Bericht über die zweite Beteiligungsphase
Auswahl des Zielszenarios
Beschlussvorschlag:
- Der Bericht über die zweite umfassende Beteiligungsphase wird zur
Kenntnis genommen.
- Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das vorgestellte Szenario
Hilden Klimafreundlich 2030 (Szenario
3) als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Mobilitätskonzeptes für
die Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
10.08.2022 wurde ein erstes Zwischenergebnis bei der Erarbeitung des neuen Mobilitätskonzeptes
für Hilden erreicht. Auf der Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/084
beriet der Ausschuss über die erste umfassende Beteiligungsphase und über den
Einstieg in die neue Arbeitsphase zu den Themen Leitbild, Zielvorstellung und
Handlungsfelder.
Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur ersten Beteiligungsphase
zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt,
dass die Bearbeitungsphase A „Bestandsanalyse Verkehr“ im Rahmen der Erstellung
des Mobilitätskonzeptes für Hilden damit abgeschlossen ist und die nächste
Bearbeitungsphase B „Erarbeitung von Leitbild, Ziel und Handlungsfeldern“
begonnen wird.“
Aus Sicht der Verwaltung konnte nun die Bearbeitungsphase
B „Erarbeitung von Leitbild, Ziel und Handlungsfeldern“ ebenfalls abgeschlossen
werden. Wie schon bei der „Bestandsanalyse Verkehr“ erfolgte eine umfangreiche
Beteiligung, über die hier zunächst berichtet werden soll.
Beteiligung
Im Wesentlichen wurden im Zuge der 2.
Beteiligungsphase folgende „Beteiligungsformate“ durchgeführt:
- Workshop des
Stadtentwicklungsausschusses als nicht-öffentliche Sondersitzung am 12.11.2022
- zweite Stadtkonferenz
Mobilität am 08.12.2022 in der Stadthalle
- zweite Sitzung
des Arbeitskreises Mobilität am 19.01.2023 (Lokale Akteure und
Vertreter
der Fraktionen)
im Rathaus
- Erste
Beteiligung des Beirates Mobilität in der Zeit Februar 2023
(regionale Akteure)
Im Mittelpunkt dieser Beteiligungsformate
stand jeweils die Frage, welcher Handlungsrahmen für die künftige Mobilität und
Mobilitätsentwicklung in Hilden herangezogen werden soll, welches Szenario
diesen Handlungsrahmen am besten formuliert und in welchen Handlungsfeldern
dementsprechend die zukünftigen Schwerpunkte bei der Umsetzung gesetzt werden
sollen.
Ausgangspunkt der Diskussionen war dabei
immer die gegenwärtige Situation bei der Verkehrsmittelwahl in Hilden, wie sie
sich aus der umfassenden Bestandsanalyse ergeben hatte:
Diese Verkehrsmittelwahl-Verteilung (Stand:
2022) muss sich zugunsten der sog. „Verkehrswende“ ändern, um einen relevanten
Beitrag zur Erreichung von Klimaschutz-Zielen leisten zu können.
Der Workshop
des Stadtentwicklungsausschusses am 12.11.2022 war eine erstmalige
Veranstaltung. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses befassten sich aktiv
mit gleich mehreren Aufgabenstellungen:
a. Welche Erwartungen und Ziele
haben Sie hinsichtlich der Mobilität 2030?
b. Welche Ziele setzen wir uns in
Hilden konkret?
c. Wie wollen wir unsere Ziele
erreichen?
d. In welchen Handlungsfeldern
sollen Schwerpunkte gesetzt werden?
Wichtig hierbei ist die kausale Verbindung: Entsprechen
die Maßnahmen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder nicht dem übergeordneten
Ziel/Leitbild, sind die Ziele nicht zu erreichen.
Die Ergebnisse des Workshops sind als Anlage
1 der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die 2.
Stadtkonferenz Mobilität war weniger gut besucht als die erste
Veranstaltung im Frühjahr, jedoch beteiligte sich die anwesende Bürgerschaft
auch hier rege. Die Ergebnisse der Diskussion fasst das Protokoll zusammen,
welches als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Die zweite Sitzung des Arbeitskreises
Mobilität war ebenso zielführend und hat verwertbare Ergebnisse gebracht.
In seiner Sitzung am 09.03.2022 hatte der Stadtentwicklungsausschuss über die Zusammensetzung
dieses „Arbeitsgremiums“ beschlossen. Auch der Senioren- sowie der
Behindertenbeirat gehören dem Gremium an.
In der Sitzung im Januar 2023 ging es zunächst
um die Frage: Bei welchem Verkehrsmittel besteht Ihrer Meinung nach besonderer
Handlungsbedarf?
Dem schloss sich die Diskussion über die
Frage „Welche Zielrichtung wünschen Sie sich für die Mobilität in Hilden?“ an.
Die Antworten auf diese Fragen und sonstige
Diskussionsinhalte sind in Anlage 3 dargestellt.
Bei der Veranstaltung kristallisierte sich
heraus, dass aus fachlicher Sicht für Hilden nur ein Zielszenario vorgeschlagen
werden kann, in dem der Motorisierte Individualverkehr (MIV) von heute ca. 51%
auf ca. 40% reduziert wird, der Anteil des Fahrradverkehrs an der
Verkehrsmittelwahl von heute 18% auf 24% ansteigt, der Fußverkehr von 22% auf
24% wächst und schließlich der ÖPNV von 9% auf 12% zunimmt.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises sind in
einem Protokoll festgehalten, welches als Anlage 3 der Sitzungsvorlage
beigefügt ist.
Mit dem Beirat Mobilität sollen
insbesondere regionale Akteure einbezogen werden; die Stadt
Hilden ist keine „Insel“, sondern liegt in
einer auch mobilitätstechnisch eng vernetzten Region.
Es wurden den Beteiligten in dieser zweiten
Beteiligungsrunde drei (bei den Hildener Bürgervereinen) bzw. vier Fragen (bei
den externen Beteiligten) gestellt:
- Können Sie die
Szenarienempfehlung nachvollziehen?
- Gibt es aus
Ihrer Sicht Anmerkungen/Anregungen zu den gezeigten Szenarien und den
Handlungserfordernissen?
- Welche Aspekte
sollten aus Ihrer Sicht im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung der
Stadt Hilden auch im Mobilitätssektor eine besondere Rolle spielen?
sowie (für die
Externen)
- Wo bestehen
Schnittstellen zwischen Hilden und Ihrer Kommune/Ihrem Verband/Ihrer
Institution?
Die Antworten sind naturgemäß individuell
ausgefallen.
Rückmeldungen gab es von den Nachbarstädten
Haan, Langenfeld, Solingen und dem Kreis Mettmann, von der Rheinbahn und der
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Von den Bürgervereinen erfolgten keine
Rückmeldungen.
Die Inhalte der Rückmeldungen sind in Anlage
4 (4a bis 4f) dargestellt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass
die Empfehlung für das Szenario 3 „Hilden Klimafreundlich 2030“ fachlich für
nachvollziehbar, aber auch als ehrgeizig angesehen wird.
Ebenso wird auf die zunehmende Bedeutung der
Förderung des ÖPNV hingewiesen, dessen Linien Hilden mit den Nachbarstädten
verbinden. Zudem wird auf Kooperationsmöglichkeiten in diesem Bereich
hingewiesen. Gleiches gilt für den Fahrradverkehr.
Empfehlung
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, dass bis zum Jahr 2035 die Klimaschutzziele
der Bundesregierung bis 2045 in Hilden bis 2035 umzusetzen sind und somit in
Hilden für 2035 „Treibhausgas-Neutralität“ hergestellt werden soll (das
bedeutet ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Abbau von Treibhausgasen).
Die Stadt Hilden beabsichtigt so, ähnlich wie die Landeshauptstadt Düsseldorf,
bis 2035 den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes gerecht zu werden.
Es wird in dem Zusammenhang auf die
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/018/3 verwiesen.
Für den Mobilitätssektor in Hilden bedeutet
dies, dass bis zum Jahr 2030 die immanenten Treibhausgasemissionen massiv
gegenüber dem Stand von 2020 reduziert werden müssen.
Dies ist aus fachlicher Sicht ohne eine
„Verkehrswende“ nicht zu erreichen. Vielmehr ist es erforderlich, ein Ziel zu wählen, welches mit einer
merkbaren Verringerung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) an
der Verkehrsmittelwahl in Hilden verbunden ist:
Hilden Klimafreundlich
2030
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei gleichbleibender Anzahl der Wege
ca. 19.000 Wege pro Tag mit anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden als mit
dem PKW.
Hinsichtlich der Klima-relevanten Auswirkungen kann folgende Graphik den
Ansatz verdeutlichen:
Säule 1 stellt dabei den Istzustand dar.
Säule 2 stellt die Entwicklung im sog. „Ohnefall“ dar, d.h. nur aufgrund
technologischer Entwicklungen im Motoren- und Antriebsbereich werden bereits
merkbare CO2-Einsparungen zu erwarten sein.
Gleiches gilt (Säule 3) für eine Vorgehensweise, in der leichte und
kostengünstige Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden und MIV sowie
Parkraumangebot nicht stark eingeschränkt werden (Szenario 1).
Säule 4 zeigt die Bedeutung einer Vorgehensweise, in der die
Verkehrsträger gleichwertig betrachtet werden, Alternativen zum Auto geschaffen
werden und der Umweltverbund verbessert wird. (Szenario 2)
Säule 5 (Szenario 3) schließlich zeigt auf, welche Auswirkungen eine
Vorgehensweise hat, die den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland
und damit auch der Stadt Hilden am nächsten kommt. Mit einem Fokus auf
Maßnahmen, die den ÖPNV stark ausbauen und verbessern, den Umweltverbund (Fuß
u. Rad) als attraktives Angebot ausbauen, auch und gerade zu Lasten des MIV,
sowie auf Maßnahmen, die z.T. außerhalb der Planungshoheit der Stadt Hilden
liegen, lassen sich die deutlichsten Verringerungen bei den CO2-Emissionen im
Jahr erreichen.
Dies entspricht im Wesentlichen auch den Ergebnissen der Beteiligungen.
Daher wird seitens der
Verwaltung vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom
13.12.2022 „Treibhausgas-Neutralität im Jahr 2023“ die Vorgehensweise des Szenarios 3 mit der Zielformulierung „Hilden
Klimafreundlich 2030“ als Grundlage für die weitere Bearbeitung vorgeschlagen.
Handlungsfelder
Um das soeben formulierte Ziel zu erreichen, nämlich 19.000 Wege der
Hildener Bevölkerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die
Verkehrsträger ÖPNV, Fahrrad und Fußgängerverkehr zu verlagern, sind die
Handlungsfelder zu beachten, die für die Mobilitätssituation in Hilden von
Bedeutung sind:
-
Autoverkehr
(inkl. E-Mobilität)
-
Parken
(ruhender Verkehr)
-
Lieferverkehr
-
Schülerverkehr
-
Radverkehr
-
Fußverkehr
-
ÖPNV
-
Multimodalität
Für diese Handlungsfelder lassen sich bereits jetzt Schlussfolgerungen
für die sich anschließenden Maßnahmenvorschläge ziehen:
- Der
Straßenraum ist ein knappes „Gut“, vielen Fahrzeugen und
Nutzungsansprüchen steht wenig Platz zur Verfügung
- Im Zentrum der
Aufmerksamkeit werden die verkehrlichen Hauptachsen stehen, also die
Hauptverkehrsstraßen in Hilden (bzw. die Straßen des Vorbehaltsnetzes).
Weitere Vorgehensweise
An die Beschlussfassung zum Ziel (der Mobilitätsentwicklung) schließen
sich die nächsten Schritte bei der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes für
Hilden an. Im Anschluss an die Beschlussfassung zum in Hilden zu erreichenden
Ziel bei der Verkehrsmittelwahl werden in den verschiedenen Handlungsfeldern vom
beauftragten Planungsbüro zahlreiche Maßnahmenvorschläge zu entwickeln sein.
Hierbei werden auch Vorschläge aus der zu Beginn der Arbeiten zum
Mobilitätskonzept erfolgten Internet-Beteiligung in die Überlegungen
einbezogen.
Die Maßnahmenvorschläge werden im folgenden Beteiligungs- und Diskussionsphase
im weiteren Verlauf dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt, der eine erste
Vorauswahl vornehmen soll. Anschließend werden die Diskussionen in den schon
bekannten Beteiligungsformaten geführt werden: ein dritter Arbeitskreis
Mobilität, eine dritte Beiratsbeteiligung, eine dritte Stadtkonferenz Mobilität
in der Stadthalle. Die sich hieraus ergebenden Meinungsbilder zu möglichen
Maßnahmen werden dann dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Dies soll möglichst bis zum Sommer 2023 geschehen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister