Sitzungsvorlage ergibt sich
folgender zusätzlicher Bedarf: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
|||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||||
2023 |
0113010010 /
IO26250031 |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
400.000 |
|||||
|
|
|
|
|
|||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
|||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||||
2023 |
0113030010 /
IO26250008 Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung |
785100 |
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
400.000 |
|||||
|
|
|
|
|
|||||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die für die
Deckung erforderlichen und beim Projekt „Am Feuerwehrhaus 17,
Erweiterung (IO26250008)“ durch die
länger dauernde Planungsphase in 2023 nicht benötigten Budgetmittel müssen in
den Haushalten für das Jahr 2024 (oder später) für dieses Bauprojekt neu
etatisiert und zur Verfügung gestellt werden. |
|||||||||