Betreff
Vorläufige Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten
Vorlage
WP 20-25 SV 12/031
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dass zum 01.05.2023 das Amt für Finanzservice dem Geschäftskreis des Dezernats IV zugeordnet wird, für die Dauer, die der Dezernent des Dezernates IV auch die Funktion des Kämmerers inne hat. Im Anschluss greift der Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 26.10.2022 und das Amt für Finanzservice wird dem Geschäftskreis des Dezernates I zugeordnet.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Weggang der Beigeordneten und Kämmerin Anja Franke zum 31.12.2022 sollten die Geschäftskreise der Beigeordneten neu zugeschnitten werden. Der Rat der Stadt hat daher in seiner Sitzung am 26.10.2022 (u.a.) beschlossen, das Amt für Finanzservice (Amt 20) aus dem Dezernat II herauszulösen und dem Dezernat I zuzuordnen „sobald die vakante Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat II besetzt ist.“ (SV 12/021)

 

Eine endgültige Entscheidung, wer nach Ausscheiden von Frau Franke zukünftig die Funktion des Kämmerers ausüben soll, stand zu diesem Zeitpunkt aus. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 13.12.2022 zunächst Herrn Beigeordneten Stuhlträger „bis auf Weiteres“ zum Kämmerer bestellt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Herrn Stuhlträger zunächst bis Ende des Jahres weiterhin in der Funktion des Kämmerers zu belassen, um das Haushaltsplanaufstellungsverfahren für das kommende Haushaltsjahr komplett verantwortlich zu begleiten. Dies ist auch Wunsch des Leiters des Amtes für Finanzservice, Herrn Wiedersprecher.

 

Zurzeit ist aufgrund der bestehenden Vertretungsregelungen das Amt 20 Herrn Beigeordneten Stuhlträger zugeordnet aufgrund seiner Funktion als Kämmerer. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.10.2020 würde das Amt ab Dienstanritt der Frau Beigeordneten Wolke-Ertel dem Dezernat I zugeordnet. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch sinnvoll, entgegen des Ratsbeschlusses zur Zuordnung des Amtes 20 in das Dezernat I für die Zeit, in der Herr Stuhlträger die Funktion des Kämmerers ausübt, das Amt auch dem Dezernat von Herrn Stuhlträger zuzuordnen, da das Amt ansonsten - je nach Sachlage - zwei unterschiedliche Dienstvorgesetzte hätte.

 

Da hier organisatorische Änderungen geplant sind, die auch die Mitarbeitenden betreffen (z.B. Wechsel des/der Vorgesetzten), können die Änderungen final nur umgesetzt werden, wenn der Personalrat der Maßnahme zugestimmt hat. Die Beteiligung ist bereits auf den Weg gebracht.

 

gez.

Dr. Claus Pommer



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

 

 

Planstelle(n):

Alle Planstellen des Amtes für Finanzservice.

 

Vermerk Orga

 

Es findet eine Verlagerung der Planstellen des Amtes 20 in das Dezernat IV statt. Qualitative und quantitative Veränderungen der Stellen sind mit der Verlagerung nicht verbunden.

 

 

Wachsmann