Betreff
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 04-09 SV 50/032
Aktenzeichen
III/50-KL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt genehmigt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43.000 € bei Haushaltsstelle 4810.7880 –Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 4810.1610 -Erstattungen vom Land-  und 9000.0030 –Gewerbesteuer.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden für Kinder allein erziehender Elternteile gezahlt, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Aufgabenwahrnehmung nach diesem Bundesgesetz obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten, sowie denjenigen kreisangehörigen Gemeinden, bei denen eigene Jugendämter eingerichtet sind. Der Bund und das Land NRW erstatten den Gemeinden 46,67 % der Aufwendungen.

Der Haushaltsansatz 2006 für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurde mit 470.000 € kalkuliert.

Auf Grund der aktuellen Ausgabenentwicklung (gesetzlich geregelte Steigerung um 10 % und leichte Steigerung der Fallzahlen) ergibt sich insgesamt für 2006 eine Ausgabe in Höhe von 513.000 €.

 

Durch die oben angeführte Erstattungsregelung ergibt sich bei der Haushaltsstelle 4810.1610 eine Mehreinnahme von 20.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4810.7880                             

Bezeichnung:

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Kosten                                   

43.000 €

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: siehe Beschlussvorschlag