Betreff
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Ersatzbeschaffung eines Rettungstransportwagens
Vorlage
WP 20-25 SV 68/029
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2023 für das Jahr 2024 für die Ersatzbeschaffung eines Rettungstransportwagens in Höhe von 350.000 EUR (Investition IO68260019).

 

Die Deckung erfolgt über die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2023 für das Jahr 2026 für die Ersatzbeschaffung eines Kleinmüllsammelfahrzeugs (Investition IO68260077).


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rettungsdienst der Stadt Hilden ist mit drei Rettungswagen und einem Krankentransportfahrzeug ausgestattet. Die Fahrzeuge werden sowohl im 24-Stunden- als auch im 12-Stundenbetrieb eingesetzt. Angesichts der stetig steigenden Einsatzzahlen geraten die Fahrzeuge immer mehr an ihre Belastungsgrenze. Dauerhafte Kaltstartphasen, hohe und sofortige abgeforderte Motordrehmomente, sowie erhöhte Anforderung an Karosserie und Aufbau im Hinblick der hohen Schließ- und Öffnungsvorgänge von Fahrzeug- und Aufbautüren, führen zu erhöhten Ausfallquoten.

Bei einem Rettungsdiensteinsatz erfolgen im Durchschnitt mind. drei Motorkaltstartvorgänge, sowie mind. vier Türöffnungs- und Schließvorgänge je Einsatzfahrt. Im Durchschnitt wird ein 24-Stunden-Rettungswagen 15-mal alarmiert. Die Fahrtstrecken eines Rettungsdiensteinsatzes in Hilden beträgt im Durchschnitt ca. 9 km, eine Motorwarmlaufphase erfolgt entsprechend der geringen Laufstrecke und der ständigen Start-/Stoppvorgänge nicht, was dazu führt, dass dem Fahrzeugmotor seine Maximalleistung überwiegend im Kaltbereich abgefordert wird. Des Weiteren sind Fahrzeugrahmen und Fahrwerk angesichts der hohen Leermasse von 85% der Gesamtmasse nicht mit anderen, herkömmlichen Fahrzeugtypen sowie deren Belastungen und -grenzen vergleichbar.

 

Gemäß dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Mettmann, ist die Feuerwehr Hilden verpflichtet drei Rettungsdienstfahrzeuge ständig vorzuhalten. Aufgrund der Nutzung und dem damit einhergehenden Verschleiß wurde die Nutzungsdauer/ Abschreibung mit der Afa.-Nr. 6.09 auf sechs Jahre festgelegt. Auf Grund der v.g. Belastungen und der Erfahrungen des Zentralen Bauhofes in der Vergangenheit ist eine Ersatzbeschaffung nach dieser Nutzungsdauer dringend gegeben und sollte nicht in Folgejahre geschoben werden.

 

Im Haushalt 2023 ist die Ersatzbeschaffung für das in Rede stehende Fahrzeug im Jahr 2024 mit einem Planansatz in der Finanzplanung mit 350.000 EUR unter der I-Nummer IO68260019 veranschlagt. Dies entspricht der bisher üblichen Verfahrensweise, dass die Bestellung und Lieferung der Rettungsdienstfahrzeuge in dem Haushaltsjahr eingeplant werden, indem die Fahrzeuge ihre Nutzungsdauer erreicht haben.

 

Angesichts der allgemeinen globalen Marktentwicklung und den damit verbundenen Lieferengpässen ist diese Vorgehensweise aktuell nicht möglich. Im Rahmen einer umfassenden Markterkundung hat sich herausgestellt, dass sich die Lieferzeiten wesentlich verlängert haben.

Die aktuell im Zulauf befindlichen zwei Rettungsdienstfahrzeuge, deren Beschaffung im Haushaltsjahr 2022 (IO68260002) und im Haushaltsjahr 2023 (IO68260008) geplant war, bestätigen dies. Zurückblickend haben die Lieferzeiten ca. 12 Monate nach Auftragsvergabe betragen. Nach Auskunft der Lieferanten betragen die voraussichtlichen Lieferzeiten zurzeit zwischen 28 und 36 Monate. Um den langen Lieferzeiten entgegenzuwirken und damit die Einsatzbereitschaft des Hildener Rettungsdienstes sichergestellt bleibt, schlägt die Verwaltung vor, die Bestellung des Rettungswagens ins Jahr 2023 vorzuziehen, damit planmäßig in 2024, spätestens jedoch in 2025 die Lieferung erfolgen kann, um die langen Lieferzeiten zu kompensieren.

 

Um die Bestellung auslösen zu können, muss jedoch in den Haushalt 2023 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden, die für diese Maßnahme bisher nicht vorhanden ist und somit außerplanmäßig bereitgestellt werden muss. Die Auszahlung des Betrages erfolgt - wie bereits in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2023 vorgesehen - in 2024 bzw. bei späterer Lieferung auch später.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung zum Haushalt 2023 ist unter der I-Nr. IO68260077 für das Jahr 2026 eine Ersatzbeschaffung für das Kleinmüllsammelfahrzeug ME-ZB 2102 vorgesehen. Hierzu wurde im Haushalt 2023 für das Jahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 Euro aufgenommen. Aus heutiger Sicht findet die Bestellung für dieses Fahrzeug frühestens im Jahr 2024, wenn nicht gar in 2025 statt; jedoch der Geldmittelabfluss wird wie vorgesehen weiterhin in 2026 erfolgen. Deshalb ist die diesem Beschaffungsvorgang zugeordnete Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 neu zu etatisieren. Somit kann die im Haushalt 2023 enthaltene Verpflichtungsermächtigung als Deckung für die außerplanmäßig bereitzustellende Verpflichtungsermächtigung dienen.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO68260019

EB-Rettungswagen ME-FW 108

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

IO68260019
Verpflichtungsermächtigung

075002

Zugänge Fahrzeuge

0

2024

IO68260019

075002

Zugänge Fahrzeuge

350.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

IO68260019
Verpflichtungsermächtigung

075002

Zugänge Fahrzeuge

350.000

2024

IO68260019

075002

Zugänge Fahrzeuge

350.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

IO68260077
Verpflichtungsermächtigung

075002

Zugänge Fahrzeuge

800.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gemäß § 85 GO NRW dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren ausnahmsweise auch überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Sachlich und zeitlich ist die außerplanmäßige Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung unabweisbar, weil sonst vor dem Hintergrund der langen Lieferzeiten aufgrund des sich in der verlängerten Nutzungszeit voraussichtlich entwickelnden technischen Zustands des zu ersetzenden Fahrzeugs das Ausfallrisiko zu groß wird.

Gez.
Stuhlträger