Betreff
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 31.03.2023: Ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung
Vorlage
WP 20-25 SV 61/124
Aktenzeichen
IV/61-Ba-177-23
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches aus. Ein Großteil davon wird noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. Das Ziel einer treibhausgas-neutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der Wärmebedarf der Gebäude mittels Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt wird.

Die Kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit den Grundstein für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt nicht nur, wo wieviel Energie zur Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche erzeugt wird. Diese Potenziale zu heben, ist nur ein Baustein eines ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale Wärmeplanung. Mit diesem Instrument können bestehende Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionsentscheidungen koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient ausgerichtet werden.

Für die Akzeptanz und das Gelingen der kommunalen Wärmeplanung ist es wichtig, dass alle relevanten Akteur*innen frühzeitig und konsequent mit einbezogen werden und dass der Erstellungsprozess auch eine interkommunale Abstimmung von Anfang an mitbedenkt.

 

In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema Kühlung, immer wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den Planungen mitberücksichtigt werden.

 

Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 31.12.2023 bis zu 100 Prozent. Deshalb gilt es zügig die entsprechenden Anträge zu stellen.[

Es ist davon auszugehen, dass die Kommunale Wärmeplanung schon bald gesetzlich verpflichtend sein wird. Vermutlich ist dann mit einer geringeren staatlichen Förderung zu rechnen.


Antragstext:

 

1.  Die Verwaltung wird beauftragt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, die Wärmewende in Hilden schneller voranzubringen und damit Wärme- und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen. Der verbleibende Energiebedarf sollte bis spätestens 2035 vollständig aus erneuerbaren Energien und damit treibhausgasneutral gedeckt werden.

2.  Zur Finanzierung wird noch im Jahr 2023 ein Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt.

3.  Über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung wird dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz regelmäßig berichtet.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Obwohl der beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN in der Spanne zwischen 21 und 14 Tagen vor der Sitzung eingegangen ist und deshalb die Stadtverwaltung nicht verpflichtet ist, zum Antrag Stellung zu nehmen, erlaubt sich die Verwaltung auf folgendes hinzuweisen:

 

Die Stadtverwaltung hat bereits erste Schritte zur Entwicklung einer ganzheitlichen Kommunalen Wärmeplanung in die Wege geleitet. Hierzu wurden schon mehrere konstruktive Gespräche mit der Stadtwerke Hilden GmbH geführt. Es ist vorgesehen, die enge Abstimmung fortzusetzen.

Die Stadtwerke Hilden GmbH sichten zurzeit den Markt, um die Kosten zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln.

 

Das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, zügig Rahmenbedingungen zu erarbeiten, um im Hinblick auf eine gesetzlich geforderte Treibhausgasneutralität auch im Sektor „Gebäude“ Investitionen in ggfs. notwendige Infrastrukturen zu steuern.

Inwieweit durch eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung auch tatsächlich eine Umstellung auf erneuerbare Energien und Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035 oder - gemäß aktuellem Bundesgesetz 2045 - erlangt werden kann, ist derzeit allerdings offen.

Die ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung ist nur eine strategische Rahmenplanung, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.

Die Kommunen haben keine Handhabe, um z.B. auf private Haushalte und Unternehmen einwirken zu können, wie diese künftig ihren Wärmebedarf decken.

 

Die Stadtverwaltung prüft derzeit verschiedene Förderprogramme, die für die Finanzierung einer ganzheitlichen Kommunalen Wärmeplanung in Frage kommen, u.a. auch das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Entscheidend ist, dass das Programm auf den Bedarf der Stadt Hilden zugeschnitten ist und die Stadt Hilden die Fördervoraussetzungen erfüllt. Eine Festlegung auf die Kommunalrichtlinie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Prüfung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.

 

Sobald die Stadtwerke Hilden GmbH ihre Marktrecherche abgeschlossen hat, wird zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerke die weitere Vorgehensweise abgestimmt und diese dem Rat bzw. einem entscheidungsbefugten Ausschuss zur Beratung vorgelegt, weil mit dieser Entscheidung aus heutiger Sicht auch Kosten verbunden sind.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Durch eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung sollen Wärmequellen und Wärmeverbrauch innerhalb einer Kommune effizienter auf einander abgestimmt und Synergien genutzt werden. Die Vermeidung von Wärmeverlusten und die Einsparung von Wärme kann zur Senkung des Energieverbrauchs führen und damit einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität leisten. Aus Gründen des Klimaschutzes ist eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung daher zu befürworten.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101 Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

noch

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Zurzeit ist völlig unklar, welche Kosten durch die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung entstehen, zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen anstehen und in welcher Höhe die Kosten gefördert werden.

Gez. Stuhlträger