Betreff
Konzept zur Prüfung historisch belasteter Straßennamen
Vorlage
WP 20-25 SV 61/117
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.    die Verwaltung wird mit nachfolgenden Arbeitsschritten beauftragt:

 

a)    Erstellung einer Übersicht mit Hintergrundinformationen über die Straßenbenennungen in Hilden.

b)    Eingrenzung auf relevante Straßennamen

c)    Gegebenenfalls vertiefende Untersuchung durch externe Fachgutachter

d)    Vorschlag zur Einordnung der Straßennamen in die drei Kategorien (A: schwer belastet; B: teilweise belastet; C: unbelastet)

 

2.    Anschließend erfolgt durch die Verwaltung ein Zwischenbericht an den Stadtentwicklungsausschuss.

3.    Zur Bewertung der bisherigen Einordnung der Straßenbenennungen und zur Erarbeitung einer Handlungsempfehlung wird eine Kommission gebildet, die aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter je Ratsfraktion besteht und, in beratender Funktion, einer fachkundigen Historikerin bzw. einem fachkundigen Historiker.
Der Vorsitz des Stadtentwicklungsausschusses führt auch den Vorsitz in dieser Kommission.

4.    Die Empfehlung der Kommission wird dem Stadtentwicklungsausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorgelegt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Überprüfung der Straßennamen in Hilden zu erstellen, ob dort Personen geehrt werden, die sich zum Nationalsozialismus oder rechtsnationalem Gedankengut bekannt haben.

 

Gemäß o.a. Beschluss, ist dem Ausschuss ein Vorschlag zu unterbreiten, welche Straßennamen geändert und welche Kriterien hierfür angewendet werden sollten.

 

 

Allgemeiner Hintergrund und Einordnung des Sachverhaltes

 

Straßenbenennungen dienen einerseits der stadträumlichen Orientierung und Adressbildung, werden aber unter anderem auch dafür verwendet, in ehrender Weise an besondere Verdienste von Personen oder geschichtliche Ereignisse zu erinnern.

 

In Hilden gibt es ca. 360 Straßen- und Platznamen. Davon sind ca. 137 nach Personen benannt.

 

Da die Bewertung persönlicher Verdienste und geschichtlicher Ereignisse einem gesellschaftspolitischen Wandel unterliegt, ist eine Prüfung der Straßennamen nach aktuellen Maßstäben möglich. So sind zweifellos insbesondere die Straßennamen zu hinterfragen, deren Namensgeber mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können. Viele Städte und Gemeinden haben ihre Straßennamen vor dem Hintergrund dieses Kriteriums bereits kritisch geprüft, z.B. Hamburg, Offenburg, Uelzen, Bremerhaven, Oldenburg, Mainz, Münster, Hannover, usw.

 

Andere Städte haben den Kriterienkatalog ausgeweitet, um darüber hinaus noch weitere Straßennamen zu hinterfragen, die im Zusammenhang mit historischen Ereignissen oder nach Persönlichkeiten benannt sind, deren Wirken gegen unsere heutigen gesellschaftlichen Grundwerte verstößt. Zum Beispiel standen in Düsseldorf neben biografischen Bezügen zur NS-Diktatur, zusätzliche historisch belastende Faktoren im Fokus der Prüfung, wie Verbrechen im Kontext des Kolonialismus, Verbindung der Personen mit Rassismus, Antisemitismus, Minderheitenverfolgung, Chauvinismus oder Militarismus.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es ratsam, der Untersuchung der Hildener Straßennamen einen solchen erweiterten Kriterienkatalog zugrunde zu legen und sich am Düsseldorfer Modell zu orientieren.

 

 

Eingrenzung auf relevante Straßennamen

 

In Anlehnung an das Düsseldorfer Modell empfiehlt die Verwaltung, den Kreis der relevanten Personen einzugrenzen, indem die vor 1870 gestorbenen nicht in die Prüfung einbezogen werden. Bei dieser Eingrenzung wird davon ausgegangen, dass bei den Personen, die vor 1870 verstorben sind, die Bewertungskriterien einer parlamentarisch-demokratischen, aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht angelegt werden können.

 

Zur Vollständigkeit sei erwähnt, dass Funktionsnamen (etwa Marktstraße, Mühlenstraße), Tier- und Pflanzennamen (z.B. Lärchenweg, Schwanenplatz), sowie Topographie- und Flurnamen (u.a. Zur Verlach, Zum großen Holz) selbstverständlich nicht überprüft werden. Auch Toponyme (Ortsnamen wie Berliner Straße, Walder Straße) werden nicht überprüft.

 

 

Kategorien

 

Entsprechend dem Düsseldorfer Modell schlägt die Verwaltung vor, die nach dieser erfolgten Eingrenzung verbleibenden Fälle in drei Kategorien einzuordnen:

 

A: schwer belastet / nicht haltbar

B: diskussionswürdig, teilweise belastet, Abwägungsprozess notwendig (hier wären auch erläuternde Informationen im öffentlichen Raum denkbar)

C: unbelastet (unter C fallen sowohl völlig unbedenkliche Benennungen als auch solche, die heutzutage nicht mehr durchgeführt würden)

 

Bei Zweifelsfällen sind gegebenenfalls im Vorfeld der Einordnung vertiefende Untersuchungen durchzuführen.

 

 

Bewertung der Straßennamen

 

Als Grundlage für eine vertiefende historische Analyse und Bewertung werden derzeit durch das Stadtarchiv alle vorliegenden Informationen über die Hildener Straßennamen zusammengestellt. Im Zusammenhang mit den Benennungen sind zum Beispiel historische Ratsbeschlüsse auszuwerten, Hintergründe zu den namensgebenden Personen zu recherchieren sowie zeitliche und räumliche Umstände der Benennung zu eruieren.

 

Wie oben angeführt erfolgt dann auf dieser Grundlage die Eingrenzung auf relevante Straßennamen, die dann den drei Kategorien zugeordnet werden. In Zweifelsfällen kann vor der Zuordnung in eine der drei Kategorien eine vertiefte Untersuchung erforderlich sein.

 

Derzeit ist nicht absehbar, ob Straßennamen darunter sind, die einer vertieften Untersuchung unterzogen werden müssen und wie viele davon den Kategorien A und B zuzuordnen sind. Gegebenenfalls sind für die vertiefende Untersuchung externe Fachgutachten zu erstellen, um zu fundierten Ergebnissen zu kommen. Hierfür besteht die Möglichkeit, den Lehrstuhl für Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf zu beauftragen.

 

Auf dieser Basis sollte eine Kommission bewerten, wie mit den Straßennamen, die der Kategorie A und B zugeordnet wurden, umgegangen werden sollte. Sollte es die Kommission für erforderlich halten, dass zu einzelnen Straßennamen eine noch weitergehende Untersuchung erforderlich ist, kann sie auch diese Empfehlung aussprechen.
Die Empfehlung der Kommission wird dem Stadtentwicklungsausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Kommission sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Ratsfraktionen und, in beratender Funktion, einem Historiker zusammensetzt.
Der Vorsitz der Kommission sollte aus Sicht der Verwaltung in der Hand der Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses liegen.

 

 

Zwischenbericht und weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung wird dem Stadtentwicklungsausschuss einen Zwischenbricht vorlegen, sobald die Straßennamen aus Sicht der Verwaltung den Kategorien zugeordnet sind.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer