Betreff
Entsiegelung und Begrünung von zwei Verkehrsinseln in städtischen Straßen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/072
Aktenzeichen
IV/66.3 Straßenbegleitgrün
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur Prüfung der Umgestaltung der zwei Verkehrsbegleitflächen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2022 wurde die Stadtverwaltung auf Antrag der FDP-Fraktion mit der Prüfung beauftragt, zwei Verkehrsinseln / Querungsteiler im Bereich Walder Straße/Berliner Straße und im Bereich Klotzstraße/Hagelkreuzstraße/Südstraße/Schulstraße zu entsiegeln, um dort zur Verbesserung des Stadtbildes und des Stadtklimas zusätzliche Straßenbegleitgrünflächen anzulegen.

Im Stadtentwicklungsausschuss am 23.11.2022 wurde eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für die Entsiegelung und für mögliche Bepflanzung zur Beratung vorgelegt. Weiterhin musste auch mitgeteilt werden, dass der Landesbetrieb Straßenbau.NRW die Umgestaltung der seitens der Antragstellerin ins Auge gefassten Verkehrsinseln / Querungsteiler untersagt hat.

 

Daraufhin wurde in der Sitzung am 23.11.2022 die Stadtverwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob zwei Verkehrsinseln / Querungsteiler, die in der Straßenbaulast der Gemeinde liegen, entsiegelt werden könnten. Auch hierfür sollten die Kosten für die Entsiegelung und mögliche Bepflanzung geschätzt und dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

Allgemeine Einschätzung zum Umbau von versiegelten Verkehrsbegleitflächen in Grünflächen

 

Die Entsiegelung und Bepflanzung weiterer Verkehrsbegleitflächen scheint aus heutiger Sicht der Verwaltung zwar grundsätzlich technisch möglich zu sein. Jedoch ist eine Umgestaltung solch kleiner Flächen aus Sicht der Verwaltung weiterhin nicht sinnvoll:

 

Das Gutachten der Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH zur Untersuchung der klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet Hilden, das im August 2009 vorgelegt wurde, begutachtet die angestrebten kleinen Straßenbegleitgrünflächen nicht. Selbst ca. 500m² große bestehende Straßenbegleitgrünflächen - wie z.B. an der Ecke Nordstraße / Mozartstraße oder an der Ecke Schützenstraße / Humboldtstraße - werden in dem Gutachten allenfalls sehr lokale klimatische Auswirkungen zugebilligt. Der wesentlichste Effekt bestünde darin, dass sich dort Menschen im Schatten aufhalten können.
In dem Gutachten wird dem Hauptfriedhof (inkl. der Freifläche Holterhöfchen, insgesamt ca. 100.000 m²) eine klimatische Wirkung zugebilligt; aber nur, weil diese als Stützpunkt eines mittleren Kaltluftmassenstroms bei autochthonen Wetterlagen zum Heranführen von Kaltluft in die Innenstadt dient.
Somit ist festzustellen, dass entsiegelte Verkehrsinseln und Querungsteiler auf Grund ihrer Größe und Gestaltung keine Auswirkungen auf das Stadtklima besitzen.

 

Im Straßenverkehr sind weiterhin die Sichtbeziehungen zwischen den motorisierten Verkehrsteilnehmern untereinander, sowie auch zwischen den Zu-Fußgehenden und Radfahrenden, (möglichst) uneingeschränkt von den jeweilig zuständigen Straßenbaulastträgern und somit auch bei städtischen Straßen von der Stadt zu gewährleisteten. Ebenso sind auch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angehalten, nach Möglichkeit erst gar keine verkehrsgefährdenden Situationen entstehen zu lassen.

 

Von daher ist die überwiegende Anzahl der Verkehrsinseln / Fahrbahnteiler mit einer Deckschicht aus Asphalt, Pflastersteinen oder ähnlichem Material ausgeführt, um sich möglicherweise einstellenden Bewuchs möglichst gering und die sog. Sichtdreiecke möglichst frei zu halten.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei begrünten Verkehrsinseln ggf. zu einer Sichtbehinderung der Verkehrsteilnehmer kommen könnte, wird die angedachte Entsiegelung von Verkehrsinseln im Stadtgebiet seitens Unteren Straßenverkehrsbehörde nicht unterstützt.

 

In Hilden sind dort, wo es aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zu vertreten ist, bereits viele Verkehrsbegleitflächen als Grünflächen angelegt. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Flächen entlang der Fahrbahnen und Bürgersteige sowie um Baumscheiben. Auch bei Kreisverkehren wurden die Innenflächen in der Regel gärtnerisch, aber pflegeleicht gestaltet.

Wenn die Sichtbeziehungen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmenden, Zu-Fußgehenden und Radfahrenden dauerhaft gewährleistet sind, sind auch bei übersichtlichen Knotenpunkten die „Köpfe“ der Querungshilfen als Grünflächen angelegt.

 

Eine mögliche Bepflanzung von Verkehrsinseln, die über das bereits bestehende Maß hinausgeht, stellt bei dem derzeitigen Pflegeplan - zwei Hack- und Pflegedurchgänge im Jahr - eine Unfallgefahr dar. Diese Gefahr vergrößert sich weiter durch eventuelle zusätzliche Beschilderungen. Diese Erfahrung hat die Stadtverwaltung beispielsweise beim Kreisverkehr Gerresheimer Straße / Schalbruch / Richard-Wagner-Straße gemacht. Der Kreisverkehr entwickelte sich im Jahr 2016 aufgrund von niedrig errichteten Beschilderungen, die die Sichtbeziehungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer behinderten, zu einem Unfallhäufungspunkt.

 

Neben der Problematik der Verkehrssicherheit ist eine Bepflanzung an Hauptverkehrsstraßen nicht unproblematisch. Häufig gibt es dort wegen der hohen Salzbelastung durch den Winterdienst und den extremen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung und schnelle Austrocknung) Ausfälle, die regelmäßig nachgepflanzt werden müssten. Dies kann man immer wieder am Mittelstreifen in der Berliner Straße und in der Benrather Straße / Fritz-Gressard-Platz sehen. Weiterhin sind nur Pflanzen möglich, deren Wurzeln keine Anhebungen im Umfeld verursachen können (keine Ausbildung von Rhizome).

 

Um die zusätzlichen Straßenbegleitgrünflächen in einem ansehnlichen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten, müssten sie intensiv gepflegt und unterhalten werden.

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass kleine Flächen gegenüber größeren aufgrund der Rüstzeiten und der geringeren maschinellen Arbeitsunterstützung einen wesentlich höheren Pflegaufwand aufweisen.

Die Unterhaltungsarbeiten bei eventuell umzugestaltenden Verkehrsinseln werden zusätzlich aufwändiger, da bei den Arbeiten auf diesen neuen Grünflächen zusätzliche Sicherungen im Straßenraum zum Schutz der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden müssen - wie z.B. ein Aufbau von Spritzschutzplanen oder die Sperrung von Fahrspuren.

 

 

Konkretes Ergebnis der Prüfung

 

Um dem Auftrag aus dem Stadtentwicklungsausschuss zu entsprechen, wurden trotz der erheblichen Bedenken im Stadtgebiet zwei Verkehrsinseln / Fahrbahnteiler gesucht.

 

Als Ergebnis der vorangegangenen Abstimmungen im Stadtentwicklungsausschuss wurde die

·         Verkehrsinsel Gerresheimer Straße 59 sowie

·         Verkehrsinsel Hochdahler Straße (Ecke Richard Wagner Straße)

identifiziert, die das Potential bieten, sie zu entsiegeln und mit immergrünen Pflanzen, z.B. Gräsern und Bodendeckern zu bepflanzen oder eine Raseneinsaat vorzunehmen. Diese beiden Verkehrsinseln sind die einzigen Verkehrsinseln mit ausreichender Flächengröße, die sich im Eigentum der Stadt Hilden befinden.

Flächengrößen:

Die umzugestaltende Fläche beträgt für die Gerresheimer Straße ~22 m² und die Hochdahler Straße ~18,5 m².

 

 

Verkehrsinsel Gerresheimer Straße 59:

 

                          Gerresheimer Straße

 

 

 

 

Verkehrsinsel Hochdahler Straße (Ecke Richard Wagner Straße):

 

                                                        Hochdahler Straße Ecke Richard-Wagner-Straße

 

Ziel der Umgestaltung:

Nur dauerhaft gut unterhaltene und gärtnerisch sinnvoll angelegte Grünflächen können im Straßenraum zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen.

 

Stauden- und Gräserpflanzung

Zur Umsetzung des Prüfauftrags wurde bereits zur Sitzungsvorlage SV 66/062 beispielhaft eine mögliche Bepflanzungsplanung für die Verkehrsinsel Walder Straße/Berliner Straße seitens der Stadtverwaltung erstellt (siehe Anlage 1).

Die hier vorgeschlagene Stauden- und Gräserpflanzung kann grundsätzlich auch an den aktuell geprüften Verkehrsinseln / Querungsteiler erfolgen. Hierbei ist lediglich die Pflanzenanordnung an die aktuellen Standorte individuell anzupassen. Diese Ausführung bedarf eines sehr hohen Pflegeaufwands, um Wildkräuter und ungewünschten Aufwuchs zu entfernen, nachzupflanzen und zu wässern. Diese Dauerpflege einer solch hochwertigen Pflanzung kann nicht durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden sichergestellt werden und muss deshalb dauerhaft in Fremdvergabe verbleiben und vergütet werden.

 

Rasenflächen

Die zweite Variante, die Raseneinsaat, ist in der Herstellung und Unterhaltung zwar günstiger aber weist einige optische Nachteile gegenüber einer Staudenpflanzung auf. So werden Rasenflächen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht gewässert und sehen bei langer Trockenheit schnell braun und unansehnlich aus. Optische Aufwertung - für einige Wochen im Frühjahr - kann lediglich durch die Pflanzung von Frühjahrsgeophyten geschaffen werden. Der ökologische und klimatische Nutzen ist aber auch bei dieser Variante nicht messbar.

 

Umbaukosten:

Diese Kleinstflächen sind in der Herstellung sehr kostenintensiv, da ein anteilig erhöhter Aufwand zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit nötig ist.

 

Stauden- und Gräserpflanzung

Die Kosten für den Umbau für Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Rückbau des Pflasters und des Bettungsbelages inkl. Entsorgung, das Liefern und Einbauen von Substrat und das Liefern und Pflanzen der Gräser und Stauden belaufen sich bei der

  • Gerresheimer Straße 59 (ca. 22 m²) auf ca. 8.600 € und
  • Hochdahler Straße (ca. 18,5 m²) 7.600 €.

 

Rasenflächen

Die Kosten für Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Entsiegelung der Fläche, Herstellen der Vegetationsflächen und Einsaat liegen schätzungsweise bei 6.000 € bei der Gerresheimer Straße und 5.000 € bei der Hochdahler Straße.

 

Unterhaltungs- /Betriebskosten:

Die Kleinstflächen sind auch in der Unterhaltung sehr kostenintensiv.

 

Stauden- und Gräserpflanzung

Die Kosten für die Unterhaltung und Pflege der Verkehrsinseln Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße belaufen sich inkl. punktuell nötiger Nachpflanzung auf ca. 700 € pro Pflegegang. Nötig sind mindestens 5 Pflegegänge pro Jahr. Dies entspricht zusätzlichen Unterhaltungskosten von ca. 3.500 € pro Jahr. Hinzu kommen die Wässerungsgänge. Gewässert werden sollte zwischen Mai bis September im Schnitt zweimal pro Woche. Die Kosten liegen pro Wässerungsgang bei ca. 100 € (4.000 € pro Jahr).

Damit ergeben sich jährliche Unterhaltungskosten von ca. 7.500 € pro Jahr.

 

Rasenflächen

Die Kosten für die Unterhaltung und Pflege der Verkehrsinseln Gerresheimer Straße und Hochdahler Straße belaufen sich auf ca. 300 € pro Rasenschnitt. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wird von 14 Pflegegänge pro Jahr ausgegangen.

Dies entspricht zusätzlichen Unterhaltungskosten von ca. 4.200 € pro Jahr.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer