Erhöhung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, die im Haushalt 2023 der Stadt Hilden für die
Teilkreisumlage „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ bereitgestellten
Mittel um 437.020 € auf 2.152.425 € zu erhöhen (Produkt 120104
„Verkehrsentwicklungsplanung“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“).
Die Deckung erfolgt
über Minderaufwendungen bei der Kreisumlage (Produkt 160101 „Zahlungsströme der
allg. Finanzwirtschaft“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“).
Erläuterungen und Begründungen:
Im aktuellen und genehmigten Haushalt der Stadt Hilden für
das Jahr 2023 sind unter der Produktnummer 120104 „Verkehrsentwicklungsplanung“
für die Deckung der Teilkreisumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) Finanzmittel in Höhe von 1.715.405€ enthalten.
Zur Kalkulation der Umlageverpflichtung hat die Verwaltung den im Heranziehungsbescheid des Kreises vom 20.10.2021 aufgeführten Betrag über 1.709.671€ auf 1.715.405€ erhöht und im Haushalt der Stadt Hilden auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 eingestellt.
Nun hat der Kreis Mettmann einen Nachtragshaushalt für das
Jahr 2023 erarbeitet und in der Sitzung des Kreistages am 27.03.2023
beschlossen. Mit der Genehmigung des Kreishaushaltes durch die Bezirksregierung
Düsseldorf rechnet der Kreis bis zu den Sommerferien.
In dem Nachtragshaushalt wird auch die Teilkreisumlage für den VRR neu berechnet.
Alle kreisangehörigen Städte sind danach von einer Erhöhung dieser Umlage betroffenen;
auf Hilden entfallen Mehrkosten von 442.751,04€. Diese werden gerechnet auf
Basis des Heranziehungsbescheides von 2021 (1.709.671€).
Hieraus ergibt sich die im Beschlussvorschlag genannte neue Summe für den Haushalt 2023 von rund 2.152.425€.
Es wird in dem Schreiben des Kreiskämmerers des Kreises Mettmann keine explizite Begründung für die Erhöhung vorgebracht. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass auch der ÖPNV von Preissteigerungen von Material und Betriebsstoffen sowie der allgemeinen Inflation betroffen ist.
Da im Haushalt der Stadt Hilden 1.715.405€ enthalten sind, beträgt die tatsächliche Erhöhung 437.020€.
Als Deckung für den erhöhten Aufwand für die Teilkreisumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr können die ebenfalls vom Kreiskämmerer ebenfalls mitgeteilten Minderaufwendungen bei der Kreisumlage herangezogen werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
1201040010 |
15 |
Transferaufwendungen |
1.715.405 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
1201040010 |
15 |
Transferaufwendungen |
2.152.425 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
1601010030 |
15 |
Transferaufwendungen |
437.020 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen |
||||||