Betreff
Fallzahlenentwicklung Asyl
Vorlage
WP 20-25 SV 51/216
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2023 wurden 54.333 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 29.449 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 84,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2023 am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 16.091 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 8.598 Erstanträgen (+87,1 %),

-      Afghanistan mit 10.924 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 5.524 Erstanträgen (+97,8 %),

-      Türkei mit 6.809 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 4 mit 1.746 Erstanträgen (+290,0 %).

Im bisherigen Berichtsjahr 2023 waren 3.580 der Asylerstantragstellenden (6,6 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

 

Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2023 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (4.400 Folgeanträge) um 1,6 % auf 4.469 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 58.802 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (33.849 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 73,7 %.

 

Insgesamt wurden 42.466 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2023 entschieden, davon:

-      Syrien mit 14.669 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 83,2 %),

-      Afghanistan mit 8.181 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 73,4 %),

-      Türkei mit 3.313 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 16,7 %).

 

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Januar bis Februar 2023 bei 51,5 %. Ende Februar 2023 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 157.495 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (148.899) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 5,8 % gestiegen.

 

Im Berichtsmonat Februar wurden 24.027 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (Januar: 29.072 Personen) sank dieser Wert um 17,4 %. Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2022: 13.915 Personen) ist ein Anstieg um 72,7 % zu verzeichnen.

 

Im aktuellen Berichtsmonat waren folgende Staatsangehörigkeiten am stärksten vertreten:

-      Syrien mit 6.505 Erstanträgen, im Vormonat Rang 1 mit 9.011 Erstanträgen (-27,8 %), im Vorjahresmonat Rang 1 mit 3.875 Erstanträgen (+67,9%),

-      Afghanistan mit 4.925 Erstanträgen, im Vormonat Rang 2 mit 5.784 Erstanträgen (-14,9 %), im Vorjahresmonat Rang 2 mit 2.703 Erstanträgen (+82,2%),

-      Türkei mit 3.068 Erstanträgen, im Vormonat Rang 3 mit 3.684 Erstanträgen (-16,7 %), im Vorjahresmonat Rang 4 mit 838 Erstanträgen (+266,1%).

 

Im Februar 2023 wurden 2.122 Folgeanträge beim Bundesamt registriert. Im Vergleich zum Wert des Vormonats (2.290 Folgeanträge) ist die Anzahl um 7,3 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahreswert des Monats Februar (1.954 Folgeanträge) ist ein Anstieg um 8,6 % zu verzeichnen. Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag im Februar 2023 bei 8,1 %.

 

 

 

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Asylanträge gesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2023

2022

Anstieg in %

2023

2022

Anstieg in %

2023

2022

Anstieg in %

Jan

31.362

16.029

95,66

29.072

13.726

111,80

2.290

2.303

-0,56

Feb

26.149

15.869

64,78

24.027

13.915

72,67

2.122

1.954

 8,60

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 151.271 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 101.704 Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 48,7 %. Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 55,4% (83.769 positive Entscheidungen von insgesamt 151.271). Im Vergleich zum Vorjahreswert (37,8 %) stieg die Gesamtschutzquote um 17,6 Prozentpunkte.

 

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, Dezember 2022).

 


Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden

 

Im letzten Jahr haben sich die Flüchtlingszahlen in Hilden wie folgt entwickelt:

 

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge

04.04.2023

24.01.2023

Differenz

Flüchtlinge in Übergangsheimen

799

785

+14

Anzahl Leistungsempfänger AsylbLG

350

502

-152

Zuschussberechtigte nach FlüAG (Dezember)

170

182

-12

privat untergebrachte Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylbLG

20

20

+0

Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung

180

320

-140

 

 

 

Für die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:

 

Altersstruktur zum 24.01.2023

Gesamt

Davon weiblich

Davon männlich

Volljährig

Gesamt

544

219

325

18-59

507

194

313

60-69

26

16

10

70-79

9

7

2

80+

2

2

0

Unter 18

Gesamt

255

124

131

U3

41

22

19

3-6

68

38

30

7-11

74

33

41

12-17

72

31

41

 

 


 

Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahmeverpflichtung in Hilden:

 

 

Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Stand 31.03.23

Vergleich 20.01.23

Stand        02.04.2023

Vergleich        22.01.2023

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

653

646

473

631

Weitere Aufnahmeverpflichtung

88

73

86

53

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

88,14 %

89,88 %

84,65 %

92,24 %

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

741

719

559

684

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer