Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/131
Aktenzeichen
IV/20.1 Jahresabschluss 2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

1.    Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und den Entwurf des Lageberichtes zur Kenntnis.

 

2.    Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt weiterhin die Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 11.210,00 € und die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 14.491.982,41 € in das Folgejahr zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Hilden:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der vom Kämmerer aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Entwurf des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und den Entwurf des Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 11.210,00 € und die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 14.491.982,41 € in das Folgejahr zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) ist festgelegt, welche Inhalte der Jahresabschluss haben muss. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht aufzustellen. Laut § 49 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist vom Kämmerer aufzustellen und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorzulegen. Der Bürgermeister hat den vom ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rat zuzuleiten.

Der Rat hat bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen.

 

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden hat durch den Rechnungsprüfungsausschuss eine Prüfung der vorgelegten Entwürfe zu erfolgen. Vor der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung.

 

In Folge der Corona-Pandemie ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell zu aktivieren (3 Mio. €). Das gleiche gilt für die Summe der Haushaltsbelastung infolge des Ukraine-Kriegs (1,2 Mio €).

 

Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 85,9 Mio. € auf

 

630,3 Mio. € erhöht.

 

Die Investitionskredite sind durch Tilgungsleistungen um 2,0 Mio. € auf 18,3 Mio. € gesunken.

 

Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2022 schließt unter Berücksichtigung der gesetzlich geforderten Isolierung der Belastungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts mit einem positiven Ergebnis von

 

0,5 Mio. €.

 

 

Der Entwurf der Finanzrechnung 2022 weist folgende Entwicklungen und Bestände aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln                                                                            36,282 Mio €

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                             + 16,746 Mio €

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                               -  33,501 Mio €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                          -    3,077 Mio €

Veränderung der eigenen Finanzmittel                                                                 -  19,832 Mio €

Bestand an fremden Finanzmitteln                                                                       +   0,363 Mio €

Liquide Mittel                                                                                                             16,813 Mio €

 

 

Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:

 

 

Bestand zum 01.01.
in TEUR

Inanspruchnahme (-) /
Zuführung (+) in TEUR

Bestand zum 31.12.
in TEUR

2011

25.474

-5.429

20.045

2012

20.045

13.638

33.683

2013

33.683

6.803

40.486

2014

40.486

-6.901

33.585

2015

33.585

-6.162

27.423

2016

27.423

-8.290

19.133

2017

19.133

-5.978

13.155

2018

13.155

369

13.524

2019

13.524

1.624

15.148

2020

15.148

760

15.908

2021

15.908

144

16.052

2022

16.052

18.293

34.345

2023 (*)

34.345

498

34.843

(*) Entwicklung der Ausgleichsrücklage vorbehaltlich der Feststellung des Jahresüberschusses von 498 TEUR

 

 

Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich vorbehaltlich der Prüfung und der Feststellung des Jahresergebnisses von 498 T€ deutlich positiver, als in der Haushaltsplanung 2022 antizipiert. Für 2022 war in der Planung eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.735 T€ geplant. Daraus ergab sich - unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zum 31.12.2021 - eine (geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis verrechneten Ausgleichsrücklage von 34.345 T€ auf 23.610 T€ zum 31.12.2022. Der aus dem Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses und Zuführung des Überschusses 34.843 T€ (+ 11.233 T€).

 

 

Der Entwurf des Lageberichtes und des Jahresabschlusses 2022 mit den Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2023 sind der Vorlage als einzelne Anlagen beigefügt.

Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Lagebericht, Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen wird digital im Rats- und Bürgerinformationssystem bereitgestellt. Es liegen zur Sitzung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zusätzlich einige Druckexemplare der Vollversion aus.

 

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister