Betreff
Änderungen der Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und der Vollzeitpflege ab 01.08.2023
Vorlage
WP 20-25 SV 51/215
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss die Änderungen der Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und der Vollzeitpflege zum 01.08.2023 in der vorliegenden Fassung.


Erläuterungen und Begründungen:

Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach § 39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen sowie Zuschüsse. Um einheitliche/ vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt vom Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 25.03.2020 ab 01.01.2020 (WP 14 - 20 SV 51/265) geändert.

 

Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW für einmalige Beihilfen und Zuschüsse sind darin berücksichtigt.

Das laufende Bekleidungsgeld wird in NRW nach Alter gestaffelt berechnet. Die Höhe der Pauschale wird gemäß der Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) festgelegt.

Taschengeld wird nach den Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland - nach Altersstufen gestaffelt - gewährt; sofern in einer Einrichtung aufgrund des Hauptkostenträgers andere Taschengeldsätze gelten, wird das Taschengeld in der entsprechenden Höhe gewährt.

 

Die aktuelle Anpassung der Beihilferichtlinien für den Bereich der Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform orientiert sich an den Empfehlungen und erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten.

 

Wesentliche Änderungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:

 

In dem Bereich Heimpflege gemäß § 34 SGB VIII:

 

II. Anwendungsbereiche:

            Die Rahmenverträge sind entfallen.

IV. Sachleistungen, die im Sachkostenanhaltswert und somit im vereinbarten Leistungsentgelt enthalten sind:

            Der Punkt wurde um Individuelle Förderungen (soziale und kulturelle Teilhabe) ergänzt.

V. Nebenleistung

Bekleidungsgeld (allgemein):

            Neu Höhe gemäß Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie

Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF) statt Landeskommission Jugendhilfe NRW

            Bekleidungsbeihilfen für besondere Anlässe - Beträge neu angepasst

            Neu Gewährung von Sportbekleidung Schule + Vereinssport

Beihilfe zur Finanzierung des Eigenanteils für die Anschaffung einer Brille/Kontaktlinsen:

            Angepasst an gesetzliche Leistungen der Krankenkassen und § 40 SGB VIII

            Erweitert um Sportbrille

NEU: Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen:

            Angepasst an die Satzungen der Stadt Hilden für eine Betreuung in KiTas,

Kindertagespflege und Grundschulen

Beihilfe für die Beschaffung eines Fahrrades:

            Betrag angepasst

Führerschein:

            Betrag angepasst, Klasse A gestrichen

Kosten für Identitätsnachweise/Einbürgerungen:

            Neu aufgenommen - wichtig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes:

            Betrag angepasst

IX.  Unterbringung von Minderjährigen und jungen Volljährigen im Rahmen des „Betreuten Wohnens“:

            Kann entfallen, kein Fall in Hilden denkbar

Einrichtungsbeihilfe:

            Entfällt = doppelt siehe Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes

 

In dem Bereich Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII:

 

III. Leistungen:

            Regelungen zum Pauschalbetrag sind entfallen.

IV. Abwesenheit

            Regelungen zum Tagesinternat sind entfallen.

VI. Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse (§ 39 Abs. 3 SGB VIII)

            Beträge Erstausstattung, Ferienbeihilfe, Einschulung/Schulwechsel, Nachhilfe wurden angepasst

NEU: Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen:

            Angepasst an die Satzungen der Stadt Hilden für eine Betreuung in KiTas,

Beihilfe für die Beschaffung eines Fahrrades:

            Betrag angepasst

Führerschein:

            Betrag angepasst, Klasse A gestrichen

Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes:

            Betrag angepasst

VII.      Individuelle Förderung

            Betrag angepasst

 

Aufwendungen für Beihilfen werden in den Kostenträger 0603010080 sowie 0603010070 als Leistung der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen und Pflegestellen geplant. Die Beihilfeänderungen werden für den Zeitraum 08.23-12-23 aus diesem Budget für das Jahr 2023 finanziert und für die Folgejahre 2024 ff. eingeplant. Es wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € pro Jahr ausgegangen.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1.Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen   NEIN

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0603010080

 

 

0 €/lfd. Hh 23

2023

0603010070

 

 

0 €(lfd. Hh 23

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0603010080

 

 

keine

2023

0603010070

 

 

keine

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 



Organisatorische Auswirkungen NEIN

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga