Erläuterungen zum
Antrag:
Wärme macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Energieverbrauches
aus. Ein Großteil davon wird noch aus fossilen Energieträgern
gewonnen. Das Ziel einer treibhausgas-neutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands lässt
sich nur dann sinnvoll erreichen, wenn der Wärmebedarf der Gebäude mittels
Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt wird.
Die Kommunale Wärmeplanung greift diese Problematik auf und kann damit
den Grundstein für eine nachhaltige Wärmeversorgung legen. Sie zeigt
nicht nur, wo wieviel Energie zur Wärmegewinnung benötigt wird, sondern auch, wo welche
erzeugt wird. Diese Potenziale zu heben, ist nur ein Baustein eines
ganzheitlichen Strategiekonzepts für eine kommunale Wärmeplanung. Mit diesem
Instrument
können
bestehende Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienz strategisch erschlossen,
Investitionsentscheidungen koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und
effizient ausgerichtet werden.
Für die Akzeptanz und das Gelingen der kommunalen Wärmeplanung ist es
wichtig, dass alle relevanten Akteur*innen frühzeitig und konsequent
mit einbezogen werden und dass der Erstellungsprozess auch eine interkommunale
Abstimmung von Anfang an mitbedenkt.
In Zukunft wird zudem auch der Gegenpol, das Thema Kühlung, immer
wichtiger werden. Auch dieser energieintensive Sektor sollte daher in den
Planungen mitberücksichtigt werden.
Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie
der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 31.12.2023 bis zu 100 Prozent.
Deshalb gilt es zügig die entsprechenden Anträge zu stellen.[
Es ist davon auszugehen, dass die Kommunale Wärmeplanung schon bald
gesetzlich verpflichtend sein wird. Vermutlich ist dann mit einer
geringeren staatlichen Förderung zu rechnen.
Antragstext:
1. Die Verwaltung wird beauftragt in enger
Abstimmung mit den Stadtwerken eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Ziel ist es, die Wärmewende in Hilden schneller voranzubringen und damit Wärme-
und Kälteenergie in erheblichem Maße einzusparen. Der verbleibende Energiebedarf
sollte bis spätestens 2035
vollständig aus erneuerbaren Energien und damit
treibhausgasneutral gedeckt werden.
2. Zur Finanzierung wird noch im Jahr 2023 ein
Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das
entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen
Klimaschutzinitiative gestellt.
3. Über den aktuellen Stand der kommunalen
Wärmeplanung wird dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz regelmäßig berichtet.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Obwohl der beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN in der Spanne zwischen 21 und 14 Tagen vor der Sitzung eingegangen ist und deshalb die Stadtverwaltung nicht verpflichtet ist, zum Antrag Stellung zu nehmen, erlaubt sich die Verwaltung auf folgendes hinzuweisen:
Die Stadtverwaltung hat bereits erste Schritte zur Entwicklung einer ganzheitlichen Kommunalen Wärmeplanung in die Wege geleitet. Hierzu wurden schon mehrere konstruktive Gespräche mit der Stadtwerke Hilden GmbH geführt. Es ist vorgesehen, die enge Abstimmung fortzusetzen.
Die Stadtwerke Hilden GmbH sichten zurzeit den Markt, um die Kosten zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln.
Das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, zügig Rahmenbedingungen zu erarbeiten, um im Hinblick auf eine gesetzlich geforderte Treibhausgasneutralität auch im Sektor „Gebäude“ Investitionen in ggfs. notwendige Infrastrukturen zu steuern.
Inwieweit durch eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung auch tatsächlich eine Umstellung auf erneuerbare Energien und Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035 oder - gemäß aktuellem Bundesgesetz 2045 - erlangt werden kann, ist derzeit allerdings offen.
Die ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung ist nur eine strategische Rahmenplanung, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.
Die Kommunen haben keine Handhabe, um z.B. auf private Haushalte und Unternehmen einwirken zu können, wie diese künftig ihren Wärmebedarf decken.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit verschiedene Förderprogramme, die für die Finanzierung einer ganzheitlichen Kommunalen Wärmeplanung in Frage kommen, u.a. auch das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Entscheidend ist, dass das Programm auf den Bedarf der Stadt Hilden zugeschnitten ist und die Stadt Hilden die Fördervoraussetzungen erfüllt. Eine Festlegung auf die Kommunalrichtlinie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Prüfung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.
Sobald die Stadtwerke Hilden GmbH ihre Marktrecherche abgeschlossen hat, wird zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerke die weitere Vorgehensweise abgestimmt und diese dem Rat bzw. einem entscheidungsbefugten Ausschuss zur Beratung vorgelegt, weil mit dieser Entscheidung aus heutiger Sicht auch Kosten verbunden sind.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Durch eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung sollen Wärmequellen und Wärmeverbrauch innerhalb einer Kommune effizienter auf einander abgestimmt und Synergien genutzt werden. Die Vermeidung von Wärmeverlusten und die Einsparung von Wärme kann zur Senkung des Energieverbrauchs führen und damit einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität leisten. Aus Gründen des Klimaschutzes ist eine ganzheitliche Kommunale Wärmeplanung daher zu befürworten.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
noch (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Zurzeit ist
völlig unklar, welche Kosten durch die Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung entstehen, zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen anstehen und in
welcher Höhe die Kosten gefördert werden. Gez.
Stuhlträger |
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