Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat entsendet
auf Vorschlag der Verwaltung
in die Generalversammlung der regio IT
Beteiligungsgenossenschaft eG
Frau Beigeordnete Mona Wolke-Ertel.
2a)
Der Rat nimmt zur
Kenntnis:
Der
Jugendamtselternbeirat hat als stellvertretendes beratendes Mitglied
für
den Jugendhilfeausschuss
Frau
Johanna Nicolas
(anstelle
von Frau Michaela Hegener)
benannt.
2b) Der Rat nimmt
zur Kenntnis:
Das
Kreisgesundheitsamt hat
für
den Jugendhilfeausschuss
als
beratenes Mitglied Frau
Yvonne Jährling
(anstelle
von Frau Sylvia Raphael-Wingartz)
und als
stellvertretendes beratenes Mitglied Frau
Gudrun Rotenberger
(anstelle von
Frau Yvonne Jährling).
benannt.
3) Der Rat beruft auf Vorschlag der
Stadtschulpflegschaft
in den Schul- und
Sportausschuss:
als stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Ute Bölling (anstelle von
Frau Tanja Abel-Hardt).
Erläuterungen und Begründungen:
Zu 1.)
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 den Beitritt und den Erwerb von 25 Geschäftsanteilen an der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG beschlossen.
Nach dem Ausscheiden von Frau Franke hat Herr Dr. Pommer
die Vertretung in der Generalversammlung der regio IT
Beteiligungsgenossenschaft eG übergangsweise übernommen. Zukünftig soll Frau
Beigeordnete Wolke-Ertel als Vertreterin in die Generalversammlung gesandt
werden.
Zu 2)
Die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich nach §§ 69 ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden:
a) Gem. § 4 Abs. III, lit. l) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter sowie eine Stellvertretung von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates benannt. Die Bestellung wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.
b) Gem. § 4 Abs. III, lit. i) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter sowie eine Stellvertretung von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt. Die Bestellung wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.
Zu 3)
Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kann je eine oder ein von der
Schulpflegschaft benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden. Nach der Stadtschulpflegschaftssitzung hat sich eine Änderung des Vorstandes der Stadtschulpflegschaft ergeben.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister