Betreff
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 04-09 SV 50/033
Aktenzeichen
III/50 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt genehmigt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € bei der Haushaltsstelle 4200.7900 – Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Eine Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 4371.1100 –Benutzungsgebühren, 4371.1710 –Zuweisungen/Kostenersatz- und 9000.0030 –Gewerbesteuer.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten in Hilden gegenwärtig rd. 130 ausländische Flüchtlinge.

Aufgrund zurückgehender Zahlen von unterzubringenden und zu versorgenden Menschen erfolgte sukzessiv ein moderater Abbau von Unterbringungsplätzen in Übergangsheimen (zuletzt Breddert und Benrather Straße). Folge war auch ein Rückgang der Versorgungsleistungen für diese Menschen.

Dies führte zu einem geschätzten Haushaltsansatz von 400.000 € für das Haushaltsjahr 2006. Eine konkrete Berechnung war nicht möglich, da Krankenhilfeaufwendungen nicht vorhersehbar sind.

 

Die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch schon jetzt, dass der Ansatz nicht ausreichen wird. Einerseits sind nicht vorhersehbare stationäre Unterbringungskosten für ein behindertes Kind in Höhe von rund 30.000 € aufzuwenden, andererseits hat die Stadt Hilden nach gegenwärtigem Sachstand das Aufnahmesoll für zugewiesene Flüchtlinge noch nicht erfüllt. Bis Ende des Jahres sind noch ca. 15 Personen aufzunehmen. Trotz insgesamt zurückgehender Zahlen Asyl suchender Menschen in Deutschland werden die wenigen vom Land NRW aufzunehmenden Personen in vorstehender Zahl auch Hilden zugewiesen.

 

Bis Ende Juli 2006 sind bereits rd. 269.400 € verausgabt worden. Bis Ende des Jahres ist mit einer Gesamtausgabe von 450.000 €, also einer Mehrausgabe von 50.000 €, zu rechnen.

 

Auf Grund der tatsächlichen Entwicklung ergeben sich Mehreinnahmen von rd. 10.000 € an Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimplätzen (Haushaltsstelle 4371.1100) und  25.000 € an pauschalen Zuweisungen durch das Land NRW (Haushaltsstelle 4371.1710).

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4200.7900                             

Bezeichnung:

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Kosten                                   

+ 50.000 €

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2006

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

 

Siehe Beschlussvorschlag

Sichtvermerk Kämmerer