Compliance-Regelung - Offenlegung der Gremienbezüge von Aufsichtsräten
Erläuterungen zum
Antrag
Die vorgeschlagene
Compliance-Regelung soll den Hildener Bürger*innen die Möglichkeit eröffnen
Einsicht in die Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern zu nehmen, um so mehr
politische Transparenz zu gewährleisten.
Grundsätzlich sieht der
Antragssteller diese Regelung als eine selbstverpflichtende für alle
Politiker*innen an.
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wie folgt:
Im Zuge eines nachhaltigen
Compliance-Management werden im jeweiligen Beteiligungsbericht städtischer
Gesellschaften die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert
offengelegt, sofern die/der Betroffene zustimmt.
Die Regelung greift nach Beschluss des Rates mit sofortiger Wirkung.
Stand: 02.04.2023
Ergänzung der
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Vorberatung wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.03.2023 von der
antragstellenden Fraktion der Antragstext am
Ende des ersten Satzes um den Passus „sofern
die/der Betroffene zustimmt“
ergänzt.
Der so geänderte Beschluss wird vom Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einstimmig (bei einer Enthaltung) zum Beschluss empfohlen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand: 10.03.2023
Stellungnahme der
Verwaltung:
Es wird davon ausgegangen, dass die Antragstellerin darum bittet, in dem Beteiligungsbericht, den die Stadtverwaltung auf Grundlage des § 117 GO NRW jährlich zur Beratung und Kenntnisnahme stellt, die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates offen zu legen.
Gem. § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW ist zu gewährleisten, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nummer 9 des Handelsgesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaften jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinnes des § 295 Nummer 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden.
Zudem ist lt. § 95 Abs. 3 GO im Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Hilden für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie für die Ratsmitglieder auch der ausgeübte Beruf und die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien anzugeben.
In der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der städtischen Gesellschaften im Bundesanzeiger werden alle geforderten Angaben bereits u.a. von der Stadt Hilden Holding GmbH, der Stadtwerke Hilden GmbH, der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH oder der GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH in personalisierter Form veröffentlicht.
Somit sind diese Informationen grundsätzlich bereits jetzt allgemein zugänglich, so dass die Verwaltung diese personalisierten Angaben auch in den städtischen Beteiligungsbericht aufnehmen kann.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Aufnahme der Bezüge in den Beteiligungsbericht hat keine Auswirkungen auf das Klima.