Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 20-25 SV 01/120
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.)

Der Rat entsendet auf Vorschlag der Verwaltung

 

in die Generalversammlung der regio IT Beteiligungsgenossenschaft eG

Frau Beigeordnete Mona Wolke-Ertel.

 

2a)

Der Rat nimmt zur Kenntnis:

 

Der Jugendamtselternbeirat hat als stellvertretendes beratendes Mitglied

 

für den Jugendhilfeausschuss

Frau Johanna Nicolas

(anstelle von Frau Michaela Hegener)

 

benannt.

 

2b) Der Rat nimmt zur Kenntnis:

 

Das Kreisgesundheitsamt hat

 

für den Jugendhilfeausschuss

als beratenes Mitglied                                               Frau Yvonne Jährling

(anstelle von Frau Sylvia Raphael-Wingartz)

 

und als stellvertretendes beratenes Mitglied            Frau Gudrun Rotenberger

(anstelle von Frau Yvonne Jährling).

 

benannt.

 

3) Der Rat beruft auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft

 

in den Schul- und Sportausschuss:

als stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Ute Bölling (anstelle von Frau Tanja Abel-Hardt).


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zu 1.)

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 den Beitritt und den Erwerb von 25 Geschäftsanteilen an der regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG beschlossen.

 

Nach dem Ausscheiden von Frau Franke hat Herr Dr. Pommer die Vertretung in der Generalversammlung der regio IT Beteiligungsgenossenschaft eG übergangsweise übernommen. Zukünftig soll Frau Beigeordnete Wolke-Ertel als Vertreterin in die Generalversammlung gesandt werden.

 

Zu 2)

Die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich nach §§ 69 ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden:

 

a) Gem. § 4 Abs. III, lit. l) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter sowie eine Stellvertretung von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates benannt. Die Bestellung wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

b) Gem. § 4 Abs. III, lit. i) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter sowie eine Stellvertretung von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt. Die Bestellung wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

 

Zu 3)

Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kann je eine oder ein von der

Schulpflegschaft benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden. Nach der Stadtschulpflegschaftssitzung hat sich eine Änderung des Vorstandes der Stadtschulpflegschaft ergeben.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister