Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 08.03.2023:
Umbau Bürgertreff zur Schaffung von Kitaplätzen
Vorlage
WP 20-25 SV 26/036
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Ausführungen der Sitzungsvorlage machen auf eindringliche Weise deutlich, wie groß der Mangel an Kita-Plätzen in Hilden ist. Um betroffenen Familien zu zeigen, dass die Politik dieses gravierende Problem wahrnimmt und sofort Schritte zur Verbesserung der Situation gehen will, soll diese vergleichsweise einfache Lösungsmöglichkeit genutzt und zügig realisiert werden. Zu lange wurde bisher über notwendige Baumaßnahmen nur geredet, ohne konkrete Schritte zu unternehmen und existierende Planungen umzusetzen.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt und aufgefordert, umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgertreff an der Lortzingstraße so schnell wie möglich in eine zweigruppige Kita umzubauen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur Beratung der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2023 ff. auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 40/176 am 08.03.2023 im Jugendhilfeausschuss stellte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Ergänzungsantrag. Zielrichtung des Antrages ist, den Bürgertreff Lortzingstraße kurzfristig zu schließen und die Räumlichkeiten der benachbarten Kindertageseinrichtung Traumquelle zuzuschlagen.

 

Bedarfsanalyse

 

Die im Jugendhilfeausschuss eingebrachte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung wurde dort beschlossen.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung kommt zu folgendem Schluss:

„Mit Stand der Bedarfsanzeigen im Januar 2023 wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Versorgungsquote von 98,00 % (30 fehlende Plätze) für Kinder über 3 Jahren erwartet. Nur durch die 77 Überbelegungen kann die Versorgung der über 3-jährigen Kinder annähernd, aber nicht umfassend sichergestellt werden. Dramatisch ist die Tatsache, dass die Überbelegungen mittlerweile rd. 33 % der freien Plätze ausmachen. Weitere Zuzüge werden voraussichtlich zu einer Verschärfung der Situation beitragen, insbesondere bei Zuzug von Familien mit zwei Kindern im Alter unter sechs Jahre. Dies zwingt die Verwaltung weiter, zu handeln. 

 

Es ist geboten,

     die Überbelegungen abzubauen, bzw. die durch die geringeren Überbelegungen im Vergleich zum Vorjahr fehlenden Plätze auszubauen

     ausreichend Plätze für Kinder über drei Jahre anzubieten und 

     das Platzangebot auch deutlich innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten ab Bedarfsanzeige auszusprechen.“ (S.21)

 

Aktuelle Planungen zur Erweiterungen des Angebotes im Bereich der Kindertageseinrichtungen

 

Zurzeit laufen verschiedene Maßnahmen zum Aufbau neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen (vgl. auch Sitzungsvorlage zur Kindergartenbedarfsplanung). Diese Maßnahmen führen allerdings erst ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zu einer Verbesserung der Betreuungssituation.

 

Die Fertigstellung der neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtung am Standort Holterhöfchen 18 ist im Kindergartenjahr 2024/2025 geplant.

Insgesamt sollen im Kindergartenjahr 2024/2025, unter Einbeziehung der Erweiterung des Familienzentrums „Mühle“ um zwei Gruppen und der gleichzeitig notwendigen Schließung der eingruppigen städtischen Kitas „Itterpänz“ und „Am Holterhöfchen“, fünf neue Gruppen mit insgesamt 109 Plätzen (12 Plätze für Kinder unter drei Jahren/ 97 Plätze für Kinder über drei Jahren) zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Für den Standort Beethovenstraße ist eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Es ist ein „Haus des Lernens“ anvisiert, dass sowohl eine viergruppige Kita, als auch eine Erweiterung der Grundschule auf Vierzügigkeit beinhaltet. Diese Maßnahme wird erst in den Folgejahren umgesetzt.

 

Erweiterung der Kita Traumquelle um die Räume des Bürgertreffs Lortzingstraße

 

Um die Betreuungssituation kurzfristiger zu verbessern, wurde beantragt, den Bürgertreff an der Lortzingstraße in zwei Kita-Gruppen umzubauen.

 

Der Bürgertreff Lortzingstraße befindet sich direkt neben der Kita Traumquelle im zweiten Flügel des ehemaligen Hallenbades und ist von der Gebäudefläche her genau hälftig zur bereits umgebauten Kita zu sehen.

Da ein Umbau des Bürgertreffs zu einer Kita bereits mehrfach als vergleichsweise „einfache“ und schnelle Lösung diskutiert wurde, hat im Januar 2023 eine Begehung mit der Fachberatung des Landesjugendamtes stattgefunden, um die Machbarkeit eines solchen Projektes zu prüfen. Prinzipiell sind sowohl das Außengelände (10-12 qm pro Kind), als auch die vorhandenen Räume geeignet, die Kita Traumquelle um zwei Gruppen zu erweitern.

 

Alternative Räumlichkeiten für die Angebote im Bürgertreff Lortzingstraße

 

Für den kurzfristigen Aufbau von zwei zusätzlichen Kitagruppen am Standort Lortzingstraße ist jedoch die Verlagerung der Angebote im Bürgertreff Lortzingstraße erforderlich.

 

Nach dem aktuellen Nutzungsplan des Bürgertreffs werden die Räumlichkeiten von vier Institutionen regelmäßig wöchentlich benutzt. Dabei handelt es sich um die Rheumaliga, das DRK, die Tanzsportgemeinschaft und ein Elterncafe für Eltern mit Kindern aus der Ukraine als „Brückenprojekt“. Die teilnehmenden Familien sind in der Regel auf der Suche nach einem Be-treuungsplatz und nutzen das Café als Zwischenlösung. Hinzu kommen einzelne Veranstaltungen (Karnevalsvereine, Puppenbühnen) und private Nutzungen durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Feiern insbesondere am Wochenende.

 

Für die Veranstaltungen, die zurzeit regelmäßig wöchentlich im Bürgertreff stattfinden, sollten alternative Räumlichkeiten gesucht werden. Eine Unterbringung im derzeitigen Gebäudebestand der Stadt Hilden wird jedoch nicht in jedem Fall möglich sein.

 

Private Veranstaltungen müssen nach Schließung des Bürgertreffs in kommerziell betriebenen Veranstaltungsräumen - wie z.B. der Stadthalle Hilden - oder in Veranstaltungsräumen anderer Träger stattfinden.

 

Um ggfs. mittelfristig einen neuen Bürgerbegegnungsraum am Standort Beethovenstraße ersatzweise zu schaffen, könnte das Projekt „Haus des Lernens“ erweitert werden. Zur Prüfung dieser Option wurde die Machbarkeitsstudie um den Auftrag erweitert, zusätzlich zu den Kita- und Schulerweiterungsbauten auch den Bau eines Begegnungsraum für Bürger:innen an diesem Standort zu prüfen.

 

Umsetzung des Umbaus

 

Bei positivem Beschluss muss die hierfür notwendige Planung ausgeschrieben und bis zur Veranschlagungsreife (HOAI-Leistungsphase III - Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) vergeben werden.

 

Bei ungestörtem Projektverlauf könnte eine Fertigstellung bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 erreicht werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Betreuung der mit der Planung und der Bauleitung beauftragten Ingenieur- und Architekturbüros und bauausführenden Firmen durch Mitarbeitende des Amtes für Gebäudewirtschaft prioritär betrieben werden und im Verlauf der Maßnahme keine Komplikationen insbesondere im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung auftreten. Aufgrund der hohen Priorität dieses zusätzlichen kurzfristigen Projektes müssen im Beschlussfall personelle Ressourcen im Amt für Gebäudemanagement von anderen Projekten verlagert werden. Dies betrifft voraussichtlich die Dachsanierungen Lortzingstraße und die Fortführung der Planungen für das „Haus des Lernens“, die in der Projektplanung entsprechend nach hinten verschoben werden müssen.

 

Mit der Maßnahme werden neue Kindergartenplätze geschaffen. Da es sich hier um eine wesentliche zukunftsorientierte Umgestaltung der Funktion und Zweckbestimmung handelt, ist der Umbau als Investitionsmaßnahme zu bewerten. Die für das Projekt notwendigen Planungskosten für Architekt, TGA-Planer und Gutachten (Schall, Tragwerk, Brandschutz etc.) werden mit ca. 115.000 Euro geschätzt. Diese sind mit Beschluss zum Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN außerplanmäßig bereitzustellen, da die Ausschreibung der Planungsleistung über alle Leistungsphasen erfolgt.

 

Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und im ersten Schritt bis zur Erstellung der § 13 KomHVO-Unterlagen. Diese sind zu erstellen, da die Gesamtprojektkosten die vom Rat für bauliche Investitionsmaßnahmen beschlossene Wesentlichkeitsgrenze übersteigen und damit der Rat nach Vorberatung in den politischen Gremien die Finanzmittel für die benötigte Bauleistung ebenfalls außerplanmäßig bereitstellen kann. In diesem Zuge werden bei positivem Beschluss des Rates die weiteren Planungsleistungen beauftragt. Mit Vorliegen der Kostenberechnung nach DIN 276 kann für die Maßnahme ein Förderantrag zur Förderung der Investitionen eingereicht werden.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Umnutzung und der Innenausbau hat keine wesentliche Klimarelevanz.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investition

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

-

Erweiterung Kita Traumquelle um 2 Gruppen in den Räumen des Bürgertreffs

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0113030010 / NEU

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergibt sich folgender zusätzlicher Bedarf:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0113010010 / NEU

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

115.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0113030010 / IO26250008 Am Feuerwehrhaus 17, Erweiterung

785100

Auszahlung für Baumaßnahmen

115.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung ergibt sich aus dem gesetzlichen Anspruch zur Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen gem. § 24 SGB VIII.

Nach bisherigen Kenntnisstand geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um eine investive Baumaßnahme handelt. Eine abschließende Bewertung kann aber erst erfolgen, wenn die Entwurfsplanung vorliegt.

gez. Stuhlträger