Beschlussvorschlag:
Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und
den Umbau der Einleitstellen an der Richard-Wagner-Str. gemäß der vorgelegten
Planung.
Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berät nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz gemäß § 5a Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung die nach § 13 KomHVO
vorgelegten Unterlagen zum Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und den Umbau
der Einleitstellen an der Richard-Wagner-Str. mit ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von 692.000,00 €.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Entwurf des
Haushaltsplanes 2024ff aufzunehmen. Die auf der Investitionsnummer IO66250035
bisher bereitgestellten Mittel werden übertragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Grundlage des in den Jahren 2008-2010 fortgeschriebenen Generalentwässerungsplans und unter Berücksichtigung des Runderlasses des MULNV NRW „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ wurden im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts 2018-2023 (2029) (SV 66/112) auch Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des eingeleiteten Wassers an Einleitstellen in Oberflächengewässer erarbeitet, so auch an den Einleitstellen DE-17-H, DE-15-H, DE-01-B in den Hoxbach bzw. Biesenbach. Diese befinden sich an der Richard-Wagner-Str. im Norden der Stadt Hilden. Hier wird das Niederschlagswasser derzeit ungedrosselt und unbehandelt in den Hoxbach und den verrohrten Biesenbach eingeleitet. Es bestehen entsprechende Ordnungsverfügungen des Kreises Mettmann, die Einleitmengen zu behandeln und zu drosseln. Für den Hoxbach und den Biesenbach liegt ein vereinfachter BWK M3-Nachweis aus dem Jahr 2009 vor. Hierin wird eine Drosselung der Einleitmengen in die Gewässer vorgeschlagen
Der Generalentwässerungsplan
schlägt zur Regenwasserbehandlung vor, vor den Einleitungsstellen DE-17-H,
DE-15-H und DE- 01-B (Plan der Einzugsgebiete Anlage 1) Regenüberlauf- bzw. Trennbauwerke zu errichten, die den
behandlungsbedürftigen Niederschlagswasserabfluss über neue Kanäle bis zum EZG
DE-03-Westring weiterleiten, wo die Behandlung des Niederschlagswassers in dem
bestehenden, zentralen RKB Westring erfolgen soll. Diese und weitere
Lösungsvarianten zur Behandlung und Rückhaltung des anfallenden
Niederschlagswassers wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch Dr. Pecher
AG im April 2021 untersucht und mit den Genehmigungsbehörden vorabgestimmt. In
der Studie ist auch die Einleitstelle DE-16-H an der Furtwängler Str.
betrachtet, die allerdings aufgrund der komplexen Anforderungen am Standort in
einem eigenständigen Verfahren weiter beplant wird.
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll das klärpflichtige Regenwasser aus dem Einzugsgebiet DE-17-H zukünftig zur Einleitung DE-15-H abgeleitet werden. Das nicht-klärpflichtige Regenwasser wird an dem geplanten Regenüberlauf in den Hoxbach entlastet. Vor den Einleitungen DE-01-B und DE-15-H werden entgegen der Überlegungen des GEP dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen empfohlen. Hier reichen Sedimentationsanlagen als Regenwasserbehandlungsanlagen aus. Rückhaltungen zur Abflussbegrenzungen sind bei diesen Einleitstellen in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Kreis Mettmann und dem BRW aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht möglich. Die Einleitstellen DE-17-H und DE-15-H sollen naturnah ausgebaut werden, um eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten innerhalb des Hoxbaches zu erreichen. Der Regenauslass von DE-01-B befindet sich in einem verrohrten Abschnitt des Biesenbachs. Ein naturnaher Umbau ist deshalb nicht möglich und erforderlich.
Diese Variante wurde durch die Entwurfsplanung weiterverfolgt (Lageplan Anlage 2). Es werden zwei Filterschächte geplant. Ein Filterschacht ist unmittelbar vor der Einleitung DE-01-B und ein weiterer unmittelbar vor der Einleitung DE-15-H vorgesehen. Im Bereich der Einleitung DE-17-H ist ein Regenüberlauf mit Entlastung zur Einleitung DE-17-H geplant. Der behandlungspflichtige Abfluss wird an das EZG DE-15-H weitergeleitet und dort vor der Einleitung behandelt. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen sind an den Einleitungen DE-15-H und DE-17-H lediglich ein Rückbau der geschlossenen Einleitung und die Erstellung eines offenen naturnahen Einleitungsbereiches mit Verbreiterung und Vertiefung möglich. Dies bewirkt eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit gegenüber dem heutigen Rohrauslass unmittelbar am Bachbett.
Weitere technische Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Fischer Teamplan GmbH (Entwurfsplanung Anlage 3) zu entnehmen.
Die Gesamtkosten für den Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen und der Umbau der Einleitstellen betragen unter Berücksichtigung der beigefügten Kostenberechnung für die Herstellungskosten (Kostenberechnung Anlage 4):
Machbarkeitsstudie (inkl. DE-16-H) |
27.000,00 € |
(bereits bezahlt) |
Baugrundgutachten |
15.000,00 € |
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Planung |
50.000,00 € |
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örtliche Bauleitung |
80.000,00 € |
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SiGeKo |
30.000,00 € |
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Baukosten aktualisiert |
490.000,00 € |
|
Gesamtkosten |
692.000,00 € |
|
Die Maßnahme soll 2024 vollständig durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie ist bereits abgeschlossen und schlussgerechnet, Mittel müssen nicht mehr bereitgestellt werden.
Bisher bereitgestellt:
I-Nummer: IO66250035
Ansatz
2019-2021: 105.000,00 €
Ansatz
2023: 150.000,00 €
AEL
Ansatz
2019-2021 20.000,00 €
Ansatz
2023 5.000,00 €
Nach Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 105.000,00 € in
den Haushaltsjahren 2019-2021 bei der I-Nr. IO66250035, die weitestgehend in den
Haushalt zurückgeführt wurden, wurden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in
Höhe von 150.000,00 € für vorbereitende Maßnahmen und Planung bereitgestellt. Die Reste sollen
im Zuge des Jahresabschlusses 2023 in das Jahr 2024 übertragen werden.
Die Baukosten und die weiteren Planungskosten in Höhe von 515.000,00 € sollen nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung der Zahlungswirksamkeit folgendermaßen bei IO66250035 veranschlagt werden:
Ansatz 2024: 515.000,00 €
Für die AEL sind folgende Ansätze zu veranschlagen:
Ansatz
2024 10.000,00 €
Der Ansatz für 2024 verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung gegenüber dem Stand der Planung, der zur Mittelanmeldung in der Aufstellung des Haushalts vorlag. Die Änderungen der Mittelanmeldung sind gleichzeitig über die Änderungsliste erfasst.
Die Kosten werden
durch Einstellung der Abschreibungen in die Gebührenkalkulation langfristig
über die Abwasserbeseitigungsgebühr refinanziert.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Einzugsgebiete
Anlage 2.1 - 2.3: Entwurfslagepläne
Anlage 3: Erläuterungsbericht Entwurfsplanung
Anlage 4: Kostenberechnung
Anlage 5: Folgekostenermittlung
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250035 |
Richard-Wagner-Str. / Furtwängler
Str. - südl. RÜ |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan (Haushaltsplanentwurf 2024) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019-2021 |
1103020210 / IO66250035 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
105.000,00 |
||
2023 |
1103020210 / IO66250035 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
150.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250035 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
615.000,00 |
||
2019-2021 |
1103020210 / IO66250035 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
20.000,00 |
||
2023 |
1103020210 / IO66250035 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
5.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250035 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
27.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
1103020210 / IO66250035 |
785200 |
Auszahlung für Baumaßnahmen |
515.000,00 |
||
2024 |
1103020210 / IO66250035 |
471100 |
Aktivierte Eigenleistung |
10.000,00 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der im Entwurf des Haushalts 2024 enthaltene Ansatz verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung. Die Änderungen der Mittelanmeldung werden über die Änderungsliste in den Haushalt 2024 übernommen. Gez. Stuhlträger |
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