Betreff
Neue Abfallbehälter an viel genutzten Hundeausführstrecken
Vorlage
WP 20-25 SV 68/033
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung an den in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage benannten insgesamt 15 Standorten, welche viel genutzte Hundeausführstrecken sind, zusätzliche Mülleimer aufzustellen und zu unterhalten.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 18.08.2022 wurde der Antrag der FDP-Fraktion bezgl. der Einrichtung von Hundeservicestationen geändert. Der geänderte Antragstext lautete wie folgt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo an viel genutzten Hundeausführstrecken neue Abfallbehälter aufgestellt oder wie die Kapazität der dort aufgestellten Abfallbehälter erhöht werden kann. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung vorzulegen.

 

Die Verwaltung hat gemäß dem geänderten Antragstext aus dem UKS vom 18.08.2022 weitere Standorte für Abfallbehälter an viel genutzten Hundeausführstrecken geprüft und folgende Standorte ermittelt, an denen entweder neue Abfallbehälter aufgestellt oder die Kapazität der dort aufgestellten Abfallbehälter erhöht werden kann:

 

Hilden Süd:

An der Stadtgrenze zu Solingen und Langenfeld nutzen fast ausschließlich Hildener Bürger*innen die angrenzenden Freiflächen auf Solinger und Langenfelder Stadtgebiet, um mit ihren Hunden spazieren zu gehen. Die Hildener Bebauung reicht in diesen Bereichen bis auf die Stadtgrenze.

Es gibt sowohl im angrenzenden Solinger Forstbereich als auch auf den landwirtschaftlich genutzten Langenfelder Freiflächen keine Abfallbehälter, um den Hundekot zu entsorgen.

Der Zentrale Bauhof schlägt vor, in diesen Bereichen die Aufstellung von zusätzlichen 8 Abfallbehältern z.B. an den Straßen und Wegen, die aus den Freiflächen wieder in die Wohngebiete führen. Eine genaue Verortung ergibt sich aus der Übersicht

·         An den Gölden / Oerkhaus

·         Bruchhauser Weg / Salzmannweg

·         Erikaweg /Oerkhausgraben

·         Lehmkuhler Weg / „P“ Kleingartenanlage

·         Am Anger / Kniebachweg

·         Eschenweg / Kniebachweg

·         Zur Verlach / Kiefernweg

·         Krabbenburg / Am Boverhaus

 

Hilden Ost:

An die Straße Kalstert grenzen ausgedehnte Freiflächen, die von den Hildener Hundehalter*innen im Osten stark genutzt werden. Die ausgedehnten Flächen zwischen der Straße Kalstert und der Itter sind teils in städtischem und teils in privatem Besitz. Der Itterverlauf samt Trampelpfaden ist Eigentum des BRW.

Der Zentrale Bauhof schlägt vor, in diesem Bereich die Aufstellung von zusätzlichen 4 Abfallbehältern z.B. an den Wegen, die aus den Freiflächen wieder in die Wohngebiete führen.

·         Kalstert / Schönholz

·         Kalstert / Rembrandtweg ggü. Nr 90 (ggfs. in Absprache mit BRW am Itterpfad)

·         Lievenstraße / Itterbrücke

·         Am Heidekrug / Henkenheide Unterführung

 

Hilden Nord-West:

In den an die Stadtgrenze Hilden grenzenden Außenbereichen rund um den Elbsee und im Benrather / Hasseler Forst sind ausreichend Abfallbehälter aufgestellt. Ergänzend sollen folgende 3 Standorte mit Abfallbehältern ausgestattet werden.

·         Im Hock / Tierheim

·         Spazierweg südl. Menzelsee

·         Breidenbruch / Elb

 

In anderen Außenbereichen auf Hildener Stadtgebiet wie dem Karnaper Privatforst, und der Giesenheide sind ausreichend Abfallbehälter aufgestellt.

 

Der Zentrale Bauhof wird an den genannten viel genutzten Hundeausführstrecken größere Abfallbehälter mit einem Volumen von 70 Litern einplanen, da diese Standorte in der Regel personalbedingt nur einmal wöchentlich angefahren werden können. Durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand im Hildener Osten und Süden werden die Reinigungstouren überarbeitet und ggfs. andere Abteilungen in die Papierkorbleerung einbezogen.

 

 

Um die Sachverhaltsdarstellung abzurunden wird auf folgendes ergänzend hingewiesen:

 

Die Zuständigkeit für den Hildener Stadtwald und die Hildener Heide liegt beim Sachgebiet Grünflächen und Forst im Tiefbau- und Grünflächenamt. Hier wird seit vielen Jahren auf Abfallbehälter verzichtet und die Besucher werden aufgefordert, ihre Abfälle mitzunehmen und in den häuslichen Müllgefäßen zu entsorgen. Im Jahr 2022 wurden durch das Sachgebiet 66.3 dann auf Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 03.12.2020 ca. 10 Abfallbehälter an definierten Ausgängen aus dem Stadtwald aufgestellt und werden seitdem vom Forst bewirtschaftet. (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/005)

 

Im bebauten Stadtgebiet sind, wie ausführlich in der Vorlage WP 20-25 SV 68/021 erläutert, überdurchschnittlich viele Abfallbehälter aufgestellt. Dort befinden sich ca. 750 vom Zentralen Bauhof bewirtschaftete Abfallbehälter an 180 Bushaltestellen, 85 Depotcontainerstandorten, 30 Parkplätzen, 70 Spiel- und Bolzplätzen, 95 Grünanlagen und Grünwegeverbindungen sowie sonstigen Verkehrsflächen. Alleine in der Innenstadt und Fußgängerzone befinden sich ca. 120 Papierkörbe.

 

Ein weiterer deutlicher Ausbau inkl. der notwendigen Betreuung des Abfallbehälternetzes ist mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu leisten.

 

Dies bedeutet aber nicht, dass auf geänderte Bedarfe nicht reagiert wird. Selbstverständlich werden an neuen städtischen Anlagen oder nach Bedarf und Prüfung einzelne zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt. Deshalb werden aktuell neue Abfalleimer an folgenden Standorten vorgesehen:

·         Fußweg Meide / Neubausiedlung

·         Fußweg Regerstraße / G.-Mahler-Straße

·         Fußweg Dürerweg / Käthe-Kollwitz-Weg

 

 

Auf der beigefügten Übersicht „Abfalleimerstandorte in Hilden“ kann man die Verteilung der Abfalleimer im gesamten Stadtgebiet, auch nach Kategorien, sehr gut erkennen.

Die Detailkarten der „zusätzlichen Abfalleimer an frequentierten Hundeauslaufstrecken in Hilden“ zeigen die vorhandenen Abfallbehälter (gelbe Punkte) sowie die vorgeschlagenen zusätzlichen Standorte (gelbe Rechtecke mit Eimersymbol) für die Bereiche Hilden Süd, Ost und Nord-West, wie diese in dieser Sitzungsvorlage beschrieben werden.

 

Für die Beschaffung der Eimer an den 15 Standorten inkl. Ersatzeimer werden voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 5.040 EUR entstehen. Für die Montage werden Pfosten mit entsprechendem Kleinmaterial eingesetzt (1.000 EUR). Die Montage wird wahrscheinlich durch die Mitarbeitenden des Zentralen Bauhofes erfolgen. Die Kosten werden im Rahmen des vorhandenen Abfallbudgets getragen, so dass für die Umsetzung keine weiteren finanziellen Mittel beschlossen werden müssen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer