Betreff
Dienstleistungsvertrag "Sportbüro SHB / Stadtverwaltung Hilden"
Vorlage
WP 20-25 SV III/044
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Hilden stimmt dem Dienstleistungsvertrag „Sportbüro SHB / Stadtverwaltung Hilden“ zu und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des beigefügten Vertrags nebst Anlagen mit der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Gründung der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) sind nicht nur acht Sportstätten/ Liegenschaften und der zugeordneten laufenden Verträge übergegangen, sondern auch der gesamte Bereich „Sportbüro der Stadt Hilden“ inkl. zugeordneten konzeptionellen und administrativen Aufgaben. Ziel muss eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“ sein. Dabei sind alle Leistungsbeziehungen in einen Optimierungsprozess einzubeziehen. Des Weiteren ergeben sich auf Grund bestehender Konflikte zwischen Nutzern und Anwohnern von Sportanlagen, veränderter Nutzerzahlen und -gewohnheiten und der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden weitere Anforderungen an eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“.

 

Die Verwaltung bestehender Sporteinrichtungen ist um die Planung und nutzer- und kostenorientierte Entwicklung zukünftiger Sporteinrichtungen zu ergänzen. In die weiteren Planungen sind neben den städtischen Akteuren die Sportvereine und der Stadtsportverband einzubeziehen.

 

Für diesen Prozess ist ein funktionsfähiges Sportbüro als fachlicher Berater und Begleiter unerlässlich, um auch seine originären Aufgaben weiterhin durchführen zu können.

 

 

Im Einzelnen führt das Sportbüro folgende Aufgaben aus:

 

·        Sport- und Gesundheitsförderung

o   Konzeptionierung, Implementierung und ständige Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Projekte

o   Sport- und Bewegungsmodell incl. „CHECK!“ und „Re-CHECK!“, Bewegungs- und Talentförderung

o   Schwimmförderung einschließlich Evaluation

o   Durchführung von Fortbildungen und Angeboten

o   Durchführung von Sportveranstaltungen

o   Sportlerehrung

o   Netzwerkarbeit

o   Gesundheitsberatung

o   Vereinsberatung

o   Zuschussverwaltung / Vertragsmanagement

 

·        Verwaltung städtischer Sporteinrichtungen

o   Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen

o   Mitwirkung bei der Sportstättenentwicklungsplanung/ Sportstättenbedarfsanalysen, Erhebung und Analyse von Nutzerdaten Mitwirkung bei der Planung und Modernisierung von Sportanlagen

o   Koordination der Instandhaltung städtischer Sportstätten, Durchführung von Reparaturmaßnahmen (Abwicklung durch Amt 26 / Amt 66 / Bauhof)

o   Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die städtischen Sporteinrichtungen

o   Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse, regelmäßige Bedarfsabfrage

o   Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und Nutzerverträge

o   Regelmäßige Nutzertreffen

 

 

Durch die Ausgliederung dieser Aufgaben in die neue Gesellschaft müssen bei einer Weiterführung dieser Aufgaben bestehende, den Geschäftsbetrieb aufrechterhaltende Dienstleistungsbeziehungen übernommen und weitere mögliche, einer neuen Struktur angepasste Geschäftsbeziehungen zwischen Stadtverwaltung und der neuen Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH begründet werden, in denen die Verantwortlichkeiten zwischen der neuen Gesellschaft und der Stadtverwaltung für die Durchführung der Dienstleistungen geregelt werden müssen.

 

Bezüglich des Leistungsaustausches zwischen dem Sportbüro der SHB und der Stadtverwaltung muss daher ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, der die Abwicklung des Leistungsaustausches regelt und sich an der Stellenbeschreibung der bisherigen Stelleninhaber orientiert.

 

Der genaue Leistungsumfang und -inhalt ergibt sich aus dem Vertrag und den diesem Vertrag in Anlage 2 (Sport-/Gesundheits-, Vereins- und Verbandsförderung) beigefügten Leistungsbeschreibungen und den weiteren Anlagen 1 (Sportanlagenverzeichnis), 3 (Ansprechpartner*in) und 4 (Kostenkalkulation).

 

 

Die Kostenkalkulation sieht eine Pauschale von 80.460,-€ netto vor, die sich aus den KGST-Eckwert (Entgeltgruppe 10 Stufe 4) und 20% Gemeinkostenzuschlag ergeben und im Haushalt 2023 bereits berücksichtig ist.

 

Hervorzuheben ist des Weiteren die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024. Es ist Ziel der Stadtverwaltung und der SHB vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und so die qualitäts- und wertvolle Arbeit des Sportbüros dauerhaft zu erhalten und gemeinsam fortzuentwickeln. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Abläufe und Aspekte in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurden. Daher sieht die Verwaltung den Zeitraum bis zum Quartal II 2024 auch als Erprobungsphase an, um bei Bedarf nachsteuern und den Vertrag dann über den 31.12.2024 verlängern zu können.

 

 

Die Verwaltung stellt dem Hauptausschuss daher einen Entwurf eines Vertrages mit den o.g. Anlagen zur Beratung und zum Beschluss vor, der als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, diesen Dienstleistungsvertrag mit der SHB abzuschließen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister