Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschießt die Eintragung des Gebäudes Benrather Straße 45 in die Denkmalliste.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Gebäude Benrather Straße 45 liegt innerhalb der Satzung für den Denkmalbereich Benrather Straße vom 01.11.1987. In § 2 der Satzung ist das Gebäude in der Auflistung der Gebäude enthalten, die sich auf das gesamte Escheinungsbild des Denkmalbereichs besonders prägend auswirken.
Aufgrund seiner Lage innerhalb des Denkmalbereichs haben
sich die heutigen Eigentümer im Vorfeld des Kaufes zwecks Beratung zum
Denkmalschutz an die Untere Denkmalbehörde gewendet.
Daraufhin fand ein gemeinsamer Ortstermin statt, bei dem über die geplanten kleineren Renovierungsmaßnahmen gesprochen wurde.
Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass das Gebäude aufgrund des sehr guten Erhaltungszustandes auch im Gebäudeinneren und der Gebäuderückseite nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde als Baudenkmal in Frage kommt. Die neuen Eigentümer stehen der geplanten Eintragung positiv gegenüber.
Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland die vorläufige Eintragung des Gebäudes gemäß § 4 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) mit Schreiben vom 08.09.2022 durchgeführt. Mit der vorläufigen Eintragung unterliegt das Gebäude bereits den Schutzvorschriften des DSchG NRW.
Sowohl die Untere Denkmalbehörde als auch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland als beratendes Fachamt vertreten die Auffassung, dass das Gebäude die Tatbestandsvoraussetzungen zur Eintragung als Baudenkmal erfüllt.
Mit der Eintragung als Baudenkmal unterliegt das Gebäude dem kompletten Bestandsschutz und kann so dauerhaft erhalten bleiben.
Zur Begründung der Eintragung wird folgendes dokumentiert:
Darstellung
der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals:
Zweigeschossiges, voll unterkellertes Gebäude
mit traufständigem Satteldach mit zwei Dachgauben mit flachem Satteldach. Das
Gebäude ist Teil einer straßenbegleitenden Bebauung aus dem Anfang des 20.Jh.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ist
nahezu unverändert. Lediglich die Fenster wurden als Kunststofffenster mit
innenliegenden Sprossen erneuert. Die Straßenfassade ist sehr qualitätsvoll
gestaltet und hat zahlreiche Zierelemente aus Stuck.
Die Straßenfassade ist vierachsig mit
hochrechteckigen Fenstern mit leicht korbbogigem Sturz. Das Erdgeschoss ist
durch ein Gesimsband vom Obergeschoss getrennt. Die beiden mittleren Achsen
springen durch einen flachen Risalit hervor. Die jeweils seitlichen Achsen sind
im Erdgeschoss mit Putzrissquaderung gestaltet. Der Risalit hat im Erdgeschoss
eine aufwändige Bossierung. Das Obergeschoss ist mit einem glatten Putz
versehen. Die Fenster sind mit Putzfaschen im neoklassizistischen Stil umrahmt
und übergiebelt.
Das Traufgesims ist mit einem Klotzchenfries
betont.
Der Sockel ist durch ein Gesimsband
abgesetzt. Der Eingang erfolgt über 3 Stufen. Die Haustür ist im Original
erhalten.
Die Rückfassade ist backsteinsichtig und hat
drei Fensterachsen mit hochrechteckigen Fenstern bzw. Türen, die ebenso als
Kunststofffenster bzw. Türen erneuert wurden. Vor der westlichen Achse befindet
sich ein weiß verputzter eingeschossiger Anbau, dessen Pultdach teilweise durch
ein Flachdach mit Dachterrasse verändert wurde. Die Öffnungen des Anbaus sind
nicht mehr in den originalen Abmessungen erhalten und späteren Datums.
Datierung
Erbaut wurde das Gebäude zu Anfang des
20.Jh.
Der älteste im Stadtarchiv Hilden vorhandene
Beleg des Hauses stammt aus dem Hildener Adressbuch von 1907. Die Nutzung ist
dort als Wohnen aufgeführt.
Lage, städtebauliche und ortsgeschichtliche
Bedeutung:
Die im Norden gelegene Benrather Straße stellte die wichtigste
Ost-West-Verbindungsachse Düsseldorf - Hilden - Bergisches Land dar.
Bereits ab den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts entstand an dieser
Ausfallstraße eine geschlossene Wohnbebauung, die bis zum heutigen Tage
weitgehend von Veränderungen verschont geblieben ist. Vermutlich ist
insbesondere die Häuserzeile nördlich der Benrather Straße die Älteste in
Hilden. Die Bebauung reiht sich entlang vorgegebener Baufluchten und schwankt
zwischen 2 1/2 und 3 1/2 Geschossen. Sie weist prägnante Merkmale des
ausgehenden 19. Jahrhunderts auf, die insbesondere durch Fassaden der
Wilhelminischen Zeit geprägt werden. Große bis palaisartige Gebäude
repräsentieren den neuen Reichtum der Wilhelminischen Ära, und die Ornamentik
der vorwiegend in Putz ausgeführten Fassaden ist vorangegangenen Stilepochen -
wie z.Z. des Historismus üblich - entlehnt. So sind Stilelemente der
Renaissance, des Barock bis hin zum Jugendstil vertreten. Die herausragenden
Gebäude dieser Straßenseite wurden bereits vor vielen Jahren als Baudenkmal
eingetragen.
Die südliche Benrather Straße, zu deren Bebauung das Gebäude Nr. 45
gehört, und die einmündende Wehrstraße sind abgesehen von wenigen Ausnahmen mit
Häusern um die Jahrhundertwende bebaut.
Der gesamte Bereich ist ein hervorragendes und für Hilden einmaliges
Beispiel einer geschlossenen bürgerlichen Bebauung, die nicht nur von baukünstlerischer,
sondern auch von stadtgeschichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung ist.
Durch die weitgehend erhaltene Originalsubstanz werden dem Betrachter intakte
Bilder von Straßenräumen übermittelt, die die Lebensform und das Umfeld der
Menschen gegen Ende des 19. Jahrhunderts eindrucksvoll dokumentiert.
Begründung des Denkmalwertes:
Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte
des Menschen und der Stadt Hilden, da es den Typus des Wohngebäudes zu seiner
Entstehungszeit repräsentiert und die Wohn- und Lebensweise zu Anfang des 20.
Jahrhundert dokumentiert.
Das Objekt stellt ein qualitätsvolles,
nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für einen städtisch geprägten
Wohnungsbau in Hilden zu Beginn des 20.Jh.dar.
Auch aus städtebaulichen Gründen ist das
Gebäude von Bedeutung.
Das Gebäude Benrather Straße 45 befindet sich innerhalb des
Geltungsbereichs der Satzung für den Denkmalbereich Benrather Straße in der
Stadt Hilden vom 01.11.1987.
Das Gebäude ist in § 2 der Satzung als ein das
Erscheinungsbild besonders prägendes Gebäude aufgeführt und bildet einen
unverzichtbaren Bestandteil der historischen Bebauung Hildens.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen
wissenschaftliche, insbesondere architektur- und ortshistorische sowie städtebauliche
Gründe vor.
Als denkmalwürdig wird das Haupthaus Benrather Straße 45 eingestuft
(siehe Flurkarte). Der rückwärtige Anbau wird aufgrund seiner Veränderungen
nicht als denkmalwert betrachtet.
Heutige Nutzung:
Das Gebäude Benrather Straße 45 wird als Einfamilienhaus genutzt.
Daher wird seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, die endgültige Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hilden vorzunehmen.
Gemäß § 10a der Hauptsatzung der Stadt Hilden ist der Stadtentwicklungsausschuss für die Aufgaben des Denkmalschutzgesetzes zuständig.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga |