Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt genehmigt nach Vorberatung
durch den Haupt- und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
43.000 € bei Haushaltsstelle 4810.7880 –Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei
den Haushaltsstellen 4810.1610 -Erstattungen vom Land- und 9000.0030 –Gewerbesteuer.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) werden für Kinder allein erziehender Elternteile gezahlt, die das zwölfte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt
vom anderen Elternteil erhalten. Die Aufgabenwahrnehmung nach diesem
Bundesgesetz obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten, sowie denjenigen
kreisangehörigen Gemeinden, bei denen eigene Jugendämter eingerichtet sind. Der
Bund und das Land NRW erstatten den Gemeinden 46,67 % der Aufwendungen.
Der Haushaltsansatz 2006 für die Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurde mit 470.000 € kalkuliert.
Auf Grund der aktuellen Ausgabenentwicklung
(gesetzlich geregelte Steigerung um 10 % und leichte Steigerung der Fallzahlen)
ergibt sich insgesamt für 2006 eine Ausgabe in Höhe von 513.000 €.
Durch die oben angeführte Erstattungsregelung
ergibt sich bei der Haushaltsstelle 4810.1610 eine Mehreinnahme von 20.000 €.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4810.7880 |
Bezeichnung: Leistungen nach
dem Unterhaltsvorschussgesetz |
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Kosten 43.000 € Folgekosten |
vorgesehen im |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: siehe Beschlussvorschlag |
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