Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss der Stadt Hilden stimmt dem Dienstleistungsvertrag „Sportbüro
SHB / Stadtverwaltung Hilden“ zu und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss
des beigefügten Vertrags nebst Anlagen mit der Stadt Hilden
Beteiligungsgesellschaft mbH.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Gründung der Stadt Hilden
Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) sind nicht nur acht Sportstätten/
Liegenschaften und der zugeordneten laufenden Verträge übergegangen, sondern
auch der gesamte Bereich „Sportbüro der Stadt Hilden“ inkl. zugeordneten
konzeptionellen und administrativen Aufgaben. Ziel muss eine nutzer- und
kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte
Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“ sein. Dabei sind alle
Leistungsbeziehungen in einen Optimierungsprozess einzubeziehen. Des Weiteren
ergeben sich auf Grund bestehender Konflikte zwischen Nutzern und Anwohnern von
Sportanlagen, veränderter Nutzerzahlen und -gewohnheiten und der
eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden weitere
Anforderungen an eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des
Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“.
Die Verwaltung bestehender Sporteinrichtungen ist
um die Planung und nutzer- und kostenorientierte Entwicklung zukünftiger
Sporteinrichtungen zu ergänzen. In die weiteren Planungen sind neben den
städtischen Akteuren die Sportvereine und der Stadtsportverband einzubeziehen.
Für diesen Prozess ist ein funktionsfähiges
Sportbüro als fachlicher Berater und Begleiter unerlässlich, um auch seine
originären Aufgaben weiterhin durchführen zu können.
Im Einzelnen führt das Sportbüro folgende
Aufgaben aus:
·
Sport-
und Gesundheitsförderung
o
Konzeptionierung,
Implementierung und ständige Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Projekte
o
Sport- und Bewegungsmodell
incl. „CHECK!“ und „Re-CHECK!“, Bewegungs- und Talentförderung
o
Schwimmförderung
einschließlich Evaluation
o
Durchführung von
Fortbildungen und Angeboten
o
Durchführung von
Sportveranstaltungen
o
Sportlerehrung
o
Netzwerkarbeit
o
Gesundheitsberatung
o
Vereinsberatung
o
Zuschussverwaltung /
Vertragsmanagement
·
Verwaltung
städtischer Sporteinrichtungen
o
Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest
installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen
o
Mitwirkung bei der Sportstättenentwicklungsplanung/
Sportstättenbedarfsanalysen, Erhebung und Analyse von Nutzerdaten Mitwirkung
bei der Planung und Modernisierung von Sportanlagen
o
Koordination der Instandhaltung städtischer
Sportstätten, Durchführung von Reparaturmaßnahmen (Abwicklung durch Amt 26 /
Amt 66 / Bauhof)
o
Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der
Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die
städtischen Sporteinrichtungen
o
Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von
Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für
Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse,
regelmäßige Bedarfsabfrage
o
Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und
Nutzerverträge
o
Regelmäßige Nutzertreffen
Durch die Ausgliederung dieser Aufgaben in die
neue Gesellschaft müssen bei einer Weiterführung dieser Aufgaben bestehende,
den Geschäftsbetrieb aufrechterhaltende Dienstleistungsbeziehungen übernommen
und weitere mögliche, einer neuen Struktur angepasste Geschäftsbeziehungen
zwischen Stadtverwaltung und der neuen Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH
begründet werden, in denen die Verantwortlichkeiten zwischen
der neuen Gesellschaft und der Stadtverwaltung für die Durchführung der
Dienstleistungen geregelt werden müssen.
Bezüglich des Leistungsaustausches zwischen dem
Sportbüro der SHB und der Stadtverwaltung muss daher ein Dienstleistungsvertrag
geschlossen werden, der die Abwicklung des Leistungsaustausches regelt und sich
an der Stellenbeschreibung der bisherigen Stelleninhaber orientiert.
Der genaue Leistungsumfang und -inhalt ergibt sich aus dem Vertrag und den diesem Vertrag in Anlage 2 (Sport-/Gesundheits-, Vereins- und Verbandsförderung) beigefügten Leistungsbeschreibungen und den weiteren Anlagen 1 (Sportanlagenverzeichnis), 3 (Ansprechpartner*in) und 4 (Kostenkalkulation).
Die Kostenkalkulation sieht eine Pauschale von 80.460,-€ netto vor, die sich aus den KGST-Eckwert (Entgeltgruppe 10 Stufe 4) und 20% Gemeinkostenzuschlag ergeben und im Haushalt 2023 bereits berücksichtig ist.
Hervorzuheben ist des Weiteren die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024. Es ist Ziel der Stadtverwaltung und der SHB vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und so die qualitäts- und wertvolle Arbeit des Sportbüros dauerhaft zu erhalten und gemeinsam fortzuentwickeln. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Abläufe und Aspekte in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurden. Daher sieht die Verwaltung den Zeitraum bis zum Quartal II 2024 auch als Erprobungsphase an, um bei Bedarf nachsteuern und den Vertrag dann über den 31.12.2024 verlängern zu können.
Die Verwaltung stellt dem Hauptausschuss daher
einen Entwurf eines Vertrages mit den o.g. Anlagen zur Beratung und zum
Beschluss vor, der als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, diesen Dienstleistungsvertrag mit der SHB abzuschließen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister