Betreff
Entwicklung einer Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV IV/024
Aktenzeichen
IV - Klimamanagement
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

1.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für das Projekt „Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden“ im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2024 im Produkt 140102 „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ für sonstige Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2024 und 2025 die Haushaltsansätze um 21.000 Euro und um 10.000 Euro erhöht werden.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer individuellen Klimastrategie mit dem Ziel, die Treibhausgasneutralität bis 2035 zu erreichen. Hierzu wird in 2023 ein Vergabeverfahren begonnen, um einen externen Dienstleister mit der konzeptionellen Begleitung zu beauftragen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangslage:
Am 13.12.2022 wurde vom Rat der Stadt Hilden auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/018/3 „Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2022: Klimaneutralität bis 2035“ unter anderem die Verwaltung beauftragt, „in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.“

 

Hinweis:

Im Rahmen der Vorberatung dieser Sitzungsvorlage wurde sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 24.11.2022 darauf verständigt, dass mit dem Antragswortlaut „Klimaneutralität“ die Erreichung der Treibhausgas-Neutralität angestrebt wird. Wenn in den folgenden Erläuterungen der Sitzungsvorlage der Begriff „Klimaneutralität“ verwendet wird, weil er im alltäglichen Sprachgebrauch geläufig ist, ist er weiterhin im Sinne der Treibhausgas-Neutralität zu verstehen.

 

Zwischenergebnisse der Initialgespräche:
Um den erteilten Arbeitsauftrag zu entsprechen, wurde mit der NRW.Energy4Climate und im Anschluss mit der Kommunal Agentur NRW Kontakt aufgenommen, um zu ermitteln, welche Möglichkeiten beide Dienstleister der Stadt Hilden bieten, eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.

 

Die Ergebnisse der Initialgespräche werden im Folgenden skizziert:

 

NRW.Energy4Climate:
Am 31.01.2023 hat das Klimamanagement den für Hilden zuständigen Netzwerker der NRW.Energy4Climate (NRW.E4C), Herrn Philipp Tacer, eingeladen, um die Unterstützungsangebote der Landesgesellschaft für Kommunen, im Hinblick auf die Aufgabe eine „Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden 2035 zu entwickeln“, präsentieren zu lassen. Im Gesprächsverlauf stellte sich heraus, dass die Stadt Hilden bereits diverse Angebote der NRW.E4C in Anspruch nimmt, was Herr Tacer auch während seiner Präsentation im UKS am 02.03.2023 bestätigte.

Herr Tacer stellte jedoch klar heraus, dass die NRW.E4C keine individuelle Klimaneutralitätsstrategie mit einer Kommune erarbeitet, sondern gebündelte Informationen zu Klimaneutralität für alle Kommunen zur Verfügung stellt. Darunter fallen Best-Practice Beispiele, Empfehlungen, Handlungshinweise, aber eben keine individuelle Begleitung zur Entwicklung einer Strategie.

 

PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW:
Die Aufgabe der PlattformKlima.NRW ist es, den Kommunen in NRW kostenfrei Schritt für Schritt mit Know-how zur Seite zu stehen. Fachleute bieten praktische und erprobte Hilfestellungen und begleiten Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von lokalen Klimastrategien. In diesem Zusammenhang wurde die Durchführung eines Workshops für das Klimaschutzmanagement am 08.05.2023 vereinbart, um sich der Entwicklung einer Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden bis 2035 anzunähern. In diesem Termin wurden Ziele, Ansatzpunkte und eine mögliche Vorgehensweise besprochen.

Nachdem das Klimaschutzmanagement den Status Quo der gegenwärtigen Hildener Anstrengungen im Bereich Klimaschutz- & Klimaanpassung präsentierte, bekräftigten Herr Knur von der Kommunal Agentur NRW sowie Frau Göttlicher, die Klimaneutralitätsexpertin der NRW.Energy4Climate, dass die Verwaltung bereits die wesentlichen Aufbaupunkte einer Klimastrategie bearbeitet und wesentliche Strukturen etabliert sind.

 

Aus diesem Grund empfehlen beide Referenten ausdrücklich, davon abzusehen, eine reine Fortschreibung des alten integrierten Klimaschutzkonzeptes zu beauftragen oder sich um die Fördermittel für das integrierte Vorreiterkonzept (-> Hinweise zu dem Vorreiterkonzept im weiteren Textverlauf) zu bewerben.

 

Begründung: Aus ihrer Sicht wäre das integrierte Vorreiterkonzept für Hilden ungeeignet. Es ist insbesondere für Kommunen gedacht, die bereits ein altes integriertes Klimaschutzkonzept erstellt und im weitesten Sinne abgearbeitet haben. Die mit dem damaligen Konzept eingeführten typischen Strukturen werden im Rahmen eines integrierten Vorreiterkonzeptes aufgegriffen und nicht neu geschaffen! Dies stellt einen wesentlichen Unterschied in der Herangehensweise dar.

In Hilden wurde seit der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes 2010/2011 ein sehr individueller Weg eingeschlagen, da das Konzept nicht beschlossen wurde. Dennoch setzte die Verwaltung in der vergangenen Dekade unzählige Maßnahmen um, baute Netzwerke und Strukturen auf, die dem Klimaschutz in Hilden zugutekamen.

Auch wenn die Verwaltung das Förderkriterium (eines alten integrierten Klimaschutzkonzeptes vor 2016) des Vorreiterkonzeptes erfüllt, wäre es absolut kontraproduktiv und ineffektiv, die bewährten und etablierten Strukturen sowie Prozesse auf null zu setzen, nur um Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Ein agiles und dynamisches Handeln wäre nicht mehr möglich, da mit den gewährten Fördermitteln ganz explizite Vorgaben der Richtlinie eingehalten werden müssten. Es wäre keine Flexibilität und Individualität gegeben, um auf Hilden-spezifische Anforderungen einzugehen.

Ungeachtet davon bearbeitet die Verwaltung bereits die wesentlichen Inhalte des integrierten Vorreiterkonzeptes.

Ein weiterer Punkt der gegen die Inanspruchnahme des Förderprogramms spricht, ist die lange Bearbeitungszeit des Förderantrags. Nach derzeitigem Kenntnisstand benötigt der Projektträger, die ZUG gGmbH, sechs bis zwölf Monate. Bei dem städtischen selbst gesteckten ambitionierten Ziel, die Klimaneutralität (i.S.d. THG-Neutralität) bereits 2035 zu erreichen, sind dies ungenutzte jedoch wertvolle Monate, die bis zur Bewilligung vergehen. Für die eigentliche Ausarbeitung solch eines integrierten Vorreiterkonzepts ist ein Zeitansatz von 12 Monaten vorgegeben.

 

Empfehlung: Die Empfehlung der Kommunal Agentur NRW lautet deshalb, die Aufstellung der THG-Bilanz als ersten Meilenstein fortzuführen (geschätzter Zeitaufwand ca. 3,5 Monate). In einem zweiten Schritt sollten die bisherigen Klimaschutz- & -anpassungsmaßnahmen aus dem jährlichen Bericht in ein Monitoringsystem eingepflegt und mit klaren Zielvorgaben in den jeweiligen Themenbereichen verknüpft werden. Parallel dazu wären die Ziele mit den Reduktionspfaden aus der THG-Bilanz abzugleichen, um ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen (geschätzter Zeitaufwand ca. 1 Jahr). Anschließend wird wieder anhand der Maßnahmen evaluiert (PDCA-Zyklus), wie weit der Fortschritt in Bezug auf die Zielvision vorangeschritten ist. In einem jährlichen Abgleich bzw. Audit wird systematisch der gesamte Prozess geprüft. Die Beteiligung der relevanten Akteure sowie Stadtgesellschaft erfolgt fortlaufend.

 

Es wird empfohlen ein Beratungsunternehmen zur Unterstützung im internen Management- und externen Kommunikationsprozess zu beauftragen. Zusätzlich wird angeregt eine Monitoring- und Controlling-Software einzuführen. Die Leistungen des Beratungsunternehmens sowie die Software sind nach Einschätzung der Kommunal Agentur NRW ca. 120.000 € aufzuwenden.

Dieser Prozess sollte mit einer neuen Beteiligungskultur zwischen Kommunalpolitik und Verwaltung begleitet werden. Die geschätzten Kosten pro Beteiligungsworkshop liegen bei ca. 5.000€, wobei mindestens vier als notwendig erachtet werden.

Die Beteiligung der Stadtgesellschaft sollte fortlaufend parallel erfolgen.

 

 

Vorbereitung zur Erstellung einer Aufgabenbeschreibung für die Begleitung der Erstellung einer Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden:

Vor dem Workshop am 08.05.2023, bei dem die skizzierte Empfehlung erarbeitet wurde, hat das Klimamanagement mit verschiedenen in dem Themenfeld „Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie“ agierenden Akteuren Kontakt aufgenommen, um eine Basis für die zu entwickelnde Projektbeschreibung zur Erarbeitung einer „Klimaneutralitätsstrategie“ zu erhalten. Dabei sollten von den angesprochenen Büros mögliche Wege zur Erfüllung des Arbeitsauftrages aufgezeigt sowie die benötigten finanziellen und organisatorischen bzw. personellen Ressourcen abgeschätzt werden:

 

1.    Klimaagentur Rhein-Ruhr

-      Vorgefertigte Kommunikationskampagnen, welche die Ausschöpfung der THG-Reduktionspotenziale zum Ziel haben.

-      5 Schwerpunktthemen, die in jeder Kommune gegenwärtig sind

                                      I.        Gebäude & Sanierung

                                    II.        Mobilität

                                   III.        Klimafolgeanpassung

                                  IV.        Nutzer:innnenverhalten

                                    V.        Energieerzeugung & Energieverbräuche

-      Fertige Medien werden auf die Kommune angepasst

-      Stadtteile bzw. Quartiere werden nach und nach erreicht

-      Expertise in Kommunikation, setzen keine Klimaschutz-/-neutralitätskonzepte um

Ø  Richtpreis: die Kosten je Kampagne belaufen sich auf ca. 8-9 € pro Haushalt, wobei sich durchschnittlich nur 1.400 Haushalte von 2.000 kontaktierten für die Kampagne eignen.

 

2.    Ansvar2030

-      Individuelles Konzept: Zukunftsstrategie Hilden 2035 – Energiesouveränität & Klimaschutz – sozial, ökologisch und wirtschaftlich

-      Bestandteile:

                                      I.        Zubau-Konzept erneuerbare Energien – Flächensicherung, Potenzialermittlung, Bürgerinnenkommunikation

                                    II.        Strategie und Umsetzung einer Handwerksallianz zur Steigerung von Installationskapazitäten und Innovationen im Handwerk (die letzte Meile der Energiewende) #Wärmewende

                                   III.        Stärkung der Bürgerinnen-Energiewende durch eine „Energiegemeinschaft Hilden eG“ – als Plattform für PV u. Windprojekte zum Wohle aller

                                  IV.        E-Mobilitätsoffensive, Fahrradoffensive

                                    V.        Klimakommunikationsoffensive: Veranstaltungen zum Involvieren aller, Bürger:innenversammlung und Workshops, Initiierung eines Klimarats in zivilgesellschaftlichen Organisationen

                                  VI.        Wirtschaftsallianz für Klimaneutralität 2035

Ø  Richtpreis: 99.000,00 €

Ø  Alternativ: Beauftragung einzelner Teile (I. - VI.) als Projekt für 24.900 €

 

3.    4K | Kommunikation für Klimaschutz

-      Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes

Ø  Alternativ integriertes Vorreiterkonzept gemäß Kommunalrichtlinie Ziel: Erreichung der Klimaneutralität (i.S.v. THG-Neutralität) bis 2040 sowie klimaneutrale Verwaltung bis 2035

Ø  Richtpreis: 80.-100.000 €, je nach Umfang der Akteursbeteiligung, Aufwand für Bilanzierung (neu aufbauen oder nur fortschreiben), Konzept Klimaneutrale Verwaltung inkl. oder exkl.

 

4.    Energielenker

-      Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes

-      Alternativ integriertes Vorreiterkonzept gemäß Kommunalrichtlinie

o   Ziel: Erreichung der Klimaneutralität (i.S.v. THG-Neutralität) bis 2040 sowie klimaneutrale Verwaltung bis 2035

Ø  Richtpreis: 125.000 € (125 Arbeitstage)

 

5.    Gertec

-      Reine Fortschreibung des alten integrierten Klimaschutzkonzeptes wird ausdrücklich nicht empfohlen, da die Inhalte bereits Pflicht bei jeglicher Konzepterstellung heutzutage sind.

-      Inhalte aus dem integrierten Vorreiterkonzept würden der Aufgabenstellung „Klimaneutral 2035“ entsprechen.

Ø  Richtpreis: 84.000 € (79 Arbeitstage)

 

Es wird deutlich, dass für die Begleitung der Erstellung einer Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden durch ein Fachbüro Kosten von rund 100.000 € entstehen.

 

Die angefragten Dienstleister signalisierten bereits zu heutigen Zeitpunkt, dass sie auf Grund der angespannten Marktlage bzw. Auslastung - wenn überhaupt - erst gegen Ende des Jahres 2023 wieder Kapazitäten für neue Aufträge haben.

 

 

Erläuterungen zum integrierten Vorreiterkonzept

Abhängig von der Vorgehensweise können die Kosten gegebenenfalls gefördert werden, da die Stadt das Förderkriterium eines alten integrierten Klimaschutzkonzeptes das vor dem 31.12.2016 fertiggestellt wurde, für die Förderung zur Erstellung eines „Vorreiterkonzeptes“ erfüllt.

 

(1)  Inhaltliche Anforderungen an ein Vorreiterkonzept (Kurzfassung)

·         Ist-Analyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz

·         Potenzialanalyse und Szenarien (Referenzszenario und Klimaschutz Vorreiterszenario) mit dem Ziel Klimaneutrale Kommune bis 2040

·         THG-Minderungsziele für die kommenden 15 Jahre und mit dem Zeithorizont bis 2040

·         Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure

·         Maßnahmenkatalog mit allen Informationen gemäß vorgegebenem Maßnahmenblatt;

·         Potenzialanalyse, Handlungsstrategie und Maßnahmen „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis spätestens 2035

·         Verstetigungsstrategie inklusive Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten

·         Controlling-Konzept für Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der Zielerreichung inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und -auswertung

·         Kommunikationsstrategie für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen

 

(2)  Kosten der förderfähigen Maßnahmen

·         Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur

o   Konzepterstellung

o   Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung (max. 10.000 €)

·         Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 5.000 €)

·         Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben

·         Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein. Es muss bestätigt werden, dass die Eigenmittel aufgebracht werden können. Drittmittel (z. B. Zuschussförderungen und Förderkredite), die zur Finanzierung des Vorhabens ergänzend herangezogen werden, müssen nachgewiesen werden.

 

Der politische Beschluss „Erreichung der Klimaneutralität in Hilden bis 2035“ kann gemäß Aussagen der angefragten Dienstleister in einem geförderten integrierten Vorreiterkonzept gemäß Kommunalrichtlinie beschrieben werden. Dies wurde auch vom Fördermittelgeber bestätigt, da das Jahr 2040 eine Mindest-Zielvorgabe darstellt und diese unterschritten werden kann.

 

 

Fazit:

Die Verwaltung kann die Begründung der Empfehlung der Kommunal Agentur NRW, sich individuell an die neue strategische Ausrichtung heranzuarbeiten und sich, wenn nötig, lediglich an der inhaltlichen Struktur eines integrierten Vorreiterkonzepts zu orientieren, nachvollziehen.

Dadurch entfällt jedoch die Möglichkeit, den zur Umsetzung des eingangs zitierten Ratsbeschluss aufzuwendenden Finanzbetrag ggfs. teilweise zu refinanzieren.

 

Die voraussichtlichen Kosten sind nicht vollständig in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Hier sind im Produkt 140102 „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ im Jahr 2024 49.000 Euro und im Jahr 2025 69.000 Euro enthalten. In 2024 würden zusätzlich Mittel in Höhe von 21.000 Euro und im Jahr 2025 von 10.000 Euro benötigt, um die von der Kommunal Agentur NRW geschätzten voraussichtlichen Kosten in Höhe von 120.000 Euro aufzubringen und weiterhin ein Grundstock zum Bezahlen von sonstigen Dienstleistungen rund um das Klimamanagement zu erhalten.

 

Sofern der Rat der Stadt Hilden die Verwaltung mit der Erstellung einer individuellen Klimastrategie beauftragt, mit dem Ziel, die Treibhausgasneutralität bis 2035 zu erreichen, wird die Verwaltung in 2023 ein Vergabeverfahren beginnen, um einen externen Dienstleister mit der konzeptionellen Begleitung zu beauftragen.

 

 

Hinweis:

Um keine Zeit zu verlieren, fährt die Verwaltung mit der Fortführung der Maßnahmen - wie z.B. die Erstellung einer möglichst aktuellen THG-Bilanz - fort.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 140102

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile im ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

 

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

29.000

2024

 

49.000

2025

 

69.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile im ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2023

 

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

29.000

2024

 

70.000

2025

 

79.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger