Betreff
Antrag Nr. 165-23 der SPD vom 26.01.2023: Parkraum an öffentlichen Ladestationen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/073
Aktenzeichen
IV / 66.1 / PPlätzeELS / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen der Antragstellerin:

 

Die Anzahl an elektrobetriebenen Kraftfahrzeugen in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. Ein Trend, der sich auch im Hinblick auf eine klimafreundliche Mobilitätswende fortsetzen wird. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland eine Million öffentliche Ladepunkte für E-Mobilität verfügbar sein. Die Bundesregierung will eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur bereitstellen. Diese Ladeinfrastruktur wird in Hilden von den Stadtwerken Hilden errichtet.

 

An den Ladestationen der Stadtwerke Hilden ist das gleichzeitige Laden von zwei Fahrzeugen möglich. Hierfür stehen den Kundinnen und Kunden zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten für den Ladevorgang direkt an der Station zur Verfügung. Die Stadtverwaltung hat entschieden, dass an manchen Stationen nur eine reservierte Parkmöglichkeit für E-Fahrzeuge vorgehalten wird, obwohl das Laden von zwei Fahrzeugen möglich wäre. Aus Sicht der SPD-Fraktion widerspricht dieses Vorgehen dem Vorhaben einer klimafreundlichen Mobilitätswende in Hilden.

 

Die Politik sollte daher die Verwaltung beauftragen, an Ladestationen eine Anzahl an zeitlich begrenzten Ladeparkplätzen in Höhe der Ladepunkte vorzuhalten. Nur so wird die Attraktivität für den Umstieg auf E-Mobilität gesteigert und ein Beitrag zur Emissionsverminderung geleistet.

 


Antragstext:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beantragt die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, an öffentlichen Ladestationen für elektrobetriebene Kraftfahrzeuge eine Anzahl an zeitlich begrenzten Ladeparkplätzen in Höhe der möglichen Ladepunkte an der Station vorzuhalten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 26.01.2023 brachte die Fraktion der SPD den als Anlage 1 beigefügten Antrag ein, der das Ziel hat, an allen Ladesäulen, die die Stadtwerke Hilden GmbH im öffentlichen Verkehrsraum betreibt, zwei Parkplätze für einen Ladevorgang zu reservieren.

 

 

Zuständigkeit

 

Bevor inhaltlich erläutert wird, warum die Situation sich heute so darstellt, dass an manchen Ladesäulen zwei und an anderen nur ein Parkplatz reserviert ist, ist deutlich zu machen, dass der Gegenstand des Antrages in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde fällt und demnach in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der Stadtverwaltung liegt. Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde nach den Straßengesetzen bzw. der Straßenverkehrsordnung. Sie ist daher einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.

 

 

Begründung zur unterschiedlichen Anzahl der der allgemeinen Nutzung entzogenen Parkplätze

 

Nach § 9 Absatz 3b der Hauptsatzung der Stadt Hilden wird die Entscheidung der Stadtverwaltung mit nachfolgenden Erläuterungen dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben:

 

Bei der Installation und den Betrieb von Elektroladesäulen, sowie die dazugehörige Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen handelt es sich um eine dauerhafte Sondernutzung nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NW. Die Sondernutzung umfasst aber nicht die ggfs. zu reservierenden und der allgemeinen Nutzung zu entziehenden Parkplätze.

 

Am 21.03.2018 wurde u.a. vom Rat der Stadt Hilden beschlossen, dass die Stadtwerke Hilden (SWH) beim Ausbau des „Ladestationen-Netzes“ in Hilden unterstützt werden soll.

Deshalb wurde ein (Rahmen-)Gestattungsvertrag für die ersten 10 Standorte der Elektroladesäulen zwischen der Stadt Hilden und den Stadtwerke Hilden im Februar 2019 unterzeichnet.

 

Bei der Umsetzung dieser ersten 10 Standorte für Elektroladeparkplätze wurden jeweils beide an den Ladesäulen zur Verfügung stehenden Ladeplätze durch die Stadtverwaltung Hilden für die ausschließliche Nutzung von Elektrofahrzeugen beschildert, da es sich um Standorte handelte, die überwiegend wechselnde Besucher ansprach und die Parkplätze entweder durch Parkscheinautomaten oder durch Parkscheibe bewirtschaftet werden, wie z.B. in der Innenstadt oder an Parkplätzen mit mehr als lokaler Bedeutung (P&R und ähnliche).

 

Im März 2021 wandten sich die Stadtwerke Hilden erneut an die Stadtverwaltung, um im Stadtgebiet weitere 19 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten für das öffentliche Laden zu errichten und zu betreiben. Bei diesen Standorten handelt es sich um Lagen in Wohngebieten mit überwiegend verdichteter Wohnbebauung durch Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäusern. Hier werden die öffentlichen Parkplätze in der Regel durch ein anderes Klientel genutzt, nämlich um Nutzerinnen und Nutzer, die ihren Kfz länger abstellen wollen, z.B. über Nacht. Die Parkplätze in diesen Lagen sind in Hilden in der Regel gebührenfrei und in ihrer Nutzung nicht auf eine Zeitdauer beschränkt.

 

Der Verwaltungsvorstand begrüßte in seiner Sitzung am 16.03.2021 diese Initiative als einen Beitrag zur Verkehrswende und nahm, unter der folgenden Maßgabe, zustimmend Kenntnis von der Stellungnahme des Fachamtes:

Zunächst soll je neuer Ladestation in den Wohngebieten nur ein Parkplatz durch Beschilderung ausschließlich für Elektro-Autos reserviert werden. Der zweite Parkplatz kann von Elektro-Autos zum Laden, aber auch von Kfz mit Verbrennungsmotoren zum Parken benutzt werden.

 

Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass der Parkdruck insbesondere in diesen Wohngebieten mit verdichteter Wohnbebauung als sehr hoch, der Anteil an Elektrofahrzeugen aber noch eher als gering, zu bezeichnen ist.

Weiterhin lag der Anteil an Elektroautos, die extern geladen werden müssen, auf einem sehr geringen Niveau. Und auch mit Stand vom 02.01.2023 ist zu verzeichnen, dass nur ca. 3,6% der in Hilden zugelassenen Fahrzeuge auf Ladestationen angewiesen sind (insgesamt gelten 6,33% der Fahrzeuge als Elektroautos).

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass über 95 Prozent der in Hilden zugelassenen Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind bzw. nicht auf eine externe Ladestation abgewiesen sind („Hybrid-Fahrzeuge).

Weiterhin ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb entweder zu Hause oder an der Arbeitsstelle über private Wallbox-Anlagen geladen werden.

Somit muss aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der weitaus größere Anteil an Verkehrsteilnehmern weiterhin bei der Zur-Verfügung-Stellung von öffentlichem Parkraum entsprechende Berücksichtigung finden.

 

Dieser Tatsache entsprechend, wurden als Kompromiss im ersten Schritt die Parkplätze an den Elektroladestationen, die in den Wohngebieten errichtet wurden, so ausgeschildert, dass ein Parkplatz ausschließlich für Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang „reserviert“ wird. Der zweite Parkplatz kann sowohl von Elektrofahrzeugen als auch von Pkw mit Verbrennungsmotoren genutzt werden.

 

Sollte sich der prozentuale Anteil der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet deutlich erhöhen, wird durch die Stadtverwaltung geprüft, ob einzelne, oder ggf. auch alle, Elektroladeparkplätze in Gänze für Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang vorbehalten werden sollten.

Die Änderung der entsprechenden Beschilderung würde dann durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordnet und durch den Zentralen Bauhof errichtet werden.

 

Mit Unterstützung des Klimamanagements des Kreises Mettmann und des städtischen Klimamanagements werden deshalb immer wieder Auswertungen der Datenbank des Straßenverkehrsamtes des Kreis Mettmann durchgeführt, bei denen die prozentuale Verteilung der verschiedenen Antriebsarten überprüft wird - zuletzt mit dem Stand vom 02.01.2023.

 

 

Empfehlung

 

Vor dem Hintergrund, dass zu dem Antrag der SPD-Fraktion die ausschließliche Entscheidungskompetenz bei der Stadtverwaltung liegt, empfiehlt die Verwaltung den Beschlussvorschlag zu ändern und den Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Reservierung von Parkplätzen für den Ladevorgang von Elektrofahrzeugen, die auf eine externe Lademöglichkeit angewiesen sind, hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das lokale Klima.
Dennoch wird bei einer Nutzung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb lokal vor Ort im Vergleich zu einer entsprechenden Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor weniger CO2 emittiert.