Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss die Änderungen der
Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und der Vollzeitpflege zum
01.08.2023 in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach § 39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen sowie Zuschüsse. Um einheitliche/ vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt vom Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 25.03.2020 ab 01.01.2020 (WP 14 - 20 SV 51/265) geändert.
Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW für einmalige Beihilfen und Zuschüsse sind darin berücksichtigt.
Das laufende Bekleidungsgeld wird in NRW nach Alter gestaffelt berechnet. Die Höhe der Pauschale wird gemäß der Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) festgelegt.
Taschengeld wird nach den Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland - nach Altersstufen gestaffelt - gewährt; sofern in einer Einrichtung aufgrund des Hauptkostenträgers andere Taschengeldsätze gelten, wird das Taschengeld in der entsprechenden Höhe gewährt.
Die aktuelle Anpassung der Beihilferichtlinien für den Bereich der Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform orientiert sich an den Empfehlungen und erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten.
Wesentliche Änderungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:
In
dem Bereich Heimpflege gemäß § 34 SGB VIII:
II. Anwendungsbereiche:
Die Rahmenverträge sind entfallen.
IV. Sachleistungen, die im
Sachkostenanhaltswert und somit im vereinbarten Leistungsentgelt enthalten
sind:
Der
Punkt wurde um Individuelle Förderungen (soziale und kulturelle Teilhabe)
ergänzt.
V. Nebenleistung
Bekleidungsgeld (allgemein):
Neu
Höhe gemäß Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie
Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) statt Landeskommission
Jugendhilfe NRW
Bekleidungsbeihilfen
für besondere Anlässe - Beträge neu angepasst
Neu
Gewährung von Sportbekleidung Schule + Vereinssport
Beihilfe zur Finanzierung des Eigenanteils
für die Anschaffung einer Brille/Kontaktlinsen:
Angepasst
an gesetzliche Leistungen der Krankenkassen und § 40 SGB VIII
Erweitert
um Sportbrille
NEU: Betreuungskosten in
Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen:
Angepasst
an die Satzungen der Stadt Hilden für eine Betreuung in KiTas,
Kindertagespflege und Grundschulen
Beihilfe für die Beschaffung eines Fahrrades:
Betrag
angepasst
Führerschein:
Betrag
angepasst, Klasse A gestrichen
Kosten für Identitätsnachweise/Einbürgerungen:
Neu
aufgenommen - wichtig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Starthilfe zur Begründung eines eigenen
Hausstandes:
Betrag
angepasst
IX.
Unterbringung von Minderjährigen und jungen Volljährigen im Rahmen des
„Betreuten Wohnens“:
Kann
entfallen, kein Fall in Hilden denkbar
Einrichtungsbeihilfe:
Entfällt
= doppelt siehe Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes
In
dem Bereich Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII:
III. Leistungen:
Regelungen zum
Pauschalbetrag sind entfallen.
IV. Abwesenheit
Regelungen zum
Tagesinternat sind entfallen.
VI. Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse (§ 39 Abs. 3 SGB VIII)
Beträge
Erstausstattung, Ferienbeihilfe, Einschulung/Schulwechsel, Nachhilfe wurden
angepasst
NEU: Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen:
Angepasst an die
Satzungen der Stadt Hilden für eine Betreuung in KiTas,
Beihilfe für die Beschaffung eines Fahrrades:
Betrag angepasst
Führerschein:
Betrag angepasst,
Klasse A gestrichen
Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes:
Betrag angepasst
VII. Individuelle Förderung
Betrag angepasst
Aufwendungen für Beihilfen werden in den Kostenträger 0603010080 sowie 0603010070 als Leistung der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen und Pflegestellen geplant. Die Beihilfeänderungen werden für den Zeitraum 08.23-12-23 aus diesem Budget für das Jahr 2023 finanziert und für die Folgejahre 2024 ff. eingeplant. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € pro Jahr ausgegangen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1.Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen NEIN
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603010080 |
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0 €/lfd. Hh
23 |
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2023 |
0603010070 |
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0 €(lfd. Hh
23 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0603010080 |
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keine |
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2023 |
0603010070 |
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keine |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Organisatorische Auswirkungen NEIN
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga |