Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen bestellt für die Wahlperiode 2020 - 2025 Herrn
Martin Wiedersprecher zum weiteren stellvertretenden Schriftführer des
Ausschusses.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 52 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die
Beschlüsse des Rates eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von einer/m vom
Rat bzw. dem Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/-in angefertigt und vom
Bürgermeister sowie der/dem Schriftführer/in unterzeichnet. Gemäß § 23 der
Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Stadt Hilden gilt das
Verfahren auch für die Ausschüsse.
Da die ordentliche
Schriftführerin des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen derzeit erkrankt
ist und die stellvertretende Schriftführung kurzfristig verhindert ist, bittet
die Verwaltung , als weitere stellvertretende Schriftführung Herrn
Wiedersprecher, Leiter des Amtes für Finanzservice zu benennen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister