Betreff
Sachstandmitteilung Fachdienste Frühe Hilfen und Kinderschutz
Vorlage
WP 20-25 SV 51/208
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 


Erläuterungen und Begründungen:

verabschiedet, welches am 01. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche noch besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen.

Mit dem neuen Landeskinderschutzgesetz werden seitens der Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt - insbesondere in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach- aufgegriffen und konkrete Maßnahmen formuliert, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen.

Die Fälle sexualisierter Gewalt aus jüngster Vergangenheit haben der Gesellschaft vor Augen geführt, dass es einer besseren Kooperation, einheitlichen Mindeststandards und einer fortlaufenden Qualitätsentwicklung bedarf, um Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Kinderschutz muss als eine zentrale und dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden und darf kein leeres politisches Versprechen bleiben. 

Deshalb hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung unter anderem dazu verpflichtet, die interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz zu stärken und sie als verpflichtende Aufgabe im Landeskinderschutzgesetz, Teil 4, §9 verankert.

 

Um fachliche Standards auch langfristig sicherstellen und um im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft nach diesen Standards arbeiten zu können, unterhält jedes Jugendamt eine Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz mit einem Stellenanteil von 50% (Landeskinderschutzgesetz, Teil4, §9, Abs. 2).

 

Als eines der ersten Jugendämter im Kreis Mettmann hat die Stadt Hilden im September 2022 die vorgenannte Stelle ausgeschrieben und bereits zum 01.12.2022 intern besetzt.

 

Aufgabenbereiche sind insbesondere:

1. Die fachliche Begleitung des Netzwerkes Kinderschutz in seiner Aufgabenwahrnehmung sowie die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere von drei Netzwerktreffen im Jahr

3. Die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die am Netzwerk Teilnehmenden

4. Beratung nach § 8b SGB VIII und Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst

 

Um ein solches „Netzwerk Kinderschutz“ aufzubauen und die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote garantieren zu können planen die Koordinierungsstelle Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen für Sommer 2023 einen Fachtag zum Thema „interdisziplinärer Kinderschutz“. Dieser Fachtag soll einen Überblick über das neue Landeskinderschutzgesetz geben und den Akteur*Innen im Kinderschutz die Wichtigkeit ihrer Rolle verdeutlichen.

 

Das Land NRW hat hierfür die Basis durch bereitgestellte Fördermittel geschaffen, dennoch ist jede einzelne Kommune aufgerufen, den Kinderschutz in ihrer Stadt ebenso zu unterstützen.

Um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten und stetig verbessern, sowie den Akteur*innen im interdisziplinären Kinderschutz die dafür notwendigen Fortbildungen anbieten zu können ist bereits jetzt abzusehen, dass die bestehenden Fördermittel des Landes dafür nicht vollumfänglich ausreichen werden.

 

Kinderschutz ist eine zentrale Aufgabenstellung der Kommunen, weshalb zu dieser Auftaktveranstaltung alle Verantwortlichen eingeladen sind.

Über den Jugendhilfeausschuss wird es eine gesonderte Einladung zur dieser Veranstaltung geben.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

1.Beigeordneter