Betreff
Laufende Gebäudeunterhaltung - Überplanmäßige Mittelbereitstellung -
Vorlage
WP 04-09 SV 26/024
Aktenzeichen
II/26-grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von

   210.000,00 € bei BSt. 9999.5009 (Sammelnachweis 2 - Gebäudeunterhaltung), um alle noch

  notwendigen Reparaturen zur Substanzerhaltung sowie die vorgeschriebenen Wartungen und

  Prüfungen der technischen Anlagen für das Jahr 2006 durchführen zu können.

 

 

 

G. Scheib  

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Sammelnachweis 2 – Gebäudeunterhaltung - sind für das laufende Haushaltsjahr 715.500,00 € für  Instandhaltungsarbeiten incl. aller notwendigen Wartungsarbeiten und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für technische Anlagen (Aufzüge, Notstrom, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutz etc.) vorgesehen.

 

Von diesem Ansatz sind bis zum 04.09.2006 bereits rund 623.000,00 € verausgabt worden. Daraus lässt sich hochrechnen, dass für 2006 insgesamt rund 925.000,00 € zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gebäudeunterhaltung benötigt werden.

 

Rund 30 % des zuvor genannten gesamten Ansatzes für die Gebäudeunterhaltung werden für die Unterhaltung der technischen Anlagen und Maschinen benötigt. Bis zum 04.09.2006 wurden hier bereits 194.400,00 € gezahlt, auf die Rest des Jahres hochgerechnet werden sich die Ausgaben auf ca. 289.000,00 € belaufen.

Aus dieser Buchungsposition des Sammelnachweises 2 werden regelmäßig Rechnungen im Wert von unter 10.000 € beglichen; ansonsten werden einzelne Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt eingerichtet. Eine nicht unerhebliche Zahl von kleineren Rechnungen entfiel im Jahre 2006 auf die durchgeführten Umzüge innerhalb des Rathauses. Diese betrafen vor allem Wandanstriche und Teppichreinigungen in Büroräumen, die seit dem Bezug des Rathauses vor rd. 16 Jahren nicht durchgeführt wurden. In der Summe beliefen sich diese Ausgaben auf rd. 30.000 €.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigten, dass

 

-          Mitte des Jahres 2005 ein Mitarbeiter des Gebäudeunterhaltungsbereiches in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintrat und dessen Stelle wurde bisher nicht erneut besetzt wurde,

-          eine techn. Mitarbeiterin für die Bewertung aller städtischen Gebäude für die Eröffnungsbilanz abgestellt wurde, dann jedoch schwanger wurde und sich inzwischen in der Elternzeit befindet,

-          die Fortführung der Aufgabe „Gebäudebewertung“ von einer weiteren techn. Mitarbeiterin übernommen, die dann für die Gebäudeunterhaltung ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stand.

 

Zur Kompensation für die ausgefallenen Mitarbeiter mussten die Gebäudeunterhaltungsaufgaben daher teilweise vorübergehend einem externen Ingenieurbüro übertragen worden. Die hierbei entstandenen/entstehenden Kosten werden ebenfalls aus dem Sammelnachweis 2 (Gebäudeunterhaltung) finanziert.

 

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und auch beim Vergleich mit den Rechnungsergebnissen der Vorjahre

 

2002    mit       802.232,85 €,

2003    mit       787.577,57 €,

2004    mit       979.047,86 €,

2005    mit       877.442,17 €,

 

kann die Kostenentwicklung in der lfd. Gebäudeunterhaltung nicht als unüblich bezeichnet werden.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

9999.5009

Bezeichnung:

Sammelnachweis 2  -Gebäudeunterhaltung-

Kosten      

210.000,00 €

Folgekosten                           

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Haushaltsstelle 9000.0030 Mehreinnahmen Gewerbesteuer