Betreff
PV-Anlagen auf städtischen Dächern
Vorlage
WP 20-25 SV 26/037
Aktenzeichen
IV/26 Pa
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht über die Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern von Gebäuden der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Grundlagen:

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, für die Stadt Hilden bis 2035 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Mit der Erstellung von PV-Anlagen kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, vermehrt erneuerbare Energien zu gewinnen und zu nutzen und damit zur Treibhausgasneutralität beizutragen.

 

Aus diesem Grund werden dort, wo es technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, bei Neubaumaßnahmen auch PV-Anlagen neu erstellt. In 2023 werden z.B. PV-Anlagen auf den Neubauten „Funktionsgebäude Weidenweg“ - wird nach Abschluss der Baumaßnahme an die SHB übergeben -, „Gärtnerhof“ am Nordfriedhof und „Erweiterungsbau Grundschulstandort Walder Str.“ realisiert und in Betrieb genommen. In 2024 folgt die PV-Anlage auf dem Neubau „Kita Holterhöfchen 18“. Ebenfalls ist für die Erweiterung der Feuerwehr die Erstellung einer PV-Anlage vorgesehen. Für die Anlage „Gärtnerhof“ konnte aktuell noch ein Antrag über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw -Programmbereich Klimaschutztechnik gestellt werden.

 

In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hilden GmbH soll darüber hinaus für kommunale Bestandsgebäude das Potential zur Nutzung solarer Strahlungsenergie genutzt werden.

 

In diesem Rahmen wurde die Erstellung und der zukünftige Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH als Tochter der Stadtwerke Hilden GmbH diskutiert. Mit diesem Modell kann die Kompetenz des Energieversorgers genutzt, die Vergabeverfahren vereinfacht und gleichzeitig der Einsatz der personellen Ressourcen der Stadtverwaltung begrenzt werden. Eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung kann somit erreicht werden. Den entsprechenden Auftrag erhielt die Verwaltung mit Ratsbeschluss ebenfalls vom 13.12.2022

 

Mit der NEH GmbH wurden anschließend die vorliegenden Zwischenergebnisse plausibilisiert und die nächsten Schritte zur Umsetzung vereinbart.

 

Untersuchungsgrundlagen und Prämissen

In die Analyse der städtischen Dächer fließen folgende Daten ein:

  • Informationen des Amtes für Gebäudewirtschaft zum Dachzustand
  • Daten aus EUtech Gutachten 2010
  • Daten aus Solarkataster LANUV
  • Stromverbrauch der Jahre 2017-2021 aus Abrechnungssystem der SWH
  • Analysen und Kostenangebote der Firma Rheinland Solar

 

Folgende Dächer sind im ersten Schritt Bestandteil der Untersuchung:

  • Zentraler Bauhof
  • Grundschule Schulstraße
  • Grundschule Wilhelm Busch
  • Elbseeschule
  • Sporthalle Elbseeschule
  • Sporthalle Hoffeldstr. 106 (SHB)
  • KiTa Traumquelle und Bürgertreff Lortzingstr.
  • KiGa Ellen-Wiederhold
  • Kindergarten Kunterbunt
  • Hausmeisterwohnung Breddert 2
  • Area51-Jugendbetreuung

 

Zusätzlich werden das Rathaus, die SWH-Arena und die weiterführenden Schulen nochmals auf Eignung und Wirtschaftlichkeit untersucht.

 

Modell zur Erstellung und Betrieb der Anlagen

Das mit der NEH GmbH vereinbarte Modell hat folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Stadt beauftragt in Form einer Inhouse-Vergabe die Neue Energien Hilden mbH (NEH) mit der Lieferung von Strom über PV-Anlagen.
  • Die NEH finanziert und errichtet die PV-Anlagen über Partnerfirmen, z.B. Rheinland Solar.
  • Die NEH verpachtet die PV-Anlagen an die Stadt Hilden.
  • Die Stadt Hilden übernimmt die Rolle als Anlagenbetreiber und ist dadurch in der Lage den produzierten Strom im Eigenverbrauch selber zu nutzen.
  • Als Anlagenbetreiber erhält die Stadt Hilden für den Anteil der ins Netz eingespeisten Energie EEG-Einspeisevergütung.
  • Optional bietet die NEH an, Wartung, Instandhaltung und Versicherung der Anlagen zu übernehmen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind unter der Prämisse einer Übernahme dieser Betriebsführungskosten durch die NEH kalkuliert und in der errechneten Pacht enthalten.
  • Die Pachtdauer der Anlagen beträgt 20 Jahre. Im Anschluss daran hat die Stadt Hilden die Möglichkeit die Anlagen auf Kosten der NEH entfernen zu lassen, oder in ihr Eigentum zu übernehmen.

 

Realisierung

Als nächste Schritte wurden vereinbart:

  • Begehung der Objekte durch Solarteur
  • Erstellung verbindliche Angebote
  • Beauftragung
  • Errichtung der Anlagen + Inbetriebnahme

 

Dabei werden in Abhängigkeit des baulichen Zustands und der CO2-Einsparungseffekte aus heutiger Sicht zunächst folgende Anlagen realisiert:

 

Beginn Planung und Umsetzung 2023:

      Elbseeschule

      Sporthalle Elbseeschule

      Area51-Jugendbetreuung

 

Beginn Planung und Umsetzung 2024:

      Zentraler Bauhof

      Grundschule Schulstraße

      Grundschule Wilhelm Busch

 

Beginn Planung und Umsetzung 2025:

      Sporthalle Hoffeldstr. 106 (SHB)

      KiTa Traumquelle und Bürgertreff Lortzingstr.

      KiGa Ellen-Wiederhold

      Kindergarten Kunterbunt

      Hausmeisterwohnung Breddert 2

 

Abhängig von den noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen zum Rathaus, SWH-Arena und den weiterführenden Schulen, könnte es hinsichtlich der für 2024 und 2025 vorgesehenen Maßnahmen noch Verschiebungen geben.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister