Betreff
Mobilitätskonzept für Hilden:
Bericht über die zweite Beteiligungsphase
Auswahl des Zielszenarios
Vorlage
WP 20-25 SV 61/116
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP_MoKo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht über die zweite umfassende Beteiligungsphase wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das vorgestellte Szenario Hilden Klimafreundlich 2030 (Szenario 3) als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Mobilitätskonzeptes für die Stadt Hilden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.08.2022 wurde ein erstes Zwischenergebnis bei der Erarbeitung des neuen Mobilitätskonzeptes für Hilden erreicht. Auf der Basis der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/084 beriet der Ausschuss über die erste umfassende Beteiligungsphase und über den Einstieg in die neue Arbeitsphase zu den Themen Leitbild, Zielvorstellung und Handlungsfelder.

Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur ersten Beteiligungsphase zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, dass die Bearbeitungsphase A „Bestandsanalyse Verkehr“ im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes für Hilden damit abgeschlossen ist und die nächste Bearbeitungsphase B „Erarbeitung von Leitbild, Ziel und Handlungsfeldern“ begonnen wird.“

 

Aus Sicht der Verwaltung konnte nun die Bearbeitungsphase B „Erarbeitung von Leitbild, Ziel und Handlungsfeldern“ ebenfalls abgeschlossen werden. Wie schon bei der „Bestandsanalyse Verkehr“ erfolgte eine umfangreiche Beteiligung, über die hier zunächst berichtet werden soll.

 

Beteiligung

 

Im Wesentlichen wurden im Zuge der 2. Beteiligungsphase folgende „Beteiligungsformate“ durchgeführt:

 

  • Workshop des Stadtentwicklungsausschusses als nicht-öffentliche Sondersitzung am 12.11.2022
  • zweite Stadtkonferenz Mobilität am 08.12.2022 in der Stadthalle
  • zweite Sitzung des Arbeitskreises Mobilität am 19.01.2023 (Lokale Akteure und Vertreter

der Fraktionen) im Rathaus

  • Erste Beteiligung des Beirates Mobilität in der Zeit Februar 2023 (regionale Akteure)

 

Im Mittelpunkt dieser Beteiligungsformate stand jeweils die Frage, welcher Handlungsrahmen für die künftige Mobilität und Mobilitätsentwicklung in Hilden herangezogen werden soll, welches Szenario diesen Handlungsrahmen am besten formuliert und in welchen Handlungsfeldern dementsprechend die zukünftigen Schwerpunkte bei der Umsetzung gesetzt werden sollen.

 

Ausgangspunkt der Diskussionen war dabei immer die gegenwärtige Situation bei der Verkehrsmittelwahl in Hilden, wie sie sich aus der umfassenden Bestandsanalyse ergeben hatte:

 

 

         

 

Diese Verkehrsmittelwahl-Verteilung (Stand: 2022) muss sich zugunsten der sog. „Verkehrswende“ ändern, um einen relevanten Beitrag zur Erreichung von Klimaschutz-Zielen leisten zu können.

 

Der Workshop des Stadtentwicklungsausschusses am 12.11.2022 war eine erstmalige Veranstaltung. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses befassten sich aktiv mit gleich mehreren Aufgabenstellungen:

 

a.   Welche Erwartungen und Ziele haben Sie hinsichtlich der Mobilität 2030?

b.   Welche Ziele setzen wir uns in Hilden konkret?

c.   Wie wollen wir unsere Ziele erreichen?

d.   In welchen Handlungsfeldern sollen Schwerpunkte gesetzt werden?

 

Wichtig hierbei ist die kausale Verbindung: Entsprechen die Maßnahmen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder nicht dem übergeordneten Ziel/Leitbild, sind die Ziele nicht zu erreichen.

 

Die Ergebnisse des Workshops sind als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die 2. Stadtkonferenz Mobilität war weniger gut besucht als die erste Veranstaltung im Frühjahr, jedoch beteiligte sich die anwesende Bürgerschaft auch hier rege. Die Ergebnisse der Diskussion fasst das Protokoll zusammen, welches als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

Die zweite Sitzung des Arbeitskreises Mobilität war ebenso zielführend und hat verwertbare Ergebnisse gebracht. In seiner Sitzung am 09.03.2022 hatte der Stadtentwicklungsausschuss über die Zusammensetzung dieses „Arbeitsgremiums“ beschlossen. Auch der Senioren- sowie der Behindertenbeirat gehören dem Gremium an.

 

In der Sitzung im Januar 2023 ging es zunächst um die Frage: Bei welchem Verkehrsmittel besteht Ihrer Meinung nach besonderer Handlungsbedarf?

Dem schloss sich die Diskussion über die Frage „Welche Zielrichtung wünschen Sie sich für die Mobilität in Hilden?“ an.

Die Antworten auf diese Fragen und sonstige Diskussionsinhalte sind in Anlage 3 dargestellt.

Bei der Veranstaltung kristallisierte sich heraus, dass aus fachlicher Sicht für Hilden nur ein Zielszenario vorgeschlagen werden kann, in dem der Motorisierte Individualverkehr (MIV) von heute ca. 51% auf ca. 40% reduziert wird, der Anteil des Fahrradverkehrs an der Verkehrsmittelwahl von heute 18% auf 24% ansteigt, der Fußverkehr von 22% auf 24% wächst und schließlich der ÖPNV von 9% auf 12% zunimmt.

 

Die Ergebnisse des Arbeitskreises sind in einem Protokoll festgehalten, welches als Anlage 3 der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

Mit dem Beirat Mobilität sollen insbesondere regionale Akteure einbezogen werden; die Stadt

Hilden ist keine „Insel“, sondern liegt in einer auch mobilitätstechnisch eng vernetzten Region.

Es wurden den Beteiligten in dieser zweiten Beteiligungsrunde drei (bei den Hildener Bürgervereinen) bzw. vier Fragen (bei den externen Beteiligten) gestellt:

  • Können Sie die Szenarienempfehlung nachvollziehen?
  • Gibt es aus Ihrer Sicht Anmerkungen/Anregungen zu den gezeigten Szenarien und den Handlungserfordernissen?
  • Welche Aspekte sollten aus Ihrer Sicht im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt Hilden auch im Mobilitätssektor eine besondere Rolle spielen?

sowie (für die Externen)

  • Wo bestehen Schnittstellen zwischen Hilden und Ihrer Kommune/Ihrem Verband/Ihrer Institution?

 

Die Antworten sind naturgemäß individuell ausgefallen.

Rückmeldungen gab es von den Nachbarstädten Haan, Langenfeld, Solingen und dem Kreis Mettmann, von der Rheinbahn und der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Von den Bürgervereinen erfolgten keine Rückmeldungen.

Die Inhalte der Rückmeldungen sind in Anlage 4 (4a bis 4f) dargestellt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Empfehlung für das Szenario 3 „Hilden Klimafreundlich 2030“ fachlich für nachvollziehbar, aber auch als ehrgeizig angesehen wird.

Ebenso wird auf die zunehmende Bedeutung der Förderung des ÖPNV hingewiesen, dessen Linien Hilden mit den Nachbarstädten verbinden. Zudem wird auf Kooperationsmöglichkeiten in diesem Bereich hingewiesen. Gleiches gilt für den Fahrradverkehr.

 

Empfehlung

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, dass bis zum Jahr 2035 die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 in Hilden bis 2035 umzusetzen sind und somit in Hilden für 2035 „Treibhausgas-Neutralität“ hergestellt werden soll (das bedeutet ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Abbau von Treibhausgasen). Die Stadt Hilden beabsichtigt so, ähnlich wie die Landeshauptstadt Düsseldorf, bis 2035 den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes gerecht zu werden.

Es wird in dem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage WP 20-25 SV IV/018/3 verwiesen.

 

Für den Mobilitätssektor in Hilden bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2030 die immanenten Treibhausgasemissionen massiv gegenüber dem Stand von 2020 reduziert werden müssen.

 

Dies ist aus fachlicher Sicht ohne eine „Verkehrswende“ nicht zu erreichen. Vielmehr ist es erforderlich, ein Ziel zu wählen, welches mit einer merkbaren Verringerung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) an der Verkehrsmittelwahl in Hilden verbunden ist:

 

Hilden Klimafreundlich 2030

 

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei gleichbleibender Anzahl der Wege ca. 19.000 Wege pro Tag mit anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden als mit dem PKW.

 

Hinsichtlich der Klima-relevanten Auswirkungen kann folgende Graphik den Ansatz verdeutlichen:

 

 

 

Säule 1 stellt dabei den Istzustand dar.

Säule 2 stellt die Entwicklung im sog. „Ohnefall“ dar, d.h. nur aufgrund technologischer Entwicklungen im Motoren- und Antriebsbereich werden bereits merkbare CO2-Einsparungen zu erwarten sein.

Gleiches gilt (Säule 3) für eine Vorgehensweise, in der leichte und kostengünstige Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden und MIV sowie Parkraumangebot nicht stark eingeschränkt werden (Szenario 1).

Säule 4 zeigt die Bedeutung einer Vorgehensweise, in der die Verkehrsträger gleichwertig betrachtet werden, Alternativen zum Auto geschaffen werden und der Umweltverbund verbessert wird. (Szenario 2)

 

Säule 5 (Szenario 3) schließlich zeigt auf, welche Auswirkungen eine Vorgehensweise hat, die den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch der Stadt Hilden am nächsten kommt. Mit einem Fokus auf Maßnahmen, die den ÖPNV stark ausbauen und verbessern, den Umweltverbund (Fuß u. Rad) als attraktives Angebot ausbauen, auch und gerade zu Lasten des MIV, sowie auf Maßnahmen, die z.T. außerhalb der Planungshoheit der Stadt Hilden liegen, lassen sich die deutlichsten Verringerungen bei den CO2-Emissionen im Jahr erreichen.

 

Dies entspricht im Wesentlichen auch den Ergebnissen der Beteiligungen.

 

Daher wird seitens der Verwaltung vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 13.12.2022 „Treibhausgas-Neutralität im Jahr 2023“ die Vorgehensweise des Szenarios 3 mit der Zielformulierung „Hilden Klimafreundlich 2030“ als Grundlage für die weitere Bearbeitung vorgeschlagen.

 

 

 

Handlungsfelder

 

Um das soeben formulierte Ziel zu erreichen, nämlich 19.000 Wege der Hildener Bevölkerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Verkehrsträger ÖPNV, Fahrrad und Fußgängerverkehr zu verlagern, sind die Handlungsfelder zu beachten, die für die Mobilitätssituation in Hilden von Bedeutung sind:

-          Autoverkehr (inkl. E-Mobilität)

-          Parken (ruhender Verkehr)

-          Lieferverkehr

-          Schülerverkehr

-          Radverkehr

-          Fußverkehr

-          ÖPNV

-          Multimodalität

 

Für diese Handlungsfelder lassen sich bereits jetzt Schlussfolgerungen für die sich anschließenden Maßnahmenvorschläge ziehen:

  • Der Straßenraum ist ein knappes „Gut“, vielen Fahrzeugen und Nutzungsansprüchen steht wenig Platz zur Verfügung
  • Im Zentrum der Aufmerksamkeit werden die verkehrlichen Hauptachsen stehen, also die Hauptverkehrsstraßen in Hilden (bzw. die Straßen des Vorbehaltsnetzes).

 

Weitere Vorgehensweise

 

An die Beschlussfassung zum Ziel (der Mobilitätsentwicklung) schließen sich die nächsten Schritte bei der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes für Hilden an. Im Anschluss an die Beschlussfassung zum in Hilden zu erreichenden Ziel bei der Verkehrsmittelwahl werden in den verschiedenen Handlungsfeldern vom beauftragten Planungsbüro zahlreiche Maßnahmenvorschläge zu entwickeln sein. Hierbei werden auch Vorschläge aus der zu Beginn der Arbeiten zum Mobilitätskonzept erfolgten Internet-Beteiligung in die Überlegungen einbezogen.

 

Die Maßnahmenvorschläge werden im folgenden Beteiligungs- und Diskussionsphase im weiteren Verlauf dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt, der eine erste Vorauswahl vornehmen soll. Anschließend werden die Diskussionen in den schon bekannten Beteiligungsformaten geführt werden: ein dritter Arbeitskreis Mobilität, eine dritte Beiratsbeteiligung, eine dritte Stadtkonferenz Mobilität in der Stadthalle. Die sich hieraus ergebenden Meinungsbilder zu möglichen Maßnahmen werden dann dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Dies soll möglichst bis zum Sommer 2023 geschehen.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister