Betreff
RW-Behandlungsanlage Richard-Wagner-Straße: Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/084
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und den Umbau der Einleitstellen an der Richard-Wagner-Str. gemäß der vorgelegten Planung.

 

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und den Umbau der Einleitstellen an der Richard-Wagner-Str. mit ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 692.000,00 €.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024ff aufzunehmen. Die auf der Investitionsnummer IO66250035 bisher bereitgestellten Mittel werden übertragen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) (SV 66/112) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet, so auch an den Einleitstellen DE-17-H, DE-15-H, DE-01-B in den Hoxbach bzw. Biesenbach. Diese befinden sich an der Richard-Wagner-Str. im Norden der Stadt Hilden. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit ungedrosselt und unbehandelt in den Hoxbach und den verrohrten Biesenbach eingeleitet. Es bestehen entsprechende Ordnungsverfügungen des Kreises Mettmann, die Einleitmengen zu behandeln und zu drosseln. Für den Hoxbach und den Biesenbach liegt ein vereinfachter BWK M3-Nachweis aus dem Jahr 2009 vor. Hierin wird eine Drosselung der Einleitmengen in die Gewässer vorgeschlagen

 

Der Generalentwässerungsplan schlägt zur Regenwasserbehandlung vor, vor den Einleitungsstellen DE-17-H, DE-15-H und DE- 01-B (Plan der Einzugsgebiete Anlage 1) Regenüberlauf- bzw. Trennbauwerke zu errichten, die den behandlungsbedürftigen Niederschlagswasserabfluss über neue Kanäle bis zum EZG DE-03-Westring weiterleiten, wo die Behandlung des Niederschlagswassers in dem bestehenden, zentralen RKB Westring erfolgen soll. Diese und weitere Lösungsvarianten zur Behandlung und Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch Dr. Pecher AG im April 2021 untersucht und mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmt. In der Studie ist auch die Einleitstelle DE-16-H an der Furtwängler Str. betrachtet, die allerdings aufgrund der komplexen Anforderungen am Standort in einem eigenständigen Verfahren weiter beplant wird.

 

Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll das klärpflichtige Regenwasser aus dem Einzugsgebiet DE-17-H zukünftig zur Einleitung DE-15-H abgeleitet werden. Das nicht-klärpflichtige Regenwasser wird an dem geplanten Regenüberlauf in den Hoxbach entlastet. Vor den Einleitungen DE-01-B und DE-15-H werden entgegen der Überlegungen des GEP dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen empfohlen. Hier reichen Sedimentationsanlagen als Regenwasserbehandlungsanlagen aus. Rückhaltungen zur Abflussbegrenzungen sind bei diesen Einleitstellen in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Kreis Mettmann und dem BRW aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht möglich. Die Einleitstellen DE-17-H und DE-15-H sollen naturnah ausgebaut werden, um eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten innerhalb des Hoxbaches zu erreichen. Der Regenauslass von DE-01-B befindet sich in einem verrohrten Abschnitt des Biesenbachs. Ein naturnaher Umbau ist deshalb nicht möglich und erforderlich.

 

Diese Variante wurde durch die Entwurfsplanung weiterverfolgt (Lageplan Anlage 2). Es werden zwei Filterschächte geplant. Ein Filterschacht ist unmittelbar vor der Einleitung DE-01-B und ein weiterer unmittelbar vor der Einleitung DE-15-H vorgesehen. Im Bereich der Einleitung DE-17-H ist ein Regenüberlauf mit Entlastung zur Einleitung DE-17-H geplant. Der behandlungspflichtige Abfluss wird an das EZG DE-15-H weitergeleitet und dort vor der Einleitung behandelt. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen sind an den Einleitungen DE-15-H und DE-17-H lediglich ein Rückbau der geschlossenen Einleitung und die Erstellung eines offenen naturnahen Einleitungsbereiches mit Verbreiterung und Vertiefung möglich. Dies bewirkt eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit gegenüber dem heutigen Rohrauslass unmittelbar am Bachbett.

 

Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Fischer Teamplan GmbH (Entwurfsplanung Anlage 3) zu entnehmen.

 

Die Gesamtkosten für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und der Umbau der Einleitstellen betragen unter Berücksichtigung der beigefügten Kostenberechnung für die Herstellungskosten (Kostenberechnung Anlage 4):

 

Machbarkeitsstudie (inkl. DE-16-H)

27.000,00 €

(bereits bezahlt)

Baugrundgutachten

15.000,00 €

 

Planung

50.000,00 €

 

örtliche Bauleitung

80.000,00 €

 

SiGeKo

30.000,00 €

 

Baukosten aktualisiert

490.000,00 €

 

Gesamtkosten

692.000,00 €

 

 

 

Die Maßnahme soll 2024 vollständig durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie ist bereits abgeschlossen und schlussgerechnet, Mittel müssen nicht mehr bereitgestellt werden.

 

Bisher bereitgestellt:

 

I-Nummer: IO66250035

                                      Ansatz 2019-2021:     105.000,00 €

                                      Ansatz 2023:              150.000,00 €

AEL

                                      Ansatz 2019-2021        20.000,00 €

                                      Ansatz 2023                   5.000,00 €

 

Nach Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 105.000,00 € in den Haushaltsjahren 2019-2021 bei der I-Nr. IO66250035, die weitestgehend in den Haushalt zurückgeführt wurden, wurden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 150.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung bereitgestellt. Die Reste sollen im Zuge des Jahresabschlusses 2023 in das Jahr 2024 übertragen werden.

Die Baukosten und die weiteren Planungskosten in Höhe von 515.000,00 € sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250035 veranschlagt werden:

 

                                      Ansatz 2024:              515.000,00 €

 

Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:

 

                                      Ansatz 2024                 10.000,00 €

 

Der Ansatz für 2024 verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung gegenüber dem Stand der Planung, der zur Mittelanmeldung in der Aufstellung des Haushalts vorlag. Die Änderungen der Mittelanmeldung sind gleichzeitig über die Änderungsliste erfasst.

 

Die Kosten werden durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:                    Einzugsgebiete

Anlage 2.1 - 2.3:         Entwurfslagepläne

Anlage 3:                    Erläuterungsbericht Entwurfsplanung

Anlage 4:                    Kostenberechnung

Anlage 5:                    Folgekostenermittlung

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250035

Richard-Wagner-Str. / Furtwängler Str. - südl. RÜ

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2024) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-2021

1103020210 / IO66250035

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

105.000,00

2023

1103020210 / IO66250035

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

150.000,00

2024

1103020210 / IO66250035

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

615.000,00

2019-2021

1103020210 / IO66250035

471100

Aktivierte Eigenleistung

20.000,00

2023

1103020210 / IO66250035

471100

Aktivierte Eigenleistung

5.000,00

2024

1103020210 / IO66250035

471100

Aktivierte Eigenleistung

27.000,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

1103020210 / IO66250035

785200

Auszahlung für Baumaßnahmen

515.000,00

2024

1103020210 / IO66250035

471100

Aktivierte Eigenleistung

10.000,00

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Der im Entwurf des Haushalts 2024 enthaltene Ansatz verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung. Die Änderungen der Mittelanmeldung werden über die Änderungsliste in den Haushalt 2024 übernommen.

 

Gez. Stuhlträger