Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von
210.000,00 € bei BSt. 9999.5009 (Sammelnachweis 2 -
Gebäudeunterhaltung), um alle noch
notwendigen Reparaturen zur Substanzerhaltung sowie die vorgeschriebenen
Wartungen und
Prüfungen der technischen Anlagen für das Jahr 2006 durchführen zu
können.
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Sammelnachweis 2 – Gebäudeunterhaltung -
sind für das laufende Haushaltsjahr 715.500,00 € für Instandhaltungsarbeiten incl. aller
notwendigen Wartungsarbeiten und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für
technische Anlagen (Aufzüge, Notstrom, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen,
Blitzschutz etc.) vorgesehen.
Von diesem Ansatz sind bis zum 04.09.2006
bereits rund 623.000,00 € verausgabt worden. Daraus lässt sich hochrechnen,
dass für 2006 insgesamt rund 925.000,00 € zur ordnungsgemäßen Durchführung der
Gebäudeunterhaltung benötigt werden.
Rund 30 % des zuvor genannten gesamten
Ansatzes für die Gebäudeunterhaltung werden für die Unterhaltung der
technischen Anlagen und Maschinen benötigt. Bis zum 04.09.2006 wurden hier
bereits 194.400,00 € gezahlt, auf die Rest des Jahres hochgerechnet werden sich
die Ausgaben auf ca. 289.000,00 € belaufen.
Aus dieser Buchungsposition des
Sammelnachweises 2 werden regelmäßig Rechnungen im Wert von unter 10.000 €
beglichen; ansonsten werden einzelne Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt
eingerichtet. Eine nicht unerhebliche Zahl von kleineren Rechnungen entfiel im
Jahre 2006 auf die durchgeführten Umzüge innerhalb des Rathauses. Diese
betrafen vor allem Wandanstriche und Teppichreinigungen in Büroräumen, die seit
dem Bezug des Rathauses vor rd. 16 Jahren nicht durchgeführt wurden. In der
Summe beliefen sich diese Ausgaben auf rd. 30.000 €.
Weiterhin ist zu berücksichtigten, dass
-
Mitte
des Jahres 2005 ein Mitarbeiter des Gebäudeunterhaltungsbereiches in die
Freistellungsphase der Altersteilzeit eintrat und dessen Stelle wurde bisher
nicht erneut besetzt wurde,
-
eine
techn. Mitarbeiterin für die Bewertung aller städtischen Gebäude für die
Eröffnungsbilanz abgestellt wurde, dann jedoch schwanger wurde und sich
inzwischen in der Elternzeit befindet,
-
die
Fortführung der Aufgabe „Gebäudebewertung“ von einer weiteren techn.
Mitarbeiterin übernommen, die dann für die Gebäudeunterhaltung ebenfalls nicht
mehr zur Verfügung stand.
Zur Kompensation für die ausgefallenen
Mitarbeiter mussten die Gebäudeunterhaltungsaufgaben daher teilweise
vorübergehend einem externen Ingenieurbüro übertragen worden. Die hierbei entstandenen/entstehenden
Kosten werden ebenfalls aus dem Sammelnachweis 2 (Gebäudeunterhaltung) finanziert.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und
auch beim Vergleich mit den Rechnungsergebnissen der Vorjahre
2002 mit 802.232,85 €,
2003 mit 787.577,57 €,
2004 mit 979.047,86 €,
2005 mit 877.442,17 €,
kann die Kostenentwicklung in der lfd. Gebäudeunterhaltung
nicht als unüblich bezeichnet werden.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 9999.5009 |
Bezeichnung: Sammelnachweis
2 -Gebäudeunterhaltung- |
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Kosten 210.000,00 € Folgekosten |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Haushaltsstelle 9000.0030 Mehreinnahmen
Gewerbesteuer |
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