Betreff
Antrag Nr. 164-23 Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2023: Standardisierte Darstellung von Fahrradaufstellbereichen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/075
Aktenzeichen
IV / 66.1 / ARAS / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterung der Antragstellerin:

 

Markierte Fahrradaufstellbereiche an ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen wurden analog den niederländischen Beispielen (OFOS) beginnend ab 1991 auch in Hilden eingerichtet.

 

Da die wenigsten bereits markierten Aufstellbereiche mit roter Farbe oder rotem Kaltasphalt versehen sind, sollte eine rote Neumarkierung Standard in Hilden sein (siehe Beispiel Nr. 1 – Gerresheimer-, Berliner Str.).

Die Abbiegerichtungen sind durch kleine weiße Pfeile auf rotem Grund zu verdeutlichen.

 

Innerhalb der nächsten 3 Jahre sind alle im Anhang aufgeführten Kreuzungen entsprechend zu gestalten. Dabei sollen im ersten Jahr die mit 5 Kreuzen gekennzeichnet Kreuzungen bevorzugt werden.

Ebenso sind bereits vorhandene, beschädigte Markierungen in Aufstellflächen vorrangig zu reparieren.

 

Die niederländische Abkürzung OFOS bedeutet „aufgeblasener Fahrradaufstellstreifen“.

Sie tragen wesentlich zur Sicherheit der Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr bei und sollten in der Stadt Hilden einheitlich dargestellt werden.

 


Antragstext:

 

Standardisierte Darstellung von Fahrradaufstellbereichen an Ampelkreuzungen umsetzen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 25.01.2023 brachte die Fraktion von Bündnis´90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Antrag Nr. 164-23 (siehe Anlagen 1 bis 10) ein. Ziel des Antrags ist, an Kreuzungen Aufstellbereiche für Fahrradfahrende zu markieren.

 

 

Zuständigkeit

 

Der Gegenstand des Antrages fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde und liegt demnach in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Stadtverwaltung. Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde nach den Straßengesetzen bzw. der Straßenverkehrsordnung. Sie ist daher einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.

 

 

Erläuterung

 

Nach § 9 Absatz 3b der Hauptsatzung der Stadt Hilden wird die Entscheidung der Stadtverwaltung mit nachfolgenden Erläuterungen dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben:

 

Die von der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN angeführten „OFOS“ („opgeblazen fietsopstelstrook“) sind Radverkehrsanlagen, die von niederländischen Verkehrsplanern im Nachbarland zum Einsatz gebracht werden.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese Radverkehrsanlagen als „ARAS“ („Aufgeweitete Radaufstellstreifen“) bezeichnet und bekannt.

 

Die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) veröffentlichten „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) führen dazu aus:

 

„Aufgeweitete Radaufstellstreifen werden durch eine vorverlegte Haltlinie für den Radverkehr über die gesamte Breite des Fahrstreifens gebildet. Die Stelle, an der der Kraftfahrzeugverkehr bei Rot halten soll, wird durch die zurückverlegte Haltlinie angeordnet (siehe Anlage x: Skizzen ARAS).

Aufgeweitete Radaufstellstreifen können nur an Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten eingerichtet werden, damit die Mehrzahl der Radfahrer den Aufstellstreifen auch nutzen kann. Sie sichern den geradeaus fahrenden und/oder links abbiegenden Radverkehr.

Aufgeweitete Radaufstellstreifen sollten nach Möglichkeit mit Schutzstreifen oder Radfahrstreifen in der Knotenpunktzufahrt kombiniert werden, damit der Radverkehr an stehenden Kraftfahrzeugen vorbeifahren kann.

Die vorgezogenen Aufstellbereiche sollen 3,00 bis 5,00 m lang sein und mit Fahrradpiktogrammen deutlich erkennbar dem Radverkehr zugewiesen werden.

An Knotenpunktzufahrten mit längeren Sperrzeiten kann durch die Entflechtung rechts abbiegender Kraftfahrzeuge von geradeaus fahrendem oder links abbiegendem Radverkehr eine erhebliche Gefahrensituation entschärft werden. Darüber hinaus kann diese Lösung zur Erhöhung der Kapazität des Knotenpunktes beitragen, wenn dadurch rechts abbiegende Kraftfahrzeuge besser abfließen können und nachfolgenden Geradeausverkehr nicht behindern.“

 

Gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) können aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) insbesondere in untergeordneten Knotenpunktarmen zum Einsatz kommen.

 

 

Wie im Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN dargestellt, werden aufgeweitete Radaufstellstreifen bereits seit Jahren erfolgreich im Stadtgebiet Hilden zum Einsatz gebracht.

Hier sind sie sowohl bereits auf Gemeindestraßen (zum Beispiel: Hochdahler Straße / Hagdornstraße / Hummelsterstraße) als auch auf klassifizierten Straßen (zum Beispiel: Kirchhofstraße (L 403) / Am Kronengarten) umgesetzt worden.

 

Der Bau von aufgeweitete Radaufstellstreifen ist derzeit wie auch schon in der Vergangenheit ein wesentliches Thema der Verkehrsplanung. Die Stadtverwaltung Hilden wird kontinuierlich (nicht nur anlassbezogen) Knotenpunktbereiche untersuchen lassen, und, sofern entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt werden können, diese auch entsprechend den zur Verfügung stehenden Richtlinien umsetzen lassen.

 

Hierbei ist natürlich die Sicherheit und Leichtigkeit aller Verkehrsteilnehmer anzustreben.

 

 

Als Beispiele für Untersuchungen zukünftiger Einsatzorte sind insbesondere die Knotenpunkte der Velo-Route (Düsseldorf-Hilden-Solingen-Wuppertal) und die der noch umzusetzenden kommunalen Fahrradstraßen zu benennen.

 

Sofern, unter Beachtung der in der ERA genannten Kriterien, aufgeweitete Radaufstellstreifen entsprechend sinnvoll und sicher umgesetzt werden können und auch das benötigte Platzangebot im Knotenpunkt vorhanden ist, werden auch weiterhin derartige Radverkehrsanlagen angeordnet und umgesetzt.

 

 

Hinsichtlich der angesprochenen „Roteinfärbung“ ist jedoch mitzuteilen, dass die ERA dazu unter 3.3 Radfahrstreifen, stellvertretend auch für andere Radverkehrsanlagen, ausführt:

„In Problembereichen empfiehlt es sich, Radfahrstreifen (in der Regel rot) einzufärben.“

 

Analog zu dieser Aussage verfährt auch die Unfallkommission im Kreis Mettmann bei Unfallhäufungsstellen, die sich an Fußgänger- und/oder Radverkehrsanlagen entwickelt haben.

Nur bei derartigen Stellen wird mit einer „Roteinfärbung“ (in der Regel des Asphalts) gearbeitet, um ein „Abstumpfen“ der Verkehrsteilnehmer durch einen übermäßigen Einsatz optisch auffälliger Bereiche zu vermeiden.

 

Die Stadtverwaltung wird den Zustand der bereits rot eingefärbten Bereiche (siehe Anlage 3: Liste Erweiterter Fahrradaufstellbereiche) überprüfen und im Bedarfsfall den jeweiligen Straßenbaulastträger auffordern, die entsprechenden Markierungen zu erneuern.

 

 

Empfehlung

 

Vor dem Hintergrund, dass zu dem Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN die ausschließliche Entscheidungskompetenz bei der Stadtverwaltung liegt, empfiehlt die Verwaltung den Beschlussvorschlag zu ändern und den Bericht sowie die Zusage, den Zustand der bisher eingerichteten Fahrradaufstellbereiche zu prüfen und ggfs. zu erneuern bzw. zur Erneuerung aufzufordern, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Durch die Umsetzung der aufgeweiteten Radaufstellstreifen soll der Radverkehr sicherer werden. Dies kann mehr KfZ-Nutzer zur Nutzung von emissionsfreien Fahrrädern bewegen und die Verkehrswende hin zum Fahrrad positiv beeinflussen.

Durch Ersatz des KfZ-Verkehrs durch Fahrradverkehr kommt es zu einer Reduzierung der Abgas- und Staubemissionen, was sich grundsätzlich positiv auf das Stadt- bzw. Mikroklima auswirken kann. Eine Quantifizierung dieser Reduzierung ist nicht möglich.