Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW:
Sperrmarkierung Bogenstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/077
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1145 / Sm.
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Seit Aufhebung der Sperrmarkierungen - am 20.01.2023 - gegenüber meiner Grundstückseinfahrt zugunsten der Parkplatzsuchenden des Fußballclubs VfB - Hilden, bin Ich und meine Besucher bei der Ein- und Ausfahrt zu meinem Grundstück sehr stark behindert.

Sehr schnell stellten sich ganztägige Dauerparker ein. …

 

Es ist wünschenswert, wenn vor beschlossenen Maßnahmen, die davon betroffenen Anlieger

zeitlich und schriftlich informiert werden.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

 

Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Ich erwarte Rückbau der durchgeführten Markierungen bzw. Parkbuchten und eine Fahrbahnmarkierung wie sie bei den Häusern Bogenstr. 2 bis zur Nordstraße vorhanden ist.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle jedoch nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund eines Antrages der Ratsfraktion der FDP vom 08. Februar 2022: „Wiederherstellung zweier öffentlicher Parkflächen auf der Bogenstraße“, wurde die beigefügte Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/040 von der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss am 11.05.2022 und im Rat am 14.09.2022, zur Beratung gestellt (siehe Anlage 2).

 

Die Niederschrift (siehe Anlage 3) der Sitzung des Rates vom 14.09.2022 führt dazu aus, dass einstimmig beschlossen wurde, die damals gesperrten Parkflächen gegenüber der Einfahrt Bogenstraße 5 wieder zur öffentlichen Nutzung freizugeben.

 

Diese Entscheidung ist in Kenntnis des als Anlage 4 beigefügten Schreibens erfolgt, das mit E-Mail vom 13.09.2022 von der Verwaltung an die Mitglieder des Rates der Stadt Hilden versandt wurde.

 

Die Änderungen der Markierungen wurden - wie im Antrag erläutert - in der Zwischenzeit ausgeführt. Die ebenfalls mehrheitlich beschlossene Anpassung der Bordsteinabsenkung ist beauftragt (die Änderung der Bordsteinabsenkung hat sich sowohl corona- als auch witterungsbedingt verzögert).

 

 

Vor dem Hintergrund, dass die entsprechenden Sachverhalte bereits im Stadtentwicklungsausschuss und im Rat der Stadt Hilden ausführlich dargestellt und diskutiert wurden sowie eine entsprechende Entscheidung einstimmig beschlossen wurde, empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag nicht zu befürworten.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die im „Bürgerantrag“ vorgeschlagenen Maßnahmen besitzen aus Sicht der Verwaltung keine nachhaltigen und relevanten Auswirkungen auf das Klima.