Betreff
Gemeinsamer Antrag der FraktionenBündnis´90/DIE GRÜNEN und Bürgeraktion vom 28.03.2023:
Ökologisches Gleichgewicht in der Itter wiederherstellen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/080
Aktenzeichen
IV/66.2 BRW Hö
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Mitte Januar 2023 durch Klärschlamm ausgelöste Störfall im Klärwerk Solingen-Ohligs hat das ökologische Gleichgewicht in der Itter erheblich beeinträchtigt. Ein massives Fischsterben steht symptomatisch für die durch das Unglück verursachte Belastung, welcher die Itter kurzfristig ausgesetzt war (500 kg tote Fische).

 

Für die etwa 200.000 im Einzugsbereich der Itter lebenden Menschen – viele davon im Stadtgebiet Hilden – ist es wichtig, dass nach dem Klärschlamm-Unglück der Umweltschaden durch ausgetretene Klärschlämme auf schnellstem Wege durch den Verursacher umfassend behoben und das ökologische Gleichgewicht im „Lebensraum Itter“ wiederhergestellt wird. Grundsätzlich sind sich dabei die antragstellenden Fraktionen über die begrenzte Einflussnahme auf den Bergisch-Rheinischen Wasserverband als Zustandsstörer im Klaren. Umso mehr wird es im vorliegenden Fall darum gehen, die berechtigten Interessen der Hildener Bürgerschaft, möglichst wirksam zu vertreten.


Antragstext:

 

Hinsichtlich der Verbandsmitgliedschaft der Stadt Hilden beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) und der mit Stimmrecht ausgeübten Funktionen in den Verbandsgremien (Vorstand und/oder Verbandsversammlung) möge der Rat die Gremienmitglieder der Stadt Hilden anweisen, sich in ihrer Eigenschaft als Funktionsträger kurzfristig nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der BRW als Schadenverursacher unverzüglich alles in seiner Macht Stehende unternimmt,

1.  den Fischbesatz in der Itter dauerhaft und nachweislich wiederherzustellen und

2.  die Nahrungskette für Lebewesen in der Itter durch geeignete Maßnahmen zu fördern und wieder zu gewährleisten.

 

Über die fachlich zu begleitenden Bemühungen, das ökologische Gleichgewicht in der Itter wiederherzustellen, ist dem UKS regelmäßig zu berichten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 26.03.2023 brachten die Fraktionen der Bürgeraktion und Bündnis´90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Antrag Nr. 176-23 (siehe Anlage) ein.

 

Zuständigkeit

Wie bereits in der Erläuterung zum Antrag deutlich gemacht, obliegt die Verantwortung für den Schaden am Klärwerk Solingen-Ohligs (KW Ohligs) sowie für die Beseitigung möglicher Auswirkungen des Ereignisses nicht der Stadt Hilden. Die Verantwortung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Kläranlagen sowie die Gewässerunterhaltung und der Ausgleich der Wasserführung hat der Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW), in welchem die Stadt Hilden Verbandsmitglied ist. Für die Überwachung des Kläranlagenbetriebs ist die Bezirksregierung Düsseldorf und für die Überwachung der Gewässereinleitungen auf Solinger Stadtgebiet die Untere Wasserbehörde (UWB) der Stadt Solingen zuständig. Der BRW und die für das Stadtgebiet Hilden zuständige UWB des Kreises Mettmann sind im Rahmen dieses Antrags um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahmen lagen bis zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor.

 

Erläuterung

Die der Stadt Hilden derzeit vorliegenden Informationen werden im Folgenden zusammengefasst:

Am Spätnachmittag des 17.01.2023 ist einer der beiden Faulbehälter des KW Ohligs gebrochen. Einige Klärschlammmengen sind dabei in den Lochbach und im weiteren Gewässerverlauf in die Itter geflossen. Am Tag nach dem Unglück sind tote Fische in der Itter gefunden worden. Nach Aussage des BRW ist dies auf die vorübergehende sehr hohe Sauerstoffzehrung durch den Klärschlammeintrag zurückzuführen. Durch Mangel an Sauerstoff im Gewässer sind die Fische verendet. Die durch das Versagen des Faulbehälters eingeleiteten Stoffe wirken nicht toxisch. Über die Anzahl und Vitalität der Mikroorganismen innerhalb des Gewässers liegen derzeit noch keine Daten vor.

Die Einleitung von ökologischen Maßnahmen liegen beim BRW in Abstimmung mit den zuständigen UWB.

 

Bewertung des Schadensereignisses

Die Auswertungen des Ereignisses vom 17.01.2023 sowie die untersuchten Wasserproben lassen vermuten, dass die Nahrungsketten innerhalb des Lebensraums „Itter“ nicht nachhaltig geschädigt wurden. Ob Hegemaßnahmen durch den Besatz des Gewässers mit Fischen notwendig sind, lässt sich aufgrund der Datenlage bisher nicht abschließend beantworten. Wahrscheinlicher ist es, dass aufgrund von Wanderbewegungen innerhalb der Fließgewässer und natürlicher Regelungsmechanismen der Fischbestand kurzfristig von selbst wieder ins Gleichgewicht kommt.

Um detaillierte Aussagen treffen zu können, sind die angefragten Stellungnahmen des BRW und der UWB abzuwarten.

 

 

Bewertung zum Antrag

Aus dem Bericht des Geschäftsführers des BRW in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutzes am 02.03.2023 wurde deutlich, dass sich der BRW seiner Verantwortung sehr bewusst ist und alles unternimmt, die Auswirkungen des Schadensereignisses zu begrenzen bzw. künftige vergleichbare Schadensereignisse möglichst zu vermeiden.

Bei diesem Ansinnen werden die Mitarbeitenden des BRW von den Vertretern der Stadt Hilden im Vorstand sowie in der Verbandsversammlung des BRW bestärkt.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Eine langfristige Verbesserung der Gewässerökologie ist erklärtes Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und somit auch des BRW und seiner Verbandsmitglieder - wie z.B. der Stadt Hilden. Ein Maßnahmenkonzept liegt vor und wird planmäßig bearbeitet.

Die entsprechende Verbesserung der Wasserqualität und -struktur dient dem Umweltschutz. Direkte Einflüsse auf die Verbesserung des Klimas sind durch gewässerökologische Maßnahmen jedoch nicht zu erwarten.