Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat
entsendet auf Antrag der CDU Fraktion:
in den
Wahlprüfungsausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglieder Fabian
Filatov
(anstelle
von Michael Wegmann)
in den
Paten- und Partnerschaftsausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglieder Michael
Wegmann
(anstelle
von Fabian Filatov)
b)
Weiterhin
entsendet der Rat auf Vorschlag des Jugendparlaments :
in den Schul- und Sportausschuss
als beratendes Mitglied anstelle von
Annika Rasche Julius
Buschmann
Das bisherige stellv. beratende Mitglied, Frau Paula Buschmann, scheidet
mit sofortiger Wirkung aus dem Ausschuss aus. Eine Nachfolge wird derzeit nicht
benannt.
c)
Der Rat
nimmt zur Kenntnis:
Das Jugendparlament hat als Vertreterin und Stellvertreter
für den Jugendhilfeausschuss
als beratendes Mitglied Ella Schmidt (anstelle von Illias Kenssi),
als stellv. beratendes Mitglied Julius Buschmann (anstelle von Paula Buschmann)
bestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Nachdem eine Neuwahl des Jugendparlamentes stattgefunden hat, kommt es zu Neubesetzungen der Vertreter/innen des Jugendparlamentes im Jugendhilfeausschuss sowie im Schul- und Sportausschuss.
Zu b:
Durch Ratsbeschluss im Jahr 2015 wurde einer Vertreterin
bzw. einem
Vertreter des Jugendparlamentes eine beratende Mitgliedschaft im Schul- und
Sportausschuss zugewiesen.
Das Jugendparlament hat der Verwaltung folgende Besetzung für
den Schul- und Sportausschuss benannt:
Beratendes Mitglied: Julius Buschmann,
stellv. beratendes Mitglied: Ella Schmidt
Die stellv. Besetzung wäre jedoch nicht gesetzeskonform, da
Ella Schmidt erst 16 Jahre alt ist.
Gemäß § 58 Abs. 4 S. 1 GO NRW können nur volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen angehören, wenn diese vom Rat gewählt sind.
Diese gesetzliche Vorgabe führt dazu, dass das Jugendparlament aktuell keinen Stellvertreter/ keine Stellvertreterin für den beratenden Sitz im Schul- und Sportausschuss entsenden kann, da es keine weiteren volljährigen Jugendparlamentarier/innen gibt.
Im Zuge des vom Jugendparlament gestellten Antrages auf ein generelles Rede- und Antragsrecht in allen Fachausschüssen, wird die Verwaltung in der Sitzungsvorlage zu diesem Antrag auf die rechtliche Problematik eingehen und verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen. Die Sitzungsvorlage wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Mai zur Beratung gestellt.
Zu c:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss und es gilt eine Ausnahmeregelung der Altersvorgabe für beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Gem. § 5 Abs. 3 AG-KJHG können durch Satzung weitere sachkundige Männer und Frauen als beratende Mitglieder ernannt werden - eine Altersvoraussetzung regelt das Gesetz nicht. Daher können auch minderjährige Mitglieder des Jugendparlamentes zu beratenden Mitgliedern im JHA berufen werden.
Die Bildung und Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69 ff SGB VIII i. V. m § 3 AG KJHG und
§ 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden. Gem. § 4, Abs. III, lit. j) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden wird eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlaments von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlaments bestellt. Die Bestellung wird dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister