Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
1.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt
den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und den Entwurf des Lageberichtes zur Kenntnis.
2.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt
weiterhin die Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 11.210,00 € und
die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen
i. H. v. 14.491.982,41 € in das Folgejahr zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Hilden:
1.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass
der vom Kämmerer aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Entwurf des Lageberichtes dem Rat der
Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.
2.
Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und den Entwurf des Lageberichtes zur Prüfung
an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
3.
Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung von
Aufwandsermächtigungen i. H. v. 11.210,00 € und die Übertragung von
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 14.491.982,41
€ in das Folgejahr zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In § 95 Gemeindeordnung NRW
(GO) ist festgelegt, welche Inhalte der Jahresabschluss haben muss. Darüber
hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen. Laut § 49
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) ist der Lagebericht so zu fassen, dass
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2022 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der
Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen.
Der Bürgermeister hat den vom ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes dem Rat zuzuleiten.
Der Rat hat bis spätestens zum 31.12. des
auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den Jahresabschluss durch Beschluss
festzustellen.
Vor der Feststellung des Jahresabschlusses
durch den Rat der Stadt Hilden hat durch den Rechnungsprüfungsausschuss eine
Prüfung der vorgelegten Entwürfe zu erfolgen. Vor der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt eine Jahresabschlussprüfung durch die
örtliche Rechnungsprüfung.
In Folge der Corona-Pandemie ist bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 die Summe der
Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge
beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und als außerordentlicher Ertrag
in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell zu aktivieren (3 Mio.
€). Das gleiche gilt für die Summe der Haushaltsbelastung infolge des
Ukraine-Kriegs (1,2 Mio €).
Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich
gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gegenüber dem
Vorjahresbilanzstichtag um 85,9 Mio. € auf
630,3 Mio. € erhöht.
Die
Investitionskredite sind durch Tilgungsleistungen um
2,0 Mio. € auf 18,3 Mio. € gesunken.
Der Entwurf der
Ergebnisrechnung 2022 schließt unter Berücksichtigung der gesetzlich
geforderten Isolierung der Belastungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts
mit einem positiven Ergebnis von
0,5 Mio. €.
Der Entwurf der Finanzrechnung 2022 weist folgende Entwicklungen und
Bestände aus:
Anfangsbestand an Finanzmitteln 36,282
Mio €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit +
16,746 Mio €
Saldo aus Investitionstätigkeit - 33,501 Mio €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 3,077 Mio €
Veränderung der eigenen Finanzmittel -
19,832 Mio €
Bestand an fremden Finanzmitteln + 0,363 Mio €
Liquide Mittel 16,813 Mio €
Die Entwicklung
der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:
|
Bestand zum 01.01. |
Inanspruchnahme (-) / |
Bestand zum 31.12. |
2011 |
25.474 |
-5.429 |
20.045 |
2012 |
20.045 |
13.638 |
33.683 |
2013 |
33.683 |
6.803 |
40.486 |
2014 |
40.486 |
-6.901 |
33.585 |
2015 |
33.585 |
-6.162 |
27.423 |
2016 |
27.423 |
-8.290 |
19.133 |
2017 |
19.133 |
-5.978 |
13.155 |
2018 |
13.155 |
369 |
13.524 |
2019 |
13.524 |
1.624 |
15.148 |
2020 |
15.148 |
760 |
15.908 |
2021 |
15.908 |
144 |
16.052 |
2022 |
16.052 |
18.293 |
34.345 |
2023
(*) |
34.345 |
498 |
34.843 |
(*) Entwicklung der Ausgleichsrücklage
vorbehaltlich der Feststellung des Jahresüberschusses von 498 TEUR |
Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich
vorbehaltlich der Prüfung und der Feststellung des Jahresergebnisses von 498
T€ deutlich positiver, als in der Haushaltsplanung 2022 antizipiert. Für 2022 war in
der Planung eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.735 T€
geplant. Daraus ergab sich - unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zum
31.12.2021 - eine (geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis
verrechneten Ausgleichsrücklage von 34.345 T€ auf 23.610 T€ zum 31.12.2022.
Der aus dem Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der
Ausgleichsrücklage beträgt vorbehaltlich der Feststellung des
Jahresabschlusses und Zuführung des Überschusses 34.843
T€ (+ 11.233 T€).
Der Entwurf des Lageberichtes und des Jahresabschlusses
2022 mit den Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz sowie
die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2023 sind der Vorlage als
einzelne Anlagen beigefügt.
Der vollständige Entwurf des
Jahresabschlusses inkl. Lagebericht, Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen
wird digital im Rats- und Bürgerinformationssystem bereitgestellt. Es liegen
zur Sitzung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zusätzlich einige
Druckexemplare der Vollversion aus.
gez.
Dr. Pommer
Bürgermeister