Betreff
Beschlussfassung über ein Konzept zur Anlage einer Streuobstwiese zwischen Hofstraße und Eisenbahn
Vorlage
WP 20-25 SV 61/113
Aktenzeichen
IV/61.1-Hol-53.FNP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss das Konzept zur Anlage und Unterhaltung einer Streuobstwiese in einem Bereich zwischen der Hofstraße und der Eisenbahntrasse.
Gemäß diesem Konzept wird eine Streuobstwiese mit ca. 50 Bäumen angelegt, die gleichzeitig zur Einbringung von Mähgut dient.
Die Beschaffung der Bäume soll durch Spendengelder aus der Öffentlichkeit finanziert werden.
Die Erstanpflanzung und weitere Pflege wird vom landwirtschaftlichen Pächter und dem NABU übernommen und vertraglich gesichert. Der interessierten Öffentlichkeit wird die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.
Die Umsetzung ist spätestens im Herbst 2024 vorgesehen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangssituation:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion im November 2019 wurde im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.01.2020 der Beschluss gefasst, eine Waldaufforstung in einem Bereich zwischen der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln und der Hofstraße vorzunehmen. Hierfür sollte die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche in eine Waldfläche umgewandelt werden.

 

Mit dem Antrag der Fraktion Allianz für Hilden vom 14.03.2020 wurde auf ein Schreiben des Landwirtes eingegangen, der als Pächter der Stadt derzeit die potentiellen Aufforstungsflächen zur Erzeugung von Heu bewirtschaftet. In dem Schreiben schlägt der Pächter vor, statt eines Waldes eine für ihn landwirtschaftlich nutzbare Obstbaumwiese anzulegen. Das würde eine weitere Bewirtschaftung der Fläche ermöglichen und gleichzeitig dem Klimaschutz und der Klimaanpassung zugutekommen.

Im Stadtentwicklungsausschuss am 27.05.2020 wurde daraufhin beschlossen, das Planungsziel der geplanten 53. Flächennutzungsplanänderung so zu ändern, dass anstatt des Gewerbegebietes nicht mehr eine „Fläche für Wald“, sondern eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

 

Auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion „Obstbaumwiese an der Hofstraße als Spendenaktion“ vom 17.06.2020 (WP 14.20 SV 61/290) wurde darüber hinaus im Rat am 23.09.2020 folgendes einstimmig beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem die Fläche pachtenden Landwirt ein Konzept zu erarbeiten, in dem die auszuwählenden Obstbaumarten festgelegt, Vorschläge zur Finanzierung der zu pflanzenden Obstbäume (auch über Spenden) unterbreitet sowie Regelungen zur Bewirtschaftung der Obstbäume (wie z.B. Ernte der Früchte, Pflegeschnitt) getroffen werden. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auch auf anderen städtischen Flächen Obstbaumwiesen mit vergleichbaren Konzepten angelegt werden können.“

Damit wurde der ursprüngliche Antragstext durch den Rat modifiziert.

 

Planungsstand der 53. Flächennutzungsplanänderung:

 

Das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 19.08.2020 durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses eingeleitet. Die Bürgeranhörung fand am 25.08.2022 statt und die frühzeitige Beteiligung von Behörden und den Trägern öffentlicher Belange am 14.09.2022. Gleichzeitig wurde auch die Bezirksregierung Düsseldorf gem. Landesplanungsgesetz (§34(1)) beteiligt. Die Bezirksregierung hatte gegen das Vorhaben keine raumordnungsrechtlichen Bedenken.

 

Daraufhin wurde vom Rat am 13.12.2022 der Beschluss zur Offenlage und nochmaligen Trägerbeteiligung gefasst. Diese fanden im Zeitraum vom 23.01.2023 bis 24.02.2023 statt, sowie auch eine weitere Beteiligung der Bezirksregierung nach Planungsgesetz (§34(5)).

 

Da während der Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen sind, die eine Änderung der Planung notwendig machten, und auch die Bezirksregierung weiterhin keine Bedenken hatte, wurde der abschließende Beschluss der Änderung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.05.2023 und im Rat am 21.06.2023 zur Beratung vorgelegt (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/120). Nach einer Beschlussfassung würde die Änderung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt, die maximal drei Monate Zeit zur Prüfung hat. Nach der Genehmigung könnte die FNP-Änderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt Rechtskraft erlangen.

 

Konzeptentwurf zur Anlage der Streuobstwiese:

 

Vorgesehen ist die Anlage einer Streuobstwiese auf folgenden im städtischen Eigentum befindlichen Flurstücken: 2 und 249 in Flur 56 und 456, 19, 17 in Flur 57, alle teilweise.

Die nördlich davon gelegenen Flächen, das heißt der nördliche Bereich des Plangebietes der 53. Flächennutzungsplanänderung, befindet sich in privatem Eigentum. Daher wird in einem ersten Schritt die Streuobstwiese auf den Flächen angelegt, die sich im Eigentum der Stadt Hilden befinden. Zu den übrigen Flächen werden erst nach der erfolgten Änderung des FNP Gespräche geführt.

Die Flurstücke 249 und 456 verlaufen längs der Bahnlinie und es war ursprünglich beabsichtigt, diesen Bereich mit Gehölzen zu bepflanzen. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans hat sich herausgestellt, dass hier Zauneidechsen heimisch sind. Aufgrund der Bewahrung des Lebensraums der Zauneidechse soll auf eine weitere Bepflanzung verzichtet werden (siehe Pkt. 4).

 

Inzwischen hat die Stadt mit dem landwirtschaftlichen Pächter und dem NABU Hilden Gespräche geführt. Der NABU ist bereit, zukünftig die Pflege der Obstbäume zu übernehmen.

 

1. Ausgestaltung der Streuobstwiese

 

Um dem Pächter die Bewirtschaftung zu ermöglichen ist es erforderlich, einen Abstand von 11 bis 12 Metern zwischen den zu pflanzenden Obstbäumen einzuhalten. Dadurch wird einerseits den Bedingungen für das effiziente Wachstum und den Ertrag einer Streuobstwiese Rechnung getragen und der Landwirt hat andererseits mit seinen Geräten Platz für die Mahd der Wiese.

 

Bei einer solchen Anordnung ist die Pflanzung von ca. 50 Bäumen möglich, das heißt 20 Apfelbäume, 10 Birnbäume, 10 Pflaumenbäume und 10 Kirschbäume. Die neu zu pflanzenden Bäume sollen mindestens 1,50 m hohe, 3 Jahre alte und 2x verpflanzte Hochstämme sein. Es soll darauf geachtet werden, dass es sich bei der Beschaffung im Wesentlichen um alte und weitgehend resistente Sorten handelt.

 

Die Bäume sollen in Gruppen nach Arten und Sorten angeordnet werden, um den verschiedenen Erntezeiten zu entsprechen. Es ist ratsam, die Anpflanzung der Obstwiese in einem Zuge durchzuführen. Zu beachten ist, dass je nach Sorte in frühestens 5 bis 10 Jahren mit einer nennenswerten Ernte zu rechnen ist.

 

Die Wiese soll artenreich mit einem hohen Kräuteranteil angelegt werden, damit sie den bestäubenden Insekten auch zu den Zeiten, in denen keine Obstbäume blühen, Nahrung bietet.

 

Die Erschließung der Fläche ist über den südlich gelegenen Bolzplatz geplant. Da auf der Wiese Heu als Futter gewonnen und Obst geerntet werden soll, ist eine Einfriedung zum Bolzplatz vorgesehen, um unter anderem die in der Vergangenheit vom Pächter festgestellte Verunreinigung mit Hundekot zu verhindern.

 

2. Bewirtschaftung durch den Landwirt und den NABU

 

Vom Landwirt sind, je nach Witterung, zwei bis drei Heuernten im Jahr vorgesehen, um Futtermittel für seine Pferdehaltung zu erzeugen. Zudem würde er bei der Pflanzung der Bäume helfen, sie soweit notwendig bewässern und auch die Mahd um die Bäume herum übernehmen.

Der NABU hat angeboten, die Pflanzung der Bäume und den jährlichen Schnitt der Bäume zu übernehmen, sich um die Ernte des Obstes zu kümmern und Aktionstage für die Bürgerschaft anzubieten.

 

3. Erstfinanzierung und Beschaffung der Bäume

 

Bei der Beschaffung und Pflanzung der Bäume ist aus fachlicher Sicht darauf zu achten, dass sie in einem größeren Zusammenhang erfolgen, um die Wirtschaftlichkeit bei der Anschaffung der Bäume sowie bei der Pflanzung und Pflege zu gewährleisten.

 

Ca. 10.000 m² (1 ha) Fläche stehen für eine gleichzeitige Erstbepflanzung zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des geplanten Abstands zwischen den Bäumen von 11-12 m können ca. 50 Bäume gepflanzt werden. Ein Baum kostet derzeit bei einer gemeinsamen Beschaffung zwischen 100,00 und 150,00 Euro, so dass ca. 5.000,00 bis 7.500,00 Euro gebraucht werden. Zusätzlich werden noch Mittel für die Befestigung der jungen Bäume benötigt sowie zur Freilegung der Flurstücke längs der Eisenbahn (siehe Pkt. 6), so dass eine Summe von ca. 10.000,00 Euro notwendig ist.

 

Die Finanzierung ist sowohl über Fördermittel als auch über Spenden möglich. Aus fachlicher Sicht ist eine Spendenaktion zu befürworten, denn sie kann, wenn sie mit weiteren Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Pflege und Ernte verbunden ist, in besonderer Weise das öffentliche Bewusstsein für den Nutzen und den ökologischen Wert der Streuobstwiesen fördern. Nicht zuletzt geht von der Möglichkeit der Teilhabe eine identitätsstiftende Wirkung aus.

 

Fördermittel können über verschiedene Wege beantragt werden. Im Vergleich zur öffentlichkeitswirksamen Spendenaktion ist der Verwaltungsaufwand zwar geringer. Da vom Fördergeber jeweils der Einzelfall bewertet wird, ist die Bewilligung allerdings ungewiss. Im Fall einer Finanzierung durch Fördermittel kann eine identitätsstiftende Wirkung nicht im gleichen Maße wie bei einer Spendenaktion erreicht werden.

 

Bei den konzeptionellen Überlegungen zur Anlage und Unterhaltung der Obstwiese unter Mitwirkung der Öffentlichkeit (Aktionstage) muss selbstverständlich auch berücksichtigt werden, dass die Heuernte des Landwirtes (als Hauptpächter der Fläche), die zur Versorgung seiner Pferdehaltung erforderlich ist, nicht gefährdet wird.

 

Um gleichermaßen die Finanzierung zu gewährleisten, den Bürgern eine Teilhabe zu ermöglichen und der landwirtschaftlichen Nutzung Rechnung zu tragen, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

-    Es wird in der Presse für einen definierten Zeitraum ein Spendenaufruf an die Öffentlichkeit veröffentlicht. Nach einem Eingang von insgesamt 10.000,00 Euro wird das Spendenkonto geschlossen.

-    Sollten nicht genug Spenden zusammenkommen, wird der fehlende Betrag aus dem städtischen Haushalt genommen.

-    Der NABU hat sich bereit erklärt, die Beschaffung der Obstbäume zu übernehmen. Dafür werden die Spendengelder verwendet. Der Pächter unterstützt beim Pflanzen der Bäume und übernimmt das Wässern.

-    Als Anerkennung für die Spende wird den spendenden Personen eine Urkunde ausgehändigt, sowie ab 300,00 Euro auch eine Spendenbescheinigung. Zudem wird an zwei öffentlich zugänglichen Stellen eine Tafel angebracht, auf der anhand eines QR-Codes alle Spender*innen (soweit sie damit einverstanden sind) namentlich nachzulesen sind.

-    Außerdem ist vorgesehen, auf der Wiese im Jahr mindestens eine öffentlich wirksame Veranstaltung stattfinden zu lassen. Der NABU hat sich bereit erklärt, die Veranstaltung zu organisieren und interessierte Bürger*innen zum Beispiel bei der Obsternte anzuleiten.

 

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Finanzierung und Beschaffung der Streuobstwiese können alle oben genannten Bausteine berücksichtigt und somit der Beschluss des Rates umgesetzt werden, da die Nutzung der Obstbaumwiese in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Belangen erfolgen könnte, so dass die Mahd des Landwirtes keinen Schaden durch Besucher nehmen kann.

 

4. Bepflanzung längs der Eisenbahnstrecke (Zauneidechse)

 

Bezüglich der einst geplanten Bepflanzung des ca. 11 - 16 m breiten Streifens längs der Eisenbahntrasse hatte die Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann im Beteiligungsverfahren zur 53. Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass das Gelände der Bahnlinie als Biotopverbund und Lebensraum für die streng geschützte und planungsrelevante Art „Zauneidechse“ (Lacerta agilis) dient. Diese Eidechsenart bewohnt reich strukturierte offene Lebensräume. Um ihren Lebensraum und den Biotopverbund nicht zu beeinträchtigen, wurde vom Kreis angeregt, den geplanten Gehölz- und Heckenstreifen längs der Bahn nicht durchgängig, sondern abschnittweise anzulegen.

 

Von den Landwirten und vom NABU wurde vorgeschlagen, den Lebensraum der Eidechse dadurch zu erweitern, dass keine Gehölze und Hecken angepflanzt werden, sondern der Bereich von den Brombeerhecken befreit und mit Steinen ausgestattet wird. Bereits vorhandene Gehölze sollen erhalten bleiben.

 

5. Überarbeitung des derzeitigen Pachtvertrags

 

Der Pachtvertrag mit den Landwirten wird hinsichtlich der oben genannten Rechte und Aufgaben überarbeitet und der NABU als Unterpächter mit einbezogen. Eine genaue Ausarbeitung des Pachtvertrages erfolgt nach der Beschlussfassung gemäß des beschlossenen Inhalts.

 

6. Weitere Obstbaumwiesen

 

Die Prüfung, ob auch auf anderen städtischen Flächen Obstbaumwiesen mit vergleichbaren Konzepten angelegt werden können ist noch nicht abgeschlossen. Außerdem wird die Verwaltung nach Inkrafttreten der 53. Flächennutzungsplanänderung entsprechende Gespräche über diejenigen im Geltungsbereich liegenden Flächen führen, die sich in privatem Eigentum befinden. In einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses wird hierüber berichtet.

 

Fazit:

 

Mit dem oben dargestellten Konzeptentwurf können alle durch den Rat beschlossenen Anforderungen bezüglich der Bausteine Beschaffung, Finanzierung durch Spenden, Teilnahme der Öffentlichkeit und landwirtschaftliche Nutzung, in Einklang gebracht werden.

 

Bei einer Beschlussfassung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss im Mai und im Rat am 21. Juni, könnte im Juli/ August der Spendenaufruf erfolgen. Die Pflanzung der Obstbäume erfolgt dann spätestens im Herbst 2024.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

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freiwillige

Leistung

 

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Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

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nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Finanzierung soll über einen Spendenaufruf in der Öffentlichkeit erfolgen. Sollten die benötigten Mittel von 10.000,- € dabei nicht eingenommen werden, müssten sie durch Restgelder aus Unterhaltungskosten im Amt für Grünflächen/ Forst zur Verfügung gestellt werden. Evt. ist es notwendig, diese Restgelder über eine Rückstellung zu sichern, um sie im Jahr 2024 zur Verfügung zu haben.