Betreff
Antrag der FDP vom 15.02.2023:
Compliance-Regelung - Offenlegung der Gremienbezüge von Aufsichtsräten
Vorlage
WP 20-25 SV 20/120/1
Aktenzeichen
II/20 Beteiligungsmanagement
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag

 

Die vorgeschlagene Compliance-Regelung soll den Hildener Bürger*innen die Möglichkeit eröffnen Einsicht in die Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern zu nehmen, um so mehr politische Transparenz zu gewährleisten.

Grundsätzlich sieht der Antragssteller diese Regelung als eine selbstverpflichtende für alle Politiker*innen an.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wie folgt:

 

Im Zuge eines nachhaltigen Compliance-Management werden im jeweiligen Beteiligungsbericht städtischer Gesellschaften die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert offengelegt, sofern die/der Betroffene zustimmt.

Die Regelung greift nach Beschluss des Rates mit sofortiger Wirkung.


Stand: 02.04.2023

Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Rahmen der Vorberatung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.03.2023 von der antragstellenden Fraktion der Antragstext am Ende des ersten Satzes um den Passus „sofern die/der Betroffene zustimmt“ ergänzt.

 

Der so geänderte Beschluss wird vom Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einstimmig (bei einer Enthaltung) zum Beschluss empfohlen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 10.03.2023

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Antragstellerin darum bittet, in dem Beteiligungsbericht, den die Stadtverwaltung auf Grundlage des § 117 GO NRW jährlich zur Beratung und Kenntnisnahme stellt, die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates offen zu legen.

 

Gem. § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW ist zu gewährleisten, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nummer 9 des Handelsgesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaften jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinnes des § 295 Nummer 9 Buchstabe a des HGB angegeben werden.

 

Zudem ist lt. § 95 Abs. 3 GO im Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Hilden für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie für die Ratsmitglieder auch der ausgeübte Beruf und die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien anzugeben.

 

In der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der städtischen Gesellschaften im Bundesanzeiger werden alle geforderten Angaben bereits u.a. von der Stadt Hilden Holding GmbH, der Stadtwerke Hilden GmbH, der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH oder der GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH in personalisierter Form veröffentlicht.

Somit sind diese Informationen grundsätzlich bereits jetzt allgemein zugänglich, so dass die Verwaltung diese personalisierten Angaben auch in den städtischen Beteiligungsbericht aufnehmen kann.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Aufnahme der Bezüge in den Beteiligungsbericht hat keine Auswirkungen auf das Klima.