Betreff
022-23 Anregung nach § 24 GO NRW: Grüne Welle auf der Berliner Straße und der Walder Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/076
Aktenzeichen
IV / 66.1 / Gr. Welle / Th. Sm.
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Der Verkehrsfluss auf den beiden Straßen ist durch immer wieder zu beobachtende Staus und Wartezeiten für die Kfz gekennzeichnet. Diese Situation führt verstärkt zu Abgasemissionen, erhöhter Feinstaubbelastung und lauteren Anfahrtsgeräuschen. Eine eingerichtete grüne Welle würde die Emissionen verringern und somit zu einer Verbesserung der ökologischen Situation an dieser Hauptverkehrsstraße beitragen.

 

Ergänzung mit E-Mail vom 05.03.2023:

Ergänzend zu meinem Antrag möchte ich noch hinzufügen, dass die Verkehrssituation auf den beiden Straßen von vielen Verkehrsteilnehmern kritisiert wird.

 

Privat und beruflich bin ich jeden Tag, oft mehrmals am Tag auf der Berliner Straße unterwegs. Auch von meiner Arbeitsstelle in der Nähe der Kreuzung Berliner Str./Elberfelder Str. beobachte ich oft die sich dort stauenden Autos.

Die Situation verschärft sich öfters, wenn es auf den umliegenden Autobahnen zu Verkehrsstörungen kommt, und die Hauptverkehrsader Hildens als Ausweichmöglichkeit genutzt wird.

Mit dem Einrichten der grünen Welle, könnte die Strecke wesentlich entlastet werden und damit die Umwelt durch weniger Abgase und Feinstaub geschont werden sowie viel Zeit, Sprit und Ärger gespart werden.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Bürgerantrag wird zur fachlichen Bewertung und Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

Eine Empfehlung hierzu spricht der Hauptausschuss nicht aus.

 

 

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt den Bürgermeister, in Verhandlungen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger eine Verbesserung der Ampelschaltung (grüne Welle) auf der Berliner Straße und der Walder Straße zu erreichen.


Hinweis zum Verfahrensablauf:

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle jedoch nicht gebunden ist.

 

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe für Straßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus unterschiedlichsten Blickwinkeln werden die Schaltungen der Lichtsignalanlagen an den Hildener Hauptverkehrsstraßen und ihre Koordination untereinander immer wieder kritisiert. Mit Zunahme der Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen, steigern sich die Überlastungserscheinungen in den Hauptverkehrszeiten - insbesondere in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden.

 

Die Überlastungen werden umso deutlicher wahrgenommen, wenn zusätzliche Störungen in der Koordinierung der Lichtsignalanlagen durch technische Defekte im Verkehrsrechner des Landesbetriebs Straßenbau.NRW auftreten - wie im Dezember 2022 geschehen.

 

Mit der beigefügten Anregung nach § 24 GO wird gebeten, dass die Stadtverwaltung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger in Verhandlungen tritt, um eine Verbesserung der Koordination der Lichtsignalanlagen zu erreichen.

 

Bei dem in der Anregung genannten Straßenzug Berliner Straße / Walder Straße handelt es sich um eine Bundesstraße (B228), die über die Elberfelder Straße nach Haan führt, und in Weiterführung in Richtung Hilden-Ost / Solingen um eine Landesstraße (L85).

 

Die Lichtsignalanlagen auf den beiden Straßenzügen werden durch den Landesbetrieb Straßenbau.NRW betrieben und über einen zentralen Verkehrsrechner gesteuert. Dieser Rechner ist inzwischen relativ alt und nach Wahrnehmung der Stadtverwaltung auch störungsanfällig.

Da sich der Verkehrsrechner im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, hat die Stadt Hilden hier jedoch keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit, sondern kann nur, bei eventuellen Störungen des Rechners, den Landesbetrieb auffordern, hier für Abhilfe zu sorgen.

 

 

Als Untere Straßenverkehrsbehörde hat die Stadtverwaltung die Koordinierung der Lichtsignalanlagen zu Beginn der 2000er Jahre durch externe Fach-Ingenieurbüros planen und ein Programm erstellen lassen.

Sowohl für die Berliner Straße (Bundessstraße B 228) als auch die Walder Straße (Landesstraße L 85) (in 2008) wurde diese Steuerung umgesetzt, die bei einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung eine Grüne Welle ermöglicht.

 

Die äußerst kompakte Siedlungsstruktur in Hilden und der enge zur Verfügung stehende Straßenraum verhindern in Verbindung mit der hohen Verkehrsdichte, die zu einem sehr großen Anteil aus dem Ziel- und Quellverkehr in Hilden entsteht, jedoch den unbehinderten Ablauf der Grünen Welle.

Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 21.000 Kfz/Tag (Berliner Straße) bzw. 19.000 Kfz/Tag (Walder Straße) führen bereits geringfügige Störungen, zu Rückstauerscheinungen, die die Koordination in Frage stellen, weil die Straßen in Hilden keine durchgehenden Fahrstreifen haben, über die der Verkehr ungehindert fließen kann. Zu den Störungen zählen am Fahrbahnrand ein- und ausparkende Fahrzeuge, und auch Abbiegevorgänge auf den Fahrspuren. An der Walder Straße kann man an jeder zweiten Ecke vom Geradeaus-Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen. Des Weiteren fließt sehr viel Fahrzeugverkehr aus den umliegenden Wohngebieten bei der Walder Straße oder den zufließenden Hauptverkehrsstraßen - wie z.B. Ellerstraße / Benrather Straße, Gerresheimer Straße, Hochdahler Straße, Elberfelder Straße - bei der Berliner Straße auf die Streckenabschnitte, so dass die Nebenrichtungen ebenfalls immer wieder „Grünes Licht“ anfordern und die Hauptrichtung „einbremsen“.

 

Speziell auf der Walder Straße gibt es weiterhin zwei Fußgängerbedarfsampeln, die den querenden Fußgängern eine verringerte Wartezeit anbieten sollen (Nahversorgungszentrum Walder Straße 286 sowie Grundschulstandort Walder Straße 100). Derartige Anforderungen gehen (auch wenn sie nachvollziehbar sind) natürlich zu Lasten der Koordinierung der Grünen Welle.

 

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist festzuhalten, dass eine weitere Verbesserung heutzutage kaum mehr möglich ist, da die bestehende Steuerung bereits optimiert wurde, wenn die Lichtsignalanlagen störungsfrei laufen. Jede Anlage hat ein eigenes Steuerungsprogramm, das im Zusammenhang mit Detektoren die Grünzeiten verteilt. Um die bestmöglichen Voraussetzungen für eine „Grüne Welle“ zu schaffen, wurden die einzelnen Programme bei der Installation aufeinander abgestimmt.

 

 

In dem ständigen Austausch zwischen Stadtverwaltung und Landesbetrieb Straßenbau.NRW wird die Stadtverwaltung weiterhin darum bitten, dass der relativ alte und nach Wahrnehmung der Stadtverwaltung störungsanfällige Verkehrsrechner seitens des Landesbetriebs ausgetauscht wird.

Ohne Änderung der regelmäßigen verkehrlichen und örtlichen Rahmenbedingungen lassen sich leider sonst keine weiteren Optimierungen finden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Sektor Mobilität / Verkehr hat einen Anteil von gut 30% an den klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen.
Nach herrschender Meinung hat die Umstellung der Antriebstechnik sowie die erhebliche Reduzierung der Wege, die mit dem motorisierten Individualverkehr durchgeführt werden, wesentlichen Einfluss auf die notwendige Reduzierung dieser Emissionen. Die Verstetigung der Verkehrsflüsse hat nur geringen Einfluss hierauf.