Beschlussvorschlag:
Jugendhilfeausschuss und
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:
Der Jugendhilfeausschuss und der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen dem Rat der Stadt Hilden,
die überplanmäßige Mittelbereitstellung von Transferaufwendungen in Höhe von
1.700.000 € im Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und
außerhalb von Familien“ zu beschließen.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Transferaufwendungen im
Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“.
Rat der Stadt Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung von Transferaufwendungen in Höhe von 1.700.000 € im
Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von
Familien“.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei Transferaufwendungen im
Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“.
Erläuterungen und Begründungen:
Für das Produkt 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das laufende Jahr 2023 ein Mehraufwand zum ursprünglich geplanten Budget von 1.700.000 € prognostiziert.
Mit der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/163 beschloss der Rat der Stadt im Oktober 2022 für das Produkt 060301 eine überplanmäßige Ausgabe von 1.000.000 €. Im Kontext dieser bewilligten Mehraufwendung konnte für das Budget 2023 keine Anpassung mehr vorgenommen werden, so dass der erforderliche Mehrbedarf aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 miteinfließt.
Trotz Gegensteuermaßnahmen, welche die Steuerungsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Dezernenten des Dezernats III bereits im Oktober 2022 konzipiert und umgesetzt hat, konnte keine Stabilisierung des Budgets erreicht werden. Im März 2023 verschärfte die Steuerungsgruppe daraufhin noch einmal die Steuerungsmaßnahmen deutlich. Die sich dadurch ergebenden fiskalischen Einsparungen können bedingt durch die Kürze der Zeit gegenwärtig noch nicht verzeichnet werden, aktuell werden durch Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen Einsparungen im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung in Höhe von ca. 150.000 € erwartet.
Aktuell gibt es keine Aufwendungen, die im Haushalt 2023 aufgrund des Ukraine Krieges in diesem Produkt entstanden sind und entsprechend isoliert hätten werden können. Die Betreuung und Unterbringung der aus der Ukraine stammenden minderjährigen Flüchtlinge werden vom Landesjugendamt zu 100% refinanziert.
Die größten Abweichungen zu der Budgetplanung für das Jahr 2023, die im Juni 2022 bereits erhoben worden ist, stellen die folgenden Kostenträger dar:
- 0603010050 (teilstationäre Maßnahmen nach § 32 SGB VIII - Tagesgruppen)
- 0603010080 (stationäre Hilfen nach § 34 SGB VIII - Heimpflege) und 0603010070 (stationäre Hilfen nach § 33 SGB VIII - Vollzeitpflege)
- 0603010190
(intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII),
- 0603012010
(Eingliederungshilfe nach §35a - Integrationshelfer)
Teilstationäre Maßnahmen - Tagesgruppe
In diesem Bereich ist ein Mehraufwand von 625.000 € (geplanter Ansatz 243.500 €) zu erwarten. Begründen lässt sich die Zunahme durch eine faktische Fallzahlensteigerung in diesem Bereich sowie die Umwandlung/Anpassung des Kontraktes „heilpädagogische Tagesgruppe“ mit der SPE Mühle. Mit dem Wechsel von einer Pauschalfinanzierung hin zu der Abrechnung nach Tagessatz geht eine Erhöhung des Tagessatzes von über 20% einher, der nun aber auch den Overhead berücksichtigt. Bei fortlaufender Vertragsbindung hätte in diesem Haushaltsjahr eine indexbedingte Anpassung vorgenommen werden müssen. Es wäre hier dann auch ein Mehraufwand in Höhe von 29.945,45 € entstanden.
Stationäre Hilfen nach §§ 33 und 34 SGB
VIII
Bedingt durch nicht planbare Kostenerstattung an andere Gemeinden liegen die Kostenträger um 1.065.000 € (Heimpflege nach §34 SGB VIII) und 17.000 € (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) über den geplanten Haushaltsansätzen. Es gibt aber zu erwartende Mehrerträge aus Kostenerstattungen von anderen Kommunen hinsichtlich von Fallübergaben sowie Erstattungen vom Land für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Hier beträgt die geplante Einnahme in diesem Jahr insgesamt 3.200.000 €. Davon sind bisher 491.128,72 € vereinnahmt und in der Kalkulation zu dem hier vorgelegten Mehrbedarf berücksichtig worden.
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher tatsächlichen Höhe mit den übrigen Erträgen gerechnet werden kann, ist nicht zu konkretisieren. Dies hängt z.B. mit der Sachbearbeitungszeit in den anderen Kommunen in Zusammenhang der Fallübergaben ab.
Parallel dazu ist der Anteil an intensiv pädagogischen Plätzen im Bereich der stationären Maßnahmen im letzten Jahr von 16% auf 22 % gestiegen.
Hinzu kommen vermehrt zusätzliche intensive pädagogische Einzelbetreuungen und kompensatorische Zusatzleistungen in einem stationären Setting, um den Verbleib des jungen Menschen in der Einrichtung gewährleisten zu können.
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Inzwischen werden zwei Jugendliche im Rahmen einer intensivpädagogischen Einzelfallmaßnahme betreut, nachdem alle im Vorfeld installierten alternativen Jugendhilfe- und psychiatrische Maßnahmen gescheitert sind. Die Maßnahme für einen dieser Jugendlichen schlägt mit einem Tagessatz von über 1.700 € (52.700 € monatlich, 632.400 € jährlich) zu Buche.
In Folge ergibt sich in diesem Kostenträger ein Defizit i.H.v. 542.000 €.
Eingliederungshilfe - Integrationshelfer
nach §35a
In dem Kostenträger der Integrationshelfer findet sich ein nicht geplanter Mehraufwand von 558.000 € (geplanter Ansatz 1.709.000 €) wieder. Die Kostensteigerung lässt sich durch die Entgelterhöhung einiger Träger, die Erhöhung der Anzahl der durchschnittlichen Fachleistungsstunden sowie durch die faktische Fallsteigerung im Bereich der Integrationshelfer begründen. Seit dem Jahr 2021 ist hier eine Fallzahlensteigerung von 40% zu verzeichnen. Im Juni 2022 wurden 34 Fälle von Integrationshelfer gezählt. Für Juni 2023 sind 52 Fälle eingeplant, davon haben 8 Fälle noch nicht begonnen.
Neben diesen, zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Juni 2022 noch nicht abzusehenden Entwicklungen im Budget 060301 „Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ kam es ergänzend zu einer tariflich und inflationsbedingten Personal- und Sachkostensteigerung, welche die Träger der freien Jugendhilfe in die Anhebung ihrer Fachleistungsstunden und Tagessätze gemäß §§ 77 und 78c SGB VIII haben einfließen lassen.
Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund noch ausstehender und bevorstehender Verhandlungen weitere Entgeltanpassungen und damit weitere Budgetveränderungen zu erwarten sind.
Eine Deckung des überplanmäßigen Finanzmittelbedarfs aus einem der Produkte des Dezernates III ist nach intensiver Prüfung nicht möglich. Insbesondere die Abfrage zu den vergleichbaren Budgets zeigt, dass im Sachgebiet 51.2 Asyl und Obdach gegenwärtig eine massive Fallzahlensteigerung zu verbuchen ist und auch im Budget 060101 „Förderung von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren“ aktuell keine Einsparpotenziale erkennbar sind.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Hilfen zur Erziehung |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
060301 |
15 |
Transferaufwendungen |
14.701.112 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
060301 |
15 |
Transferaufwendungen |
16.401.112 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
160101 |
15 |
Transferaufwendungen |
1.700.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zu den betroffenen Pflichtaufgaben. Die Deckungsmöglichkeit bei
den Transferaufwendungen im Produkt 160101 ergibt sich aus der Senkung der
Kreisumlage aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 des Kreises Mettmann
und der Teilauflösung einer aufgrund ungewöhnlich hoher Steuereinnahmen in
den Jahresabschlüssen der Jahre 2021 und 2022 gebildeten Rückstellung für die
Heranziehung zur Kreisumlage. gez.
Stuhlträger |
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